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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1962-07/0005
waren nacheinander Vögte gewesen, und was
nicht übersehen werden darf, in den schweren
Zeiten des Dreißigjährigen Krieges. Was müssen
sie alles selbst erlebt haben und doch noch
für ihr Dorf eingetreten sein, wenn es von ihnen
heißt, sie hätten das Amt ganz löblich vertreten!

Von einem seiner Nachfolger hört man das
Gegenteil. Bei der Visitation 1698/99 wird von
ihm gesagt, er sei langsam und nachlässig, dabei
aber so selbstherrlich, daß er nicht einmal einen
Gemeindeschaffner neben sich dulden wolle,
weshalb die Bürger an der richtigen Verwendung
des Gemeindevermögens zweifelten. Ein
besonderer Fall ist der des Vogts Wampach (1551
bis 1561) in Obereggenen. Er konnte sich mit
der Einführung der Reformation 1556 nicht abfinden
. Der Landvogt hielt ihn einige Zeit im
Röttier Turm gefangen; jedoch wurde er nicht
abgesetzt. 1560 wurde ihm vorgehalten, daß er
mit den Fümehmsten an Sonntagen und besonders
an Feiertagen nach Bürgeln gehe und dem
Propst „ärgerliche Gesellschaft leiste". Die Herren
in Rötteln haben dem Vogt „ein gut Liedlein
" gelesen und ihn abgesetzt. Liest man in der
Ortsgeschichte bei Trenkle nach, dann wird'der
Grund klar: der Großonkel des Vogts war 1491
bis 1493 Abt von St. Blasien gewesen!

Manchmal haben wir auch zweierlei Vögte in
einem Dorfe: in Binzen gab es einen markgräflich
badischen Vogt, einen Burgvogt des Bischofs
von Basel und einen bischöflichen Untervogt.

Konstantin Sdiäfer:

Zu den alten Rechten des freien Mannes hat
stets das Jagdrecht gezählt. Als der Bauer mit
dem Verlust der persönlichen Freiheit und seinem
Versinken in die Leibeigenschaft auch dieses
Rechtes verlustig gegangen war, hat er dessen
Rückgewinnung stets mit seinen Forderungen
verknüpft, sei es im Bauernkrieg oder bei andern
Gelegenheiten. Obwohl heute die Ausübung der
Jagd nicht mehr mit Standesrechten verbunden,
sondern eine Frage des Geldes geworden ist,
fühlt sich der Jäger irgendwie einem höheren
Menschentum zugeordnet. Seitdem es die Ausschließlichkeit
dieses Rechtes gibt, hat es auch
Rebellen dagegen gegeben, die Wilderer. Die Art
der Ausübung seines Handwerks hat ihn weitgehend
vom Rebellen zum Dieb und Frevler am
Wild werden lassen. Dementsprechend waren
von jeher die gesetzlichen Bestimmungen gegen
die Wilderer sehr streng. Sie fehlen darum auch
nicht im Seefelder Befehlsbuch. So heißt es 1797:
„Da von gnädigster Herrschaft neuerdings geschärft
worden gegen die eingerissene Wilderer,
die strengsten Maßregeln zu nehmen, von Euch
mit größtem Mißfallen vernehmen müssen, daß
sich viele von den schlecht gesinnten Bürgeren
aufs Neue wieder das Jagdlaufen angewöhnen,
auch häufig ihre Hunde ins Feld und in den
Wald laufen lassen". Baron v. Stetten begründet
es 1798 mit der durch die Kriegszeiten eingeris-

verzichtete der Markgraf auf alle seine
Rechte, Gerechtigkeiten und Ansprüche in
Schliengen, Mauchen und Steinenstadt, außer
dem Recht, im Kriegsfall mit Mannschaft durch
Schliengen zu ziehen und dem weiteren Recht,
dort Erz zu graben. Der Bischof von Basel aber
verzichtete auf alle Gebäude, Rechte und Ein-'
künfte der Burgvogtei Binzen. In Fischingen gab
es außer dem „Markgräfischen Vogt" in früheren
Zeiten einen Deutschherrenvogt.

Aus Fischingen besitzt das Kanderner Heimatmuseum
einen Vogtstab, der 1904 bei einem
Basler Antiquar auftauchte. Es ist ein schwarzer
Stab mit Silberverzierungen aus einer
Augsburger Werkstätte mit den Jahreszeichen
1753—55. Sie zeigen einseits das badische Wappen
und auf dem Schrägbalken die Buchstaben
CFMZB also Carl Friedrich Markgraf zu Baden.
Die andere Seite hat zwei gekreuzte Fische, also
wohl das Wappen von Fischingen mit den Buchstaben
W W, wohl dem Namen des Vogtes.

So kam dieser „Schultheißenstab aus Fischingen" über
das Historische Museum Basel in das Augustinermuseum
Freiburg und von dort zu uns nach Kandern. Die beiden
Buchstaben WW waren es, die den rechten Weg zeigten.
Obwohl nicht anzunehmen war, daß der Markgraf einem
Vogt persönlich den Stab gewidmet hatte, setzte die
Untersuchung wegen der Klärung der beiden Buchstaben
in Fischingen ein. Und nun stellte sich heraus, daß
Fischingen nur einen Fisch im Wappen hat. Herr Staats-
archivdirektor Dr. Zinsmaier konnte das Rätsel lösen:
WW bedeutet Weisweil (Amt Emmendingen). Diese Gemeinde
hat in Blau zwei gekreuzte silberne Fische.

(2. Fortsetzung)

senen Unordnung: „Man hat wahrgenommen, daß
während des Krieges unter anderen Unordnungen
sich hauptsächlich auch diese eingeschlichen,
daß das Herumlaufen mit Schießgewehren in
Wäldern und Feldern hier und da beinahe allgemein
geworden seie und ohneracht zu hoffen
wäre, daß nach geendigtem Krieg dieses Unwesen
ein Ende nehmen werde". Baron v. Stetten
beklagte, daß diese Hoffnung sich nicht erfüllt
habe. Er kündigt strengste Maßnahmen an, um
„jenen Unordnungen gehörig zu steuern, welche
.. nicht allein als grobe Eingriffe in die Gerechtsame
der Landesherrschaft bei schwerer Strafe
verboten sind, sondern auch einen sehr üblen
Einfluß auf die Sittlichkeit und die ökonomischen
Umstände der Personen (ausüben), welche ohnen
öffentlichen Beruf dazu zu haben, sich mit dem
Jagdlaufen abgeben, wovon viel redende Beispiele
vorhanden sind".

Wie sehr die Jäger sich als Herren fühlten,
geht auch daraus hervor, daß sie sich berechtigt
fühlten, die Dorfbewohner bei Treibjagden als
Treiber zu verpflichten. Baron v. Stetten läßt
in dieser Hinsicht ein Verbot bekannt geben,
„damit sich die Untertanen darnach zu richten
wissen und solche nicht unnötigerweise geplagt
werden. Zugleich muß es ihnen deutlich erklärt
werden, daß sie keineswegs einem Förster oder
Jäger ohne meinen Befehl zu jagen schuldig sind".

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