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Wasser das gantze Jahr nicht so viel abgehet,
daß ihme nur das Holz und Kohlen so dazu
erfordert wird, davon Bezahlt wird und dennoch
vermög der Hochfürstlichen Apotheker Ordnung,
solche Wässer alle Jahr frisch gemacht werden
müßen."
Hofrat Wieland befürwortet das Gesuch und
gibt dabei auch den Grund an, warum die Vorgesetzten
mißgünstigerweise dem Gesuch entgegen
sind: „weil er seiner Profession halben
von Wachten und Frohnden frey ist."
Karlsruhe genehmigt die Bitte, und Johann
Samuel Vulpius wird in die 1. Klasse der Bürger
versetzt.
1781 unternahm Johann Samuel Vulpius
einen merkwürdigen „Abstecher", der auf dem
diesbezüglichen Aktenstück den Vermerk „Bergwerks
-Sachen" veranlaßte.
Es befiel ihn der Traum, in silberner Kalesche
auf silbergepflasterter Straße in ein silberglänzendes
Reich des Überflusses einzufahren. Es
muß ihn wie ein Fieber gepackt haben. Sein
badisch - durlachischer Patriotismus vermischte
sich mit dem Verlangen nach persönlicher Bereicherung
. Leicht getrübt wurden diese Wässer
durch eine starke Dosis unbegreiflicher Vertrauensseligkeit
und etwas angesüßt durch eine
Prise geheimnisvollen Zaubers.
Am 14. Februar 1781 reichte er folgendes
Schriftstück beim Markgrafen ein:
„Euer Hochfürstliche Durchlaucht würden
gnädigst geruhen Sich unterthänigst vortragen
zu laßen, daß da ich seit einiger Zeit wegen Geschäften
vielfältig in das österreichische gekommen
, und daselbsten in Erfahrung gebracht habe;
daß in Dero Hochfürstlichen Landen ein ganz
neuer Anbruch von Ertz entdeckt worden seye,
welches allem Vermuthen nach durch heimlichen
Verkauf mus geschehen seyn, welcher damit in
das österreichische mus getrieben worden seyn:
Wodurch ich bewogen wurde, keine Mühe und
Fleiß zu spahren, die Sache beßer ausfündig zu
machen, biß ich endlich einen österreichischen
Bergwerkverständigen gefunden habe, welcher
mich versicherte, insoferne ich ihme die Versicherung
geben könte, daß er als Bergarbeiter
sein Brod dabey verdienen könte, so wolte er
mir die Gegend, den plaz und deßen Gehalt
getreulich anzeigen: da ich deßen aber vor mich
nicht imstandt bin; als habe hierdurch nicht nur
die Pflicht eines getreuen Unterthanen durch die
Anzeige deßen erfüllen, sondern zugleich auch
Euer Hochfürstliche Durchlaucht unterthänigst
bitten wollen, ehe und bevor ich weitere Kosten
darauf verwende, mir die nemliche Höchste
Gnade die andern wiederfahren, angedeyhen zu
laßen, daß ich nemlich in so ferne ich etwas
ergiebiges entdecken könte, gegen Entrichtung
des Zehenten das Werk in Muthung oder Erbbestand
erhalte. In welcher Hoffnung ich in tiefster
Erniedrigung ersterbend bin
Euer Hochfürstlichen Durchlaucht
unterthänigster Knecht
Johann Samuel Vulpius, Apotheker".
Die Regierung verlangte es zuerst, Art und
Lage des geheimnisvollen Schatzes zu erfahren.
Vulpius muß also das Geheimnis preisgeben, und
das Oberamt kann berichten:
„Der Apotheker Vulpius hat uns angezeigt,
daß der Anbruch von Erz.. sich in dem Bahlin-
ger Bann, am Kaiserstuhl befinde, und er also
die ganze Revier, welche sich durch weiters
Schürfen ergeben werde, zu muthen und auf
Silber und derb Blei-Erz zu schürfen gedenke."
Hofrat Groos, der Nachfolger Wielands im
Oberamt, muß große Stücke vom Wissen, Können
und Vermögen unseres Apothekers gehalten
haben, denn er schreibt: „Derselbe ist im ErzSchmelzen
und Gutmachen zimlich erfahren,
wird allem Vermuthen nach sich ohne Grund
niemalen zu weit einlassen, und hat so viel Vermögen
, daß er die Unternehmung anfangen
kann."
Die Aussichten waren noch sehr unbestimmt,
vom Erzvorkommen waren bisher nur sagenhafte
Andeutungen vorhanden, kein handgreifliches
Fundstück lag vor.
„Weil aber der Ort nicht in hiesiger Herrschaft
liegt, so können wir weder in Ansehung
der Connexion des Bergwerks noch des Holzes
etwas zuverlässiges unterthänigst melden. Es
will sich aber Supplicant allen Bedingungen
unterwerfen, die der Apotheker Beck und der
Stadtschultheiß Brutscher zu Sulzburg mit dem
Rechnungsrath Erhard bei Muthung der Badenweiler
und Sulzburger Gruben erhalten haben."
Die Akten über des Vulpius' Silberträume
gehen an Goethes Schwager Schlosser nach Emmendingen
zur Äußerung. Dort ist man vorsichtig
und erkundigt sich beim Ober-Forstamt und
der Burgvogtei Hochberg, bevor man folgende
distanzierende Antwort erteilt:
„Es ist uns zwar noch nie bekannt worden,
daß in dem Bahlinger Bann Spuren von Erz vor-
findlich seyn sollen; da aber Vulpius dergleichen
Spuren zu wissen glaubt, so haben wir mit dem
Berg-Inspektor Erhard desfalls communicirt und
conformiren uns seinem hier anliegenden Pro
Memoria; stellen übrigens alles Höchster Resolution
anheim."
Apotheker Vulpius wurde zuerst ein Schürfschein
erteilt,, damit er mit der Arbeit beginnen
konnte:
„Da der Apotheker Johann Samuel Vulpius
zu Müllheim um einen Schürfschein und hernachmalige
Muthung auf Silber- und Bleigänge
und Erze in der Gegend von Bahlingen am Kayserstuhl
unterthänigst nachgesuchet und man
keinen Anstand findet, demselben in seinem
Gesuch zu willfahren, so wird demselben in
Kraft dieses die Erlaubnuß auf 3 Monathe er-
theilet, auf den Feldern, Wiesen, in Gärten, Reben
und Gehöltzen ohne jemands Hinderung auf
Silber- und Bleigänge im Bahlinger Bann also
schürfen zu laßen, daß er, Schürfer, den dadurch
verursachenden Güter- und anderen Schaden
vergüthen, nach entblößten Gängen und erhaltenen
Anbrüchen aber Probstufen einschicke und
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