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Dies nun geschah auch noch jetzt in dem Bett des fischreichen Stromes,
Wo mit den Rudern der Weidting, der schmale, längliche Nachen,
Gegen die reißende Strömung gestellt und das hanggarn gesetzt ward
Oder die künstliche Falle, in der ein lebender Köder,
Früher erbeuteter Lachs, die Artgenossen verlockte,
In die Falle zu schwimmen, die tückisch sich hinter ihm zuzog.
Auch von der Höhe des Ufers aus stellte dem Lachs und dem Salmen.
man nach:
Ein durch gekreuzte Ruten im Viereck gespanntes Netzwerk
Ward an dem Galgen, der langen Stange, hängend befestigt,
Mit dem Hebel des Galgens versenkt und wieder gehoben,
Bis ein zappelnder Lachs, im offenen Bären gefangen,
Schnell nach dem höheren Ufer gedreht mit dem Galgen,
Zur willkommenen Beute geworden dem lachenden Fischer,
Wenn es ihm nicht gelungen, über die Netzwand zu springen.
brennbares Holz zu fordern, so erwartet man von den
Vorgesetzten der außenbenannten Orte, daß sie künftig
zu den gleichen Beschwerden keinen Anlaß mehr geben
und vielmehr dafür sorgen werden, daß die K. F. Dienerschaft
das Besoldungsholz in guter Qualität und in dem
vorgeschriebenen Maß, das Klafter zu 6 Schuh und weit
und die Scheiter zu 4 Schuh lang erhalte".
Zu diesen Bediensteten gehörte auch Hofrat
Maler mit seiner Kanzlei, ihm standen 18 Klafter
Holz zu, die ihm von der Gemeinde Auggen zuzufahren
waren; dem Rechnungsrat der Burg-
vogtei 2 Klafter und 200 Wellen durch Vögis-
heim, 3 Klafter durch Buggingen und 7 Klafter
durch Hügelheim. Die Fronfuhren der weiteren
Holzlieferungen an Förster, Turmwächter, Phy-
den Amtsrat Meier und die
sich auf Müllheim, Baden-
Laufen, Gallenweiler, Seefelden
und Zienken. Es waren respektable Holzfuhren
, die so den Ämtern und ihren Leitern
zugefahren wurden.
Man nahm auf den Ämtern seine Arbeit ernst.
Wenn man auch jederzeit auf seiner behördlichen
Autorität bestand, so war man doch auch vorbehaltlos
bereit, sich für das Wohl der Untertanen
und die Erleichterung ihrer Pflichten einzusetzen
. Es weht fast eine biblische Luft, wenn
Oberamtmann Wieland 1774 die Belange der
Witwen und Waisen verficht, indem er die Gemeinden
anweist, „Wittwen und Waißen behörig
zu bevogten und hierunder kein Saumsal sich
zur Last kommen zu laßen. Sondern die Ungehorsamen
mit Emst zu ihrer Schuldigkeit, allenfalls
auch mit Straffen anzuhalten. . . . Dahero
auch diejenigen Vorgesetzte, welche bey Durchgehung
dieses finden, daß sie bisher in dem
einen oder anderen Stuckh sich verfehlet, hierdurch
nachdrücklich ermahnet werden, künftig
dieser Weisung sorgfältig nach zu geleben".
1803 macht sich ein moderner Geist fühlbar.
Der Geruch der Unterwürfigkeit der Untertanen,
wie er über der Zeit des Absolutismus schwelt,
soll verschwinden und zwar auf Anordnung von
oben. Das kurfürstliche Oberamt Müllheim ord-
sikus, die Revision,
Faktorei verteilten
weiler, Britzingen,
net an: „Die Form des Geschäftsstils
betreffend dörfen nunmehr Vorstellungen
von Sublicanten und Berichte
der geist- oder weltlichen
Vorgesetzten zur Anrede nur voraussetzen
: Kurfürstl. Amt, Oberamt,
Oberforstamt pp. Die Schlußrede
soll bloß aus Ort, Tag und Jahr
bestehen; mithin fallen die Worte
,.. . und verbleiben Eines Hochlöbl.
Oberamts Gehorsamste.. " gänzlich
weg und folget unmittelbar ohne
alle Unterwürfigkeits-Gebräuche die
Unterschrift des Bericht- oder Bittstellers
..."
Dieser neue Geist brachte auch
das Bestreben mit sich, mit seinen
Anliegen bis zu den höchsten Ämtern
vorzudringen. Dies veranlaßte
das nunmehr (1807) großherzoglich
gewordene Oberamt abwehrend ein-
zugreifen: „Es ist von der Landesherrschaft
wiederholt verordnet worden
, daß das Laufen der Untertanen nach
Karlsruhe umsomehr unterbleiben solle, als die
Geschäfte dadurch nicht beschleunigt werden
oder der einmal gefaßte Entschluß dadurch abgeändert
werde".
Die Neujahrsnächte bereiteten den Vorgesetzten
stets große Sorge. Wenn man die polizeilichen
Verordnungen liest, die doch wohl von
einem dringenden Bedürfnis veranlaßt worden
sind, kann einem der Glaube an die besseren
alten Zeiten verloren gehen. Das Oberamt ordnete
1799 an:
„Es wird andurch das Verbot des Schießens, Lärmens
und anderen Unfugs in der Neujahrsnacht mit dem Anhang
ernstlich wiederholt, daß durch eine hinlängliche
Anzahl Vertrauter gesetzter Burger mit Zuzug der
Scharwächter und unter Eurer, der Vorgesetzten eigenen
möglichst scharfen Aufsicht die Nacht über fleißig
im Ort und um den Ort herum patroulliert, alle nach
10 Uhr auf der Gassen herumstreichende Leute, die sich
nicht wegen nötiger Verrichtungen hinlänglich rechtfertigen
können, aufgehoben und bis den andern Morgen
auf die Wachtstuben gebracht; sondern hie und da
in den Häuseren, besonders wo Unordnungen nach der
bisherigen Erfahrung zu vermuten sind, visitiert und ob
jedermann zuhaus und in Ruhe ist, nachgesehen, auch
das Lärmen in den Häuseren nachdrücklichst untersagt,
insbesondere aber in den Wirtshäusern keine Gäste über
die geordnete Zeit geduldet werden sollen. Man weist
zugleich die Hatschiers gemessenst an mitzustreifen und
wird mit dem Löbl. Militärkommando, welchem bei den
jetzigen ohnehin unruhigen Zeiten das unzeitige Schießen
nicht gleichgültig sein kann, die nötige Verabredung
nehmen, daß auch von dieser Seite zu Erhaltung der
Ruhe und Ordnung mitgewirkt werde____ Wenn aus
einem Haus geschossen wird, ohne daß der Täter herauszubringen
ist, so macht man den Hauseigentümer
dafür verantwortlich".
In diesem Zusammenhang wurde die Instruktion
für die Scharwächter neu aufgestellt. Sie
lautete:
„1. sollen sie alle Samstag, Sonn-, Feier- und Festtäg
die Würtshäuser, Bier- und Branntwein-, auch andere
Häuser besuchen, wo nächtliche Zusammenkünfte gehalten
werden, visitieren und um 10 Uhr Feierabend machen
; und wer alsdann über die Zeit darin noch angetroffen
wird, den folgenden Tag geist- und weltlichen
Vorgesetzten anzeigen, wobei jedoch Reisende, die im
Würtshaus übernachten, ausgeschlossen werden.
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