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drücklich auch eine magische Wirkung zu. Als
edelstes Metall wird das Gold als ein Mittel
zur Verlängerung des Lebens gepriesen. „Man
pflegte es in Form von Weinsten, gehämmerten
Plättchen zu nehmen, die man in Wein aufschwemmte
" (nach P. Diepgen).
Das Gold des Altertums kam zum Teil aus
den Goldbergwerken der Tauern und der Pyrenäen
; auch Siebenbürgens Berge und der Ural
fuhren Gold. Ein ansehnlicher Teil des edeln
Metalls war aber Flußgold. Keltische Völkerschaften
, besonders die Helveter, Sequaner und
Häduer betrieben schon im zweiten vorchristlichen
Jahrhundert die Goldwäscherei am Rhein
und an seinen schweizerischen Nebenflüssen.
Auch einige Flüsse Galliens führten Gold in
ihrem Sand, besonders die Garonne. Der griechische
Reisende und Philosoph Poseidonius (geJohannes
Helm:
„Im Jahr Ein Tausend und acht Hundert acht
und dreisig, den fünfzehnten April —■ löten
April 1838 — Nachmittags um zwei Uhr, starb
in Badenweiler, und wurde den siebenzehnten
desselben Nachmittags um drei Uhr begraben:
HErr Friedrich Heinrich Schmidt, Hofapotheker
in Badenweiler und Bürger in Oberweiler, Ehemann
der Frau Friederike Dorn. Seine Eltern
sind: HErr Johann Christian Schmidt, Pfarrer in
Eckersdorf bey Baireuth, und Frau Charlotte
Gutfeidin. Sein Alter war drei und fünfzig Jahre,
zwei Monate und Einundzwanzig Tage. Zeugen
sind: Johann Jakob Joner, Bürgermeister in
Badenweiler und Johann Georg Dürr, Bürger in
Niederweiler. Badenweiler, den 17ten April 1838.
Sonntag, Pfarrer."
So lautet der Eintrag im Register der Gestorbenen
der Pfarrei Badenweiler, mit dem ein
Schlußpunkt hinter das Leben des ersten Apothekers
von Badenweiler gesetzt wird. .Doch niemand
ahnt damals, welchen Rattenschwanz von
Akten sich an Titel und Tätigkeit dieses Mannes
noch anschließen würde. Es läßt sich nicht feststellen
, wann der Pfarrerssohn aus dem Ober-
fränkischen in unsere Gegend gekommen ist und
was ihn hierher geführt hat. In den Akten des
Generallandesarchivs in Karlsruhe taucht er
erstmalig im Oktober 1823 auf. Zu diesem Zeitpunkt
wird sein wiederholtes Gesuch behandelt,
in dem er um Genehmigung zur Errichtung
einer zweiten Apotheke in Müllheim oder eines
neuen Betriebes in Badenweiler bittet. Das Bezirksamt
wie das Physikat (wir würden heute
Landratsamt und Staatliches Gesundheitsamt sagen
) weisen dem Ministerium des Innern in
Karlsruhe nach, daß es der Bittsteller mit der
Wahrheit in seiner Begründung nicht so genau
nehme. „Und da Schmidt schon jetzt gesetzwidrig
eine Winkelapotheke zum Nachteil der
privilegierten Apotheken unterhalten soll und
Arzneien abzugeben wagt, so kann man sich
auch in subjektiver Hinsicht von einem solchen
Manne nicht versprechen, daß er die Apothekerstorben
ca. 51 vor Chr. Geb.) nennt die Kelten
ein goldreiches Volk; ihre Vorliebe für Schmuck
war groß. Ob sie Gold als Heilmittel benützten,
wissen wir nicht.
G. Pictorius und andere erwähnen auch Silber,
Quersilber, Eisen und Blei als heilende Stoffe;
in Mineralwässern (Bädern) wird mehrfach auch
der Gehalt an Kupfer erwähnt, obwohl dieses
Metall selbst in seinen Verbindungen gar nicht
oder nur in Spuren vorhanden ist.
Die Heilanzeigen (Indikationen) der alten
Ärzte sind in Bezug auf die Mineralbäder oft
überraschend gut, die Wasseranalyse stimmt aber
nicht. Und bei Edelsteinen sowohl wie bei anderen
mineralischen Stoffen wird es wohl in erster
Linie der Glaube an deren Heilkraft sein, der
dem Kranken hilft.
Ordnung genau beobachten werde." Es ist somit
fraglich, ob der Bericht Dr. Wevers, des Chronisten
von Badenweiler, zutrifft, nach dem die
plötzliche Erkrankung eines hohen Staatsbeamten
während seiner Kur in Badenweiler diesen
zu Vorstellungen in Karlsruhe über die Notwendigkeit
einer Apotheke in einem Badeorte
bewogen haben solle, was dann die Einrichtung
einer solchen zur Folge gehabt habe. Denn nach
dem Bericht des Physikats war eine „Winkelapotheke
" (man denke an Winkeladvokat, Winkelschule
u. ä., also etwas Minderwertiges) bereits
vorhanden, so daß die Besorgung von
Medikamenten möglich war. Und warum fährt
Schmidt mit seinem Gesuch „zweigleisig" und
möchte in Müllheim sogar in erster Linie beginnen
? Aber lassen wir das auf sich beruhen und
verzeichnen nur noch, daß nicht nur die charakterliche
Eignung erwogen wird, sondern daß
auch die Vermögensverhältnisse des Petenten
dergestalt gewesen sein müssen, daß man davon
abrät, ihm die gewünschte Erlaubnis zu erteilen
, da „die Einrichtung einer neuen Apotheke
ein bedeutendes Capital heische, wenn das Publikum
nicht gefährdet werden soll".
Doch Schmidt läßt nicht locker. Denn sonst
wäre auf die Ablehnung vom Spätjahr 1823
nicht im März 1824 doch noch eine Genehmigung
erfolgt, die zwar nicht voll den Wünschen
des Bittstellers entspricht, aber doch einen
ersten Anfang darstellt. Das Staatsministerium
gestattet dem „Hofapotheker" Schmidt die Einrichtung
einer Hand apotheke, wobei es sich
lediglich um einen kleinen Vorrat von Notarzneimitteln
handelt, die ohne ärztliche Verordnung
abgegeben werden dürfen und die vor
allem fertig zubereitet sind, während das
Mischen von Medikamenten aus den Grundbestandteilen
, das sog. Dispensierrecht, nur von
einem lizenzierten Apotheker in einer konzessionierten
Apotheke ausgeübt werden kann.
Dunkel bleibt der Punkt, wieso das Ministerium
den Bittsteller als „Hofapotheker" be-
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