Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-05/0006
nend zwischen die bieiden Nachbarorte gedrängt.
Wenn auch Stetten, wie die älteste Siedlung in
Lörrach, die „Ufhabi", auf einem Schuttkegel an
der Niederterrasse der Wiese im Ausgang eines
Tälchens erbaut worden war, so hatten sich doch
die Pläne der beiden Ortschaften völlig gegensätzlich
entwickelt: Lörrach wuchs sich im Lauf
der Jahrhunderte zu einem reinen Straßendorf
aus, das sich bis zu der auf einem Terrassensporn
gelegenen Burg dehnte, während das Dorf
Stetten sich mit seinen Häusern um seinen Dinghof
und um seine hochgelegene Kirche schmiegte
im Schutz der östlichen Wald- und Rebenhänge,
abseits der großen Landstraße nach Basel, mit
der es erst spät engere Verbindung aufnahm.
Und doch hat Stetten geographisch eine Übergangslage
am Ausgang des Wiesentales in das
Basler Rheinbecken, war es politisch wie konfessionell
ein Streitobjekt zwischen den Markgrafen
, die das Dorf nicht für ihr Haus zu gewinnen
vermochten, und den Habsburgern, so daß
die Gemeinde Stetten im Markgräfler Wiesental
immer eine Sonderstellung eingenommen hat.

Vor nunmehr 1200 Jahren, im Jahr 763, wurde
Stetten unter der Bezeichnimg „villa Stetihein"
in einer Schenkungsurkunde für das Kloster
St. Gallen zum erstenmal erwähnt, doch sind von
da an für lange Zeitabschnitte keine weiteren
Quellen erschlossen. Feststellen läßt sich aber,
daß die „Stetten" - Orte Gründungen von der
zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts an sind und
daß sie bedeutende Mittelpunkte für die Verwaltung
größerer Ländereien waren. Erst fünf
Jahrhunderte später, um 1300, tritt Stetten wieder
in das Licht der Geschichte, und zwar als
Besitz des Frauenklosters Säckingen, das durch
Schenkungen wie durch Kauf im Wiesen- wie im
Rheintal eine zwar weit verstreute, doch umfangreiche
Grundherrschaft erworben hatte. Im Dinghof
zu Stetten, als dem zentralen Verwaltungssitz
, kamen so alle Einkünfte zusammen, die dem
Kloster aus Tüllingen, Inzlingen, Brombach,
Maulburg wie aus Haltingen, Eimeidingen oder
Otlingen zuflössen. In den Stettener Dinghof
entrichteten die Bauern als Eigenleute des Klosters
den Bodenzins; neben Sehliengen war Stetten
der wichtigste Weinlieferant der Abtei.

Außer der Abtei Säckingen besaßen noch
einige andere Klöster Besitzungen und Zinsrechte
im Stettener Bann. Da war vor allem
St. Blasien, das im benachbarten Riehen einen
Dinghof besaß, wo der Meier wohnte, und die
Fronmühle mit einem Herrschaftshof, wo der
Abt logieren konnte. In diese Mühle in Riehen
führte durch Stetten das Mühlewuhr, und so
gab es auch häufige Auseinandersetzungen zwischen
dem Kloster und den Stettener Bauern.
Reichen Besitz hatten in Stetten auch das aargauische
Kloster Wettingen und das Basler Kloster
St. Alban. Als nach der Reformation die Stadt
Basel alle Besitzungen ihrer Klöster übernahm,
kamen natürlich auch die Ländereien des Klosters
St. Alban in Stetten unter städtische Verwaltung
. Basel mußte damit auch eine anteilige
Verpflichtung für die Erhaltung der Stettener
Kirche übernehmen resp. für deren Neubau zusammen
mit dem Stift Säckingen. 1755 bauten
Basel und Säckingen zusammen das neue Pfarrhaus
. Als dann die alte Stettener Kirche, die 1441
errichtet worden war, Anfang des 19. Jahr-

Altes Schloß in Stetten

hunderts durch einen Neubau nach Plänen
des berühmten Architekten Weinbrenner ersetzt
wurde, wurden die Kosten anteilig vom badischen
Staat als dem Rechtsnachfolger Säckingens
und von der Gemeinde selbst getragen, nachdem
dieselbe die alten Basler Zehntrechte abgelöst
hatte.

In der Dorfgeschichte von Stetten müssen die
Ansprüche und Rechte von drei verschiedenen
Gewalten scharf getrennt werden: es sind dies
die Grundherrschaft des Stiftes Säckingen, die
niedere Gerichtsbarkeit und das Meieramt, die
Hochgerichtsbarkeit und die Landeshoheit. Schon
seit dem 10. Jahrhundert besaß das Frauenstift
Säckingen in seinen Grundherrschaften die
richterliche Gewalt, die niedere wie die Hochgerichtsbarkeit
, ließ aber beide durch Beauftragte
ausüben. So war die niedere Gerichtsbarkeit,
welche Zivilsachen und kleinere Vergehen umfaßte
, einem Klostermeier übertragen worden,
der mit dem Dinghof beliehen wurde und der
seine Stellung mehr und mehr zu festigen verstand
. Der Dinghof war somit nicht nur der
wirtschaftliche Mittelpunkt aller dem Kloster
gehörigen Güter auch der weiteren Umgebung,
sondern auch die Gerichtsstätte, wo sich die
Leibeigenen zu verantworten hatten. Auf dem
Dinggericht im Frühjahr und im Herbst wurden

4


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-05/0006