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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1962-03/0010
Luise Honold:

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Große Hitze und Kälte wechselten im Lauf
der Jahre und Pest dezimierte öfters das Volk.

Das Lagerbuch von 1569 gibt einen kleinen
Einblick in so mancherlei Dienste, welche die
Untertanen der Herrschaft Badenweiler zu leisten
hatten. Die von Müllheim waren zum Beispiel
schuldig „die Müllen Breite Järlich zu
mähen, heüwen, emden, auch daß Hew und Emd
in die Schewren zu führen, Weiter seind Sie
schuldig, Jährlich ein Tausend Wollen in der
Fron zu machen vnd in das Schloß zu füren,
Item Sie müßen hegen, jagen vnd all ander
forstliche Dienstbarkeit leisten, Sonst haben Sie
kein sondere, noch bestimpte Frondienst, änderst
dem so oft Sie bißhero von der Herrschaft wegen
zu Bawung des Schloßes zufronen erfordert werden
, seind sie gehorsamlich erschienen, haben
gefront mit faren vnd Handarbeit, warzu vnd
wphin Sie bescheiden". Die Fronfuhren der
Badenweiler Herrschaft gingen bis Gundelfingen,
doch mußten sie öfters auch bis nach Emmendingen
fahren.

In den herrschaftlichen Rebstücken am Schloßberg
unterhalb der Burg mußten die Bürger
Badenweilers schneiden, unterziehen, heften und
ausbrechen; die Bugginger hatten darin zu hak-
ken, die Laufener rührten, die Hügelheimer und
Zienkener mußten die Stecken stoßen, alles in
der Fron.

Die unteren Vogteien Mengen, Haslach usw.
waren immer noch leibeigen, die oberen Vogteien
aber leibfrei. Doch mußte auch hier in den
Ortschaften Badenweiler, Britzingen, Laufen,
Gallenweiler für jede Frau, für jeden Mann
verehelicht oder verwitwet, beim Tod das beste
Stück Vieh aus dem Stall, das beste Kleid als
Leibeigenschaftsabgabe an die Grundherrschaft
gegeben werden. Dies war der sogenannte Todfall
und das Besthaupt. Dem Armen, welcher
nichts geben konnte, wurde der Stab gebrochen
und den Berg hinunter geworfen.

Auch allerlei Steuern gab es. Zum Beispiel
Abzugssteuern 12 %, wenn man ins „Ausland"
zog. Man konnte abzugsfrei nach Freiburg, Neuenburg
, Breisach und Endingen ziehen, aber nicht
nach Rötteln und Sausenhard. Da waren Fastnachtshühner
aus sämtlichen Häusern und Hofraiten
zu geben, jeweils auf Martini. Hier wird
man stark an die „Hochzeitshühner" erinnert, die
Badenweiler in den ersten Nachkriegsjahren des
verflossenen Weltkriegs den Franzosenfamilien
zu geben hatte.

Die regelmäßigen ordentlichen Steuern wurden
bis 1668 durch Anträge der Regierung und
durch die Mitwirkung der Vertreter der Landschaften
festgelegt. In Kriegszeiten oder etwa
bei den Longeville'schen Entschädigungsansprüchen
kamen noch besondere Schätzungen hinzu.

Zu den kleinen Abgaben gehörte der Schirmhaber
oder Schweinehaber. Gab's im Wald viel
Eicheln und Eckern, so durften die Bauern ihre
Schweineherde in den Wald treiben, und die lieben
Tiere fraßen sich dort in den der Herrschaft
gehörenden Wäldern Au und ölberg satt. Auch

durfte dort Laub aufgelesen werden. Dagegen
hatte die Vogtei Badenweiler jährlich 40. Mutt
Haber zu geben.

Für den Eintritt ins Bürgerrecht wurden von
Mann und Frau ein Eintrittsgeld verlangt und
allerlei Steuern bei Handel und Wandel, von
Fleisch und Korn und allem andern, wie wir es
heute auch erleben. Vom Weinablaß hatten die
Küfer in Gemeinschaft 6 Stück Stich- oder Ablaßgänse
zu geben.

Da gabs Zehnten zu liefern an Bischöfe und
Laien, an welche der Zehnt verkauft oder verpfändet
war, Zehntelquarten, wenn diese Steuern
nur zum Teil (vierten Teil) verkauft waren.

Neben dem herrschaftlichen Schatzungseinnehmer
gab es einen Landschaftseinnehmer. Die
„Landschaft" Badenweiler besaß eigene Güter,
zum Beispiel das Amtshaus (1586 erbaut) und
hatte Körperschaftsrechte. Ihnen oblag auch das
Verrechnungswesen der geistlichen Verwaltung.

Seit 1503 war die Burg Badenweiler in der
Regel der Amtssitz für die Burgvögte, Amtsleute
und anderen Beamten. Vorübergehend amteten
sie auch in Müllheim und Sulzburg, als dieses
Residenz war.

Unter den Vögten finden wir Angehörige
namhafter Geschlechter, darunter mehrere Ritter
von, Neuenfels ab 1399, 1412 Ritter Ludwig Brenner
, 1471 bis 1507 Franz von Roggenbach und
schließlich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Ludwig Wolf und Hans Hartmann von
Habsperg. Der Letztere stand im Gegensatz zu
seiner mildtätigen Frau im Rufe, ein gewalttätiger
und eigennütziger Mann zu sein. Er war ein
leidenschaftlicher Jäger; 1578 erlegte er im
Klemm einen Bären. Manche Sagen verbinden
sich mit seinem Namen.

Auf seinen Befehl wurde 1576 „umb Diebstahls
willen ein Judt gehenkt... ahn den Ort
und Galgen da zuvor ein Judt gehenkt gewesen.
Haben sich beide taufen lassen. Sonst wehren sie
ahn die Füeß gehenkt worden. Der Letste ist
aber doch nicht bestendig geblieben". Der Galgen
stand am Kreuzweg gegen Zunzingen. Das
Volk aber erzählte später:

. . . uff sellem Chrizweg ehne, heißt's,

gang z'Nacht als ein, im Mondschiin liicheblaß,

un wandlet d'Hohlgaß us un i. Der Vatter weißt's,

wie men em gseit het, un es sei kei G'spaß.

Me hör gar mengi Nacht si Sifzgen un si Chlag,

bis daß es z'Müllen almig zwölfi schlag.

Zu seiner sterbenden Frau gerufen, reitet
Hans Hartmann von Habsperg im schärfsten Trab
Müllheim zu, wo er sich ein schönes Haus auf
nicht ganz redliche Weise erstellt hatte. Er
kommt auf seinem Weg zum Judengalgen. Da,
was ist das? Eine Gestalt, sie seufzt und klagt!
Das Pferd hält plötzlich im jagenden Lauf ein,
steht zitternd still, es bäumt sich auf und wirft
den Reiter ab. Mit gebrochenem Genick liegt
Hans Hartmann von Habsperg, der Richter von
einst, ein Gerichteter auf der Richtstatt. Als wilder
Jäger tost er ruhelos in jener Gegend durch
die Nacht bis der junge Tag aufdämmert.

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