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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1960-08/0016
(1. Fortsetzung.)

Im gleichen Jahr 1757 noch bewirbt sich ein
anderer Apotheker um die Eröffnung einer
Offizin in Müllheim. Es ist Johann Samuel Vul-
pius. Er hat Burckhardt einige Vorteile voraus:
vor allen Dingen, er hat Geld; er ist ein Landeskind
und hat zum dritten einen Onkel, der Pfarrer
zu Wolfenweiler ist.

Dieser Onkel leitet mit einem allgemein gehaltenen
Gesuch die Präliminarien beim Markgrafen
ein. Der Vater des Bewerbers und Bruder
des Pfarrers, Johann Andreas Vulpius, hatte
in „der Hochfürstl. Hofapotheke zu Durlach die
Apothekerkunst gelernt". Nach einigen Wanderjahren
hatte er sich dann zu Kitzingen im Frankenland
niedergelassen.

„Nach dessen Tod hat sein Sohn Johann
Samuel eine solche Liebe zu seines Vatters Vat-
terland, zu Ewer Hochfürstlich Durchlaucht Landen
getragen, daß er sich in Ewer Hochfürstlich
Durchlaucht Residenzstadt Carolsruhe begeben
und in dasiger Hofapothek ein Jahr lang servieret
. Als er hierauf in hiesiger Gegend anderthalb
Jahr gestanden, ist die Liebe zu Ewer Hochfürstl.
Durchlaucht so hoch gestiegen, daß er sich entschlossen
, wann Ewer Hochfürstl. Durchlaucht
geruhen wollten, in Höchstderoselben Hochfürstl.
Lande gnädigst ihn zu recipiren, an dem Oberamtsort
Müllheim eine Apothek aufzurichten."

Voller Stolz weist er darauf hin, daß er „ein
Inventary bey drey tausend Gulden" beibringe.
Für diese eventuelle hohe Fürstengnade versprechen
beide in tiefster Demut nach allen
Kräften zu ersterben.

Das Gesuch findet das Wohlgefallen des
Markgrafen Karl Friedrich. Er fordert von seinem
geplagten Hofrat Salzer Bericht. Dieser
weist auf sein Schreiben in des Baslers Angelegenheit
hin, der „nichts mehr von sich hören,
sehen oder spüren lasse." Er habe seiner damaligen
Schilderung der Umstände nichts hinzuzufügen
oder an ihr zu ändern, auch nicht hinsichtlich
der zu erwartenden gleichen Schwierigkeiten
, wenn sie nicht „bereits entstanden oder
verabredet" worden seien.

Vulpius wird aufgefordert, sich dem Examen
bei Dr. Heidenreich zu unterziehen, seinen Besitzstand
eidlich zu erhärten und seine Privile-
giumsforderungen namhaft zu machen.

Johann Samuel Vulpius langt kräftig in das
Fettöpfchen der Fürstengnade. „Nachdeme zu
unterthänigster Befolgung'des unterm lOtenm. p.
ad N:2809 ergangenen Hochfürstl. Decreti Johann
Samuel Vulpius, der — von Kizingen aus Franken
gebürthige ledige Apotheker über das — auf
sein dahier in Müllheim anzulegen vorhabende
Offizin sich unterthänigst auszubittende Privilegium
dato befraget wurde; so erwiederte derselbe
, dasjenige Privilegium, welches er sich
unterthänigst auszubitten hätte, bestünde in einigen
und nachfolgenden Puncten, daß nehmlich

lmo) In der Herrschaft Badenweyler eine weitere
Offizin zu errichten keinem mehr alß
ihme — auch

2do) erlaubt werden möge mit Specerey Waaren,
dergleichen ein junger Anfänger seines beße-
ren Fortkommens halber ohnumgängl. haben
muß, keinem andern aber damit zu handien
erlaubt — auch

3tio) kein Chirurgus noch sonsten jemand anders
befugt — weder dergleichen noph andere in
ihre Kunst einschlagende Materialien, Medicamenten
und dergl. zu verfertigen — zu
verkaufen oder zu verbrauchen, dahingegen
vielmehr

4to) selbe verbunden seyn sollen, dasjeweils
nöthige von ihme oder einer andern Apothek,
wo es ihnen gefällig seyn werde, zu erkaufen.
Wie er dann

5to) sich der — denen in anderen Orten wohnenden
Apothekern jederzeit geschenkt werdenden
Wach- und Frohnfreyheit ebenso zuverlässig
getröste, alß man ihne

6to) auf den Fall, wann allenfalls wieder Verhoffen
Kriegszeiten in hiesigen Gegenden einfallen
und die Innwohnere mit Einquartirun-
gen beschwehret würden, davon befreyen,
endlich und

7mo) von seiner Profession sich eine 10 oder
mehrjährige Freyheit unterthänigst ausgebet-
ten haben möchte."

Hier war nichts vergessen. Burckhardt wirkt
dagegen wie ein schüchterner Knabe. Man muß
Forderungen stellen, um Beachtung zu finden.
Hier prallt Apotheker Becks hartnäckige Beschwerde
ab, voraussichtlich wöhl an dem 3000
Gulden-Schild. Sein Eid hierauf fällt ihm nicht
schwer. Die Formel lautete:

„Formula Juramenti — Ihr sollet geloben
und schwören einen leiblichen Eyd zu Gott dem
Alwißenden, daß die in dem bey Oberamt pro-
ducierten Theilzedel dat. Kitzingen den 8ten
April 1754 enthaltene Baarschaft Capitalien
Fahrnuß und andres, wie solches darinn von
Wort zu Wort gemeldet, euer würkliches Vermögen
sey und ihr solches noch dato besitzet, solches
auch alsogewiß wahr und richtig sey, wie
Ihr solches vor dem Richterstuhl Christi mit gutem
Gewißen zu verantworten es Euch getrauet,
Dieses getreulich und ohne gefährde."

Über seine abgelegte Prüfung stellte ihm der
Landphysikus Dr. Heidenreich folgendes Zeugnis
aus:

„Da mir gnädigst anbefohlen worden, den
Apotheker Vulpius, welcher eine Apotheke in
Müllheim aufzurichten gedenket, in arte Phar-
maceotica zu examiniren; als habe, zu unterthänigster
Befolgung, solche Examir^ation den lten
8bris, vorgenohmen, und alle Theil, sowohl in
arte Pharmaceotica, als auch Materia medica, mit
Ihme durchgegangen; wobey Er solche Profectur
gezeiget, daß nicht zu Zweiflen, Er werde einer
Apotheke mit gehöriger Dexteritaet vorzustehen
und alle Operationes Chymicas mit der nöthigen
Encheiresi zu verrichten im Stande seyn. Weß-

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