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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1962-07/0006
Hochzeiten zählt man, wie schon der Name
sagt, zu den erfreulicheren Ereignissen des Lebens
. Wenn man im Befehlsbuch liest, können
einem leise Zweifel daran aufsteigen; wenigstens
soweit es Fürstenhochzeiten betrifft und insbesondere
soweit es die Teilnahme der Untertanen
an diesem Fürstenglück angeht. 1802 fand solch
ein freudiges Ereignis statt. Lesen wir dessen
Ankündigung:

„Aus Anlaß der bevorstehenden Vermählung
der durchleuchtigsten Prinzessin Maria Elisa-
betha Wilhelmina mit des HL Herzogs Wilhelm
Friederich von Braunschweig haben sich HL
Markgrafen Hochfurstl. Durchlaucht bewogen
gefunden, durch eine Verfügung vom 25ten Sept.
d. J. das Höchdenselben zustehende Recht und
Herkommen in beiderseitigen Landesteilen zu
benutzen und zu Bestreitung des in solchen Fällen
erforderlichen außerordentlichen Aufwands
eine besondere Steuer unter dem Namen Fräulein
-Steuer ausschreiben zu lassen.

Höchstdieselben wollen aber dieses Recht um
des Willen in seiner vollen Ausdehnung nicht
anwenden lassen, weil sie an den Bedrangnüssen,
in welche ihre geliebte Untertanen durch den
Krieg versetzt worden sind, landesväterlich Anteil
nehmen und daher nur das hausverfassungsmäßige
Heuratsgut ad 10 000 fl und einem mit
solchem eine verhältnismäßige Summe von Ausstattungskosten
-Beitrag, welche dermalen auf
5 000 Reichstaler oder 7 500 fl bestimmt worden
für jeden Vermählungsfall auf beide Landesteile
umgelegt wissen.

Da nun dieses bekanntlich der 4te Vermählungsfall
ist, so beträgt die von dem ganzen Land
zu erhebende 4fache Summe des Heuratsgutes
40 000 fl und der 4fache Ausstattungskosten-
Beitrag 30 000 fl, zusammen also 70 000 fl. Hieran
trifft es den Baaden - Durlachischen Landesanteil
nach sorgfältiger Prüfung und Berichtigung
der bestehenden Landesverhältnisse mit
den dermaligen Kulturverhältnissen eines jeden
Landesteils und Oberamtsbezirks 44 800 fl und
in diesem das Oberamt Badenweiler 5 880 fl.

Ungeachtet nun diese Vermählungen der
fürsÜ. Kasse einen ungleich größeren Aufwand
als obige Summe besagt, verursacht haben und
die Schmälerung der herrschaftl. Einkünfte, die
nicht allein durch das Kriegsungemach, sondern
auch durch die vielfachen außerordentlichen
Kosten, welche durch die noch nicht gänzlich
vollendete Wiederherstellung des teutschen Friedens
und Ruhestandes verursacht worden sind
und noch fortdauernd verursacht werden, notwendig
macht, daß alle rechtmäßigen Einnahmsquellen
zu Rat gehalten werden, so wollen doch
Höchstdieselben gedachte Ihro Hochfürstliche
Durchlaucht der Herr Markgraf nur 24 000 fl in
zwei nacheinander folgenden Jahren einziehen
lassen, somit Ihren Untertanen an obiger Summe
von 46 000 fl gnädigst erlassen. Hieran trifft es
nun den Durlachischen Landesanteil 15 360 fl
und das Oberamt Badenweiler 2 016 fl.

Ihr habt gegenwärtiges euren Untergebenen
zu eröffnen und sie zu Abtragung des ihnen
durch fürstl. Einnehmerei bekannt gemacht werdenden
Betrags in der vorgeschriebenen Zeit
gehörig anzuhalten. Und man hofft, daß dieser
Beitrag in Rücksicht auf die glänzende und
segensvolle Verhältnisse, in welche das durchleuchtigste
Fürstenhaus durch die vorgezogenen
Vermählungen gesetzt worden ist, gerne werden
gegeben werden".

1805 heiratete die durchlauchtigste Prinzessin
Wilhelmine Louise den Erbprinzen von Hessen.
Auf die Markgrafschaft kam ein Betrag von
17 685 fl.

1807 vermählte sich der Erbgroßherzog Karl
Ludwig mit der Adoptivtochter Napoleons I.
Stephanie, der 17jährigen ältesten Tochter des
Grafen Beauharnais. Der Titel „kaiserliche Hoheit
", den das junge Mädchen führte, mußte mit
300 000 fl. Fräulein-Steuer teuer bezahlt werden.
Auf die Markgrafschaft wurden 132 770 fl 55 kr
gerechnet, das Oberamt Badenweiler stand mit
8 279 fl 36 kr zu Buch; die Vogtei Hügelheim
zahlte 4775 fl 45 kr, die Gemeinden Buggingen
577 fl 52V2 kr, Seefelden 463 fl I7V2 kr und
Gallenweiler 99 fl. 38 kr.

Die übrigen Steuern wurden eingeteilt in
Schätzung, Landeskosten und allgemeine Bedürfnisse
. Im Befehlsbuch sind sie in den Jahren von
1773 bis 1810 angekündigt. Ihr Betrag hatte sich
im allgemeinen für alle diese Jahre auf 22 800 fl
Schätzung, 4 500 fl Landeskosten und 2 836 fl
41V2 kr einbalanciert. 1799 wurde erstmals für
das Jahr 1795 ein Kriegskostenbeitrag von
13 364 fl erhoben, 1796/98 12 440 fl, 1803 6 249 fl
37 kr, dazu erscheint von da ab noch eine französische
Kontributionsumlage von 12 400 fl. 1810
wird eine Vermögenszusatzsteuer für die oberrheinische
Provinz vermerkt von 224 582 fl, von
der aber nur 128 582 fl eingingen. Das Befehlsbuch
enthält eine dringende Ermahnung, die
fehlenden 96 000 fl schleunigst einzuzahlen, da
die Landesherrschaft mit dem Eingang des Geldes
gerechnet habe.

Zwischen diesen steuerlichen Peinlichkeiten,
mit denen bei jeder Verkündigung Ermahnungen
, Rügen der faulen und Lob der eifrigen
Zahler verbunden waren und man mit allem
psychologischen Kitzel das Geld herauszulocken
versuchte, ist die Abschrift eines bedeutsamen
Erlasses des Markgrafen Karl Friedrich eingeschoben
.

„Wir stehen nunmehr an dem lange gewünschten
Zeitpunkt, der uns in den Stand setzt,
in Unserem Staat und ... Verfassung verschiedene
Einrichtungen zu treffen, welche Unsere
Untertanen von allzu beschwerlichen Auflagen
befreien.

Wir haben Uns daher entschlossen, sogleich
mit der Aufhebung der Leibeigenschaft Unsern
Untertanen eine vorzügliche Erleichterung zu
verschaffen. Damit aber bei denen vorkommenden
verschiedenen Fällen deutlich erhelle, was
für Folgen diese Befreiung haben solle, so erklären
Wir, daß Wir ohne Absicht auf einigen
Ersatz der Einkünfte, welche aus der Leibeigenschaft
fließen, in Unsern gesamten Landen,
welche unter Unserer alleinigen unmittelbaren
hohen und niederen Gerichtsbarkeit und Landes-

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