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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-06/0007
stücke, sie unterstanden von Freiburg ab bis
Schliengen der Propstei Krozingen und von da
ab dem St. Blasianischen Amte Basel. Zum letzteren
gehörte u. a. ein Meierhof in Weil mit
20 Juchert Rebland. Viele Rebgüter des heutigen
Markgräflerlandes bzw. der Propstei Krozingen
sind schon in einem Urbar des Jahres 1352 nachweisbar
. Aber nur von einem, dem Hofe zu
Niedereggenen, ist angegeben: er habe jährlich
„I seumam vini rubei (wohl vini rubri)" einen
Saum (etwa 150 Liter = ein Ohm) Rotwein als
Zins abzuliefern, in den anderen Fällen ist Weißwein
anzunehmen. Nun ist aber heute noch bekannt
, daß in jener Gegend früher weit mehr
Roter angepflanzt wurde als heute. Geschätzt
war immer der Feuerbacher Rote, auch Feldberg
mit dem Weiler Gennenbach lieferte gute Rotweine
. Daß aber schon sehr frühe hier Rötweine
gepflanzt wurden, bezeugt eine Urkunde des
Klosters Lorsch vom Jahre 773, in der die Abgabe
von roten und weißen Weinen nachgewiesen ist.
In fast allen Reborten bis gegen Freiburg hin
besaß St. Blasien seine Weingüter, Krozingen lag
also mitten in einem ausgedehnten St. Blasianischen
Weingebiet und hatte -sicher auch genug
Roten in seinen Kellern, wie auch Schloß Bürgeln,

ebenfalls eine St. Blasianische Propstei, in guten
Heirbstzeiten seine 150 Saum Wein aufnehmen
konnte.

Wo nun der Gothaer Bibliothekar Schlaeger
den P. Marquardt Herrgott kennenlernte und
seit wann er brieflich mit ihm verkehrte, ist ohne
Kenntnis seiner früheren Korrespondenz nicht
nachweisbar. Auch scheint er nie St. Blasien oder
die Propstei in Krozingen besucht zu haben, er
hätte sonst sicher einmal irgendwelche Andeutungen
in seinem späteren Briefwechsel vom
Jahre 1782 ab gemacht. Seine hohe Meinung von
P. Herrgott scheint er also lediglich aus seinen
Briefen und seinen gelegentlichen Weinsendungen
zu haben. Als P. Herrgott 1762 starb, hat
dann sein Nachfolger P. Rustenus Heer diesen
Liebesdienst mit den Weinsendungen als Erbe
übernommen, die dann allerdings mit dessen
Tode 1769 auch aufhörten. Nach den schlechten

Erfahrungen mit anderen Weinen kehrte Schlaeger
wieder zu seiner ersten Markgräfler Liebe
zurück, und nun mußte der Kellermeister von
St. Blasien für die Medizin aus dem Markgräfler-
land und für einige beseligende Stunden in den
kranken Tagen seines Lebensabends sorgen.

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Wenn in heutiger Zeit der Bürgermeister auf den
Gedanken käme, zur Dokumentation seiner „Gerechtsamen
und Befugnisse" die örtliche Gemarkung — eben
„den Bann" — zu umreiten, so würde ihn vielleicht
manch' mitleidiger Blick treffen. Wie so vieles, hat sich
auch dieser einst so wichtige Akt im Laufe der Zeit
überholt.

Durch die Bannumritte, die der Vogt mit seinen Richtern
, den Gemeinderäten und „jungem Volk" vornahm,
wurde immer wieder festgestellt: „das von uns umrittene
Gebiet ist unser Bann". Diese Feststellung war seiner
Zeit wichtig. Im Bannumritt war „die unfürdenkliche
Verjährung des Bannrechtes begründet", wie es in einer
alten Urkunde heißt. Das Bannrecht umfaßte richterliche
und zinspflichtige Befugnisse, sowie das Recht der Weide,
der Holzung und der Jagd. Ein schlechter Vogt, der auf
solche Rechte verzichtet hätte! Dieser hoheitsrechtliche
Akt des Umrittes war wohl damals soviel wie heute ein
beglaubigter Grundbuchauszug.

War der Nachbarvogt mit dem Weg des Umrittes nicht
einverstanden, weil er seiner Meinung nach Teile seines
eigenen Gebietes betraf, so hätte nach dem damaligen
Gesetz entweder gewaltsame Vertreibung des Umrittes
oder eine Klage Recht geschaffen.

So war im Jahre 1798 auch wieder die Zeit des Bann-
umrittes gekommen. Vogt Sutter, Stabhalter Kittler, die
Richter (Gemeinderäte) und eine Schar junges Volk versammelte
sich auf dem Dorfplatz zu diesem Ritt. Es lag
etwas in der Luft. Der lange Grenzstreit mit der Nachbargemeinde
Neuenburg, der immer noch nicht entschieden
war, ließ alle Möglichkeiten offen. Der Vogt hatte
nicht umsonst „junges Volk" als Begleitung mitgehen
heißen. Sie preschten zum Dorf hinaus als ginge es zum
Heiligen Kreuzzug. Über die „Hacher Linde" hinaus ging
noch alles gut. Als aber der Trupp in die Nähe der Stadt

Neuenburg kam, just an die „brennende Grenze", beschimpfte
ein Knecht der Nachbargemeinde die bannumreitende
Schar. Was dem armen Knechtlein den Mut
gab, gegen solch eine Übermacht zu rebellieren, ist nicht
bekannt. Sollte es die Rache dafür sein, daß wenige Jahre
zuvor bei einem ähnlichen Anlaß der Auggener Bürger
Hans Haury von gegnerischen Männern erschossen worden
war, oder galt es nur, das Recht des Umrittes zu
wahren, kurzum, die Auggener zogen blank und das arme
Knechtlein ward übel zugerichtet.

Ob es den streitbaren Mannen ob dieser „Heldentat"
recht wohl war? Jedenfalls kam die Geschichte bis zum
Markgraf en Karl Friedrich. In einem Schreiben verurteilt
er: „die bei Gelegenheit des Auggener Bannumritts vorgefallene
Schlägerei und die dabei ohngewöhnlich zu
starke Bedeckung seiner Leuthe" auf das schärfste. Der
Vogt wurde mit einer Strafe von zehn Reichsthalern
belegt, weil „er eine die Grenze seines Amts überschreitende
Selbstrache genommen". Stabhalter Kittler und
zehn mitbeteiligte Bürger wurden zur Zahlung der Kurkosten
für den verwundeten Knecht verurteilt.

Nun, wer die Friedfertigkeit unserer Altvorderen
kannte, darf annehmen, daß es nicht immer so zugegangen
sein mag. Vielmehr scheinen diese jährlichen Umritte
abschließend eine feucht-fröhliche Angelegenheit gewesen
zu sein. Dies dürfen wir aus den Aufzeichnungen des
Gemeindeschaffners (Gemeinderechners) schließen, denn
„auf Geheiß des Gemeinderathes hat Prinzwirt Leininger
bei dem im Frühjahr 1833 stattgefundenen Bann-Umritt
auf Rechnung der Gemeindekasse an junge Leuthe für
7 Gulden und 30 Kreuzer Wein und Brot ausgegeben".

Der Bannumritt ist xnjt der Zeit hinfällig geworden.
Er hatte sich im Dorf bis5 vor wenige Jahrzehnt in einem
einmaligen Schulausflug de¥ oberen Klassen rund um die
Gemarkung erhalten. Aber auch diese Sitte ist verlorengegangen
. Alfred Gugelmeier

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