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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1960-03/0011
Archiv BZ.

muß, weil die Mauer — die noch heute besteht —
teilweise zerstört war, und daß er zu jener Zeit
bereits nicht mehr benutzt wurde. Folgendes
mag der Grund hierfür sein. Markgraf Georg
Friedrich, der in Sulzburg residierte, ordnete in
seinem Testament vom 17. November 1615 an,
daß die Juden aus allen badischen Landen ausgetrieben
werden und „nie wieder Aufnahme
finden sollten". Diesem Verbot wurde aber nicht
nachgelebt, wenn auch während und nach dem
Dreißigjährigen Krieg nur wenige Juden im
badischen Oberland ansässig waren, womit auch
die vorübergehende Nichtbenutzung der Sulzburger
Begräbnisstätte über hundert Jahre erklärlich
ist.

Gegen Ende des Jahrhunderts, nach dem
Ryswicker Frieden (1697) unter der Regierung
Markgraf Friedrich Magnus (1677—1709), nahm
die Zahl der Juden im Oberland wieder erheblich
zu, besonders auch unter der Regierungszeit
von dessen Sohn Karl Wilhelm (1709—1738), so
daß bereits 1716 unterm 4. Mai vier Judenfamilien
in Sulzburg den „Schutz" (Aufenthaltserlaubnis
) erhielten.

Am 1. Juni 1717 reichten die Schutzjuden
Jakob Schwab, Moses Wolf und Moses Weil dem
Markgrafen Karl Wilhelm das Gesuch ein: „Die
Begräbnisstätte hinter dem Städtlein bei der
großen Erzgrube, so Euer Hochfürstl. Durchlaucht
und Gnaden gestern (30. Mai) selbsten in

Augenschein genommen und die man von uralten
Zeiten her den Judenkirchhof nennt und
welcher mit einer Mauer umfangen ist, wieder
als solchen benützen zu dürfen". Dem Gesuch
wurde stattgegeben und seit 1717 bis zum Jahre
1938 fanden wieder Beerdigungen auf diesem
„uralten" Friedhof statt. In den ersten Jahren
seiner Wiederbenützung wurden auch Müll-
heimer Juden (Müllheim besaß damals noch
keinen eigenen Friedhöf) bestattet. Grabsteine
aus der Zeit um 1550 fanden sich keine auf dem
Friedhof, wie ja vielfach Epitaphien verlassener
Friedhöfe oft zu Bauzwecken verwendet wurden.

Soweit die Geschichte dieses Friedhofes.

Der Sulzburger Friedhof ist hügelig und uneben
, wie. man dies bei alten jüdischen Friedhöfen
findet, bei denen auf Planierung und gärtnerische
Ausgestaltung kein Wert gelegt wurde.
Uneben auch deshalb, weil von den Juden in
diesen alten Gemeinden oft unter schwierigen
Bedingungen als letzte Ruhestätte ein Gelände
ausgewählt wurde, das sich nur schlecht für
Bauzwecke eignet. Denn nach jüdischer Vorschrift
darf ein Friedhof nicht aufgehoben werden
. Die ewige Grabesruhe gehört zu den wichtigsten
Vorschriften für die Erhaltung eines
jüdischen Friedhofes.

Ungemein reizvoll schmiegt sich der hinter
dem Städtchen bei der Badstraße gelegene Sulzburger
Judenfriedhof dem Berg an, treppenartig

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