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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1961-09/0011
Der Taufstein Aufn.: Christa Kurz

wollen) und daß jeder Collatori (ohne einige
Consideration der habe davon Nutzen oder nicht,
wie dessen viel exemplo anzuziehen wären) obliegt
, die Pfarrhäuser sodann den Chor jeder
Kirche im wesentlichen bauen und ihrer zu
erhalten".

Ii.

Von der Einführung der Reformation
bis zur Säkularisation 1803

Eigentlich hatten die Basler Herren allen
Anlaß, Pfarrhaus und Kirche in Kandern gut zu
versorgen, denn sie hatten nicht nur weiter die
Einkünfte, sie gaben ja jetzt auch an Angehörige
ihres Glaubens. 1528 war in Basel die Reformation
eingeführt worden; die Zeit der Klöster war
vorbei. Aber man konnte dort nicht dazu übergehen
, das Vermögen der Klöster zu beschlagnahmen
; man überführte es in das „Direktorium
der Schaffneien", das Rechte und Pflichten der
einzelnen Klöster übernahm. 1572 wird Kandern
ausdrücklich als Marktort genannt; der Markgraf
ist „rechter einiger Herr und Inhaber des Marktes
Kandern". Es handelt sich um den alten
Katharinenmarkt im November, der heute noch
besteht. Nun scheint es, als ob mit der Zeit
— vermutlich im Zusammenhang mit der Einführung
des Jahrmarktes — das Patrozinium auf
den Tag der hl. Katharina verlegt wurde. Alle
Kirchenberaine um 1600 schreiben von der
Kirche zu Kandern, „die vordem St. Wolfgang
und St. Katharina" genannt war. Der Tag des
hl. Clemens ist der 23. November, der Tag der
hl. Katharina der 25. November. Die Verehrung
der hl. Katharina ist in unserer Gegend weit verbreitet
gewesen; an vielen Orten finden wir in
den Kirchen Altäre, die ihr geweiht sind. Es ist
durchaus möglich, daß auch hier die hl. Katharina
neben dem Hauptpatron einen Altar hatte.

Durch den Augsburger Religionsfrieden hatte
der Markgraf die Möglichkeit bekommen, in seinem
Lande die Reformation einzuführen. Wenn
wir trotzdem in der Folgezeit von Katholiken in
Kandern hören, so sind das entweder Arbeiter
im Bergwerk oder Knechte und Mägde. Ein späterer
Bericht schreibt, daß die Bewohner unserer
Gegend mit dem Rebbau so stark, beschäftigt
waren, daß sie ihre Knechte und Mägde dort
holen mußten, wo es kaum Reben gab, im hinteren
Wiesental und im Münstertal. 1720 sind hier
unter rund .1500 Einwohnern 50 Knechte und 28
Mägde. Sie besuchten den katholischen Gottesdienst
in Bürgeln. Dort bewohnte ein Propst mit
einem Pater und einigen Knechten und Mägden
einen Teil des Gebäudes, während der untere
Stock einem Landwirt überlassen war. Man darf
nicht vergessen, daß St. Blasien in vielen Gemeinden
Pfarrechte hatte; also mußte der Propst
auf den Eingang der Gefälle achten und anderseits
die Wünsche der Geistlichen entgegennehmen
. Schmitthenner läßt uns diese Dinge lebendig
vor Augen treten im „Tagebuch meines Urgroßvaters
", der 1791 in Steinen als Pfarrer sein Amt
antrat, wo ihn auch der Schaffner des Klosters
St. Blasien begrüßte, der einzige Katholik in der
Vogtei. Bald darauf machte der Herr Pfarrer
dem Propst in Bürgeln einen Besuch und trug
seine Wünsche vor. „Sehr befriedigt ritt der
Pfarrer des Abends wieder nach Haus". Der
Landvogt von Leutrum gibt für 14 Gemeinden
der Landgrafschaft Sausenburg in der Mitte des
18. Jahrhunderts an: Einkünfte 32 fl, 84 Malter
Roggen, 190 Malter Dinkel, 112 Malter Hafer, 21 ;
Hühner, 203 Eier und 15 Saum Wein. Dazu
kamen noch die großen Gefälle und Zehnten aus
den übrigen Orten der Markgrafschaft. Nach dem
Frieden von Preßburg 1805 fiel Bürgeln bei der
Säkularisation dem badischen Staat zu. Der
letzte Propst blieb nach 1806 als einfacher Geistlicher
auf Bürgeln, las Messen und versorgte die
einzelnen Katholiken in der Umgebung. 1813
wurde in Bürgeln eine Pastorationsstelle eingerichtet
, die zuerst als Pfarrvikariat von Liei ab-,
hängig war, später jedoch als eigene Küratie
selbständig wurde.

III.

Von der Kuratie Bürgeln
zur Pfarrei Kandern

Im Jahre 1838 bekam der Pfarrkurat Mathäus
Mayer in Verfolg einer Erzbischöflichen Ordinariatsverfügung
ein Buch zum Eintragen der
Kasual-Fälle, das der Pfarrer von Liel am Ende
des Jahres unterschreiben und damit als richtig
anerkennen mußte. Die Auszüge gingen dann an
die einzelnen Ortspfarrer, da ja bis 1875 nur die
Kirchenbücher die Geburten, Hochzeiten und
Sterbefälle amtlich registrierten. Die Ziviltrauung
und die Standesämter bei den Gemeindeverwaltungen
gab es vorher nicht. Der älteste Eintrag
berichtet, daß Pfarrvikar Germän in Bürgeln die

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