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btei St Gallen
Jahre 1863
alich was ich schenke im Dorf, das den Namen hat Agringas, sind zwei
rige mit ihren Huben und mit all ihrem Vieh. Ich schenke meinen Salhof
einer Hofumzäunung, mit allen Gebäulichkeiten, die daselbst zu sehen
i, mit dem zum Salhof gehörigen Gelände und den Sal- oder Herrenhof
t>st und alles, was angebaut wird und alles, was im Dorf und in seiner
Enarkung vorhanden ist, Felder, Wälder, Weinberge, Wiesen, Weiden,
ige, stehende und fließende Gewässer und alles, was mir mein Vater bei
aem Tod in dem Dorf selbst überlassen hat und was ich selbst dazu
rorben habe. Alles das übergebe ich am gegenwärtigen Tag für das oben-
lannte Kloster und übertrage es, damit es zu jeder Zeit fest und ewiglich
m Kloster verbleibe. Wenn aber jemand, was ich jedoch nicht glaube,
l es künftig geschieht, wenn also jemand, sei es ich selbst oder irgend
nand aus meiner Verwandtschaft oder sonst jemand, der dagegen ist und
' gegen diese Übergabe angeht oder sie brechen wollte, so soll ein
eher, was ihm zu besitzen nicht erlaubt ist, verlieren und nicht nur das,
idern er soll zur Strafe zwei Unzen Gold und vier Pfund Silber zu zahlen
wungen sein. Und wenn er seinen Versuch wiederholt, so soll er nichts
eichen können. Denn diese gegenwärtige Urkunde soll allezeit fest und
infechtbar mit allen angefügten Bedingungen und Abmachungen bleiben,
scheuen zu Stettheim in villa publici, in welchem diese Urkunde geschrie-
l wurde im 12. Jahr der Regierung Pippins, des Königs der Franken am
Oktober. Gezeichnet von. Gundpert, der diese Urkunde anfertigen ließ,
•lfbald, Gezbert, Wihcher, Walther, Diothard, Iring. Ich Maginrad Priester
>e auf Bitten Gundperts das geschrieben und unterschrieben.
Die Übertragung in Klarschrift (Latein) und die Ubersetzung in Deutsch
rde dem Heimatbuch «Lörrach - Stetten, zum Jubiläum 763—1963" entom-
n. Wir danken dem Verfasser, Herrn Altpfarrer O. Deisler, für seine
aubnis ebenso für die Genehmigung zur Benützung der Druckplatte mit
Nachbildung der Originalurkunde.
4. Die Beigaben.
Wie die Skelettreste waren auch die Beigaben
s Eisen stark angegriffen. Manche Stücke waren
iiikommen durchrostet, so daß eine Konservierung
cht mehr möglich war. Vor allem aber fällt im
srgleich zu anderen Gräberfeldern der Umgebung
e Armut der Beigaben und ihre Einförmigkeit auf.
i Waffen wurden gefunden: 2 Saxe (Gräber 8
id 14, 6 Lanzenspitzen (Gräber 6, 28, 33, 34, 36
uhd 40) und eine Anzahl Pfeilspitzen,
Die Halsketten der Frauen sind ausgesprochen
dürftig, fast ausschließlich Pei>
len aus Glasfluß, oft nur wenige, meistens
nur kleine gelbe. Bernsteinperlen
wurden nur einzelne gefunden. In der
Auswahl fehlt die Farbenfreude, wie sie
anderwärts hervortritt. Aus diesem Rahmen
heraus fällt lediglich der Armreif
aus Grab 35. Etf ist aus einer dünnen,
in der Mitte flach gehämmerten und
zu einem Hohlring zusammengebogenen
Bronze gefertigt. Solche Hohlringe sind
in alemannischen Gräberfeldern sehr seilten
. Zu erwähnen sind schließlich noch,
glatte Riemenzungen aus Bronze und
die üblichen eisernen Gürtelbeschläge
und Messer.
Der im Kriege gefallene Hermann
Stoll hat auf Grund seines großen Überblickes
den Plan des Alemannenfriedhofes
Stetten einer Analyse unterzogen2.
Er weist darauf hin, daß die fünfzig
Bestattungen des Gräberfeldes in ihrer
Zusammensetzung aus 13 Männer-, elf
Frauen-, 6 Kindergräbern und 20 Toten unbestimmbaren
Geschlechts ein durchaus normales
Zahlenverhältnis der Einwohnerschaft einer kleinen
Siedlung darstellen. Ferner läßt sein in
einen großen Maßstab übertragener Plan in der
Mitte des Gräberfeldes deutlich zwei Gruppierungen
um die beiden Männergräber 8 und 40
mit ihrer etwas besseren Bewaffnimg erkennen.
Die Beigaben beweisen, daß diese Bestattungen
noch in das 7. Jahrhundert zu setzen sind. Die
jüngeren Plattengräber, die in einer sehr lockeren
Belegung nach Süden und Norden anschließen
, gehören dann in das 8. Jahrhundert. Diese
Entwicklung ist ein deutliches Abbild der Veränderungen
, wie wir sie aus den alemannischen
Rechtssatzungen kennen. Zur Zeit des Pactus
Alamannorum, der gegen Ende des 6. Jahrhunderts
seine Festlegung erfuhr, war die Sitte der
Beigaben, vor allem von Waffen, noch allgemein
üblich. In der Lex Alamannorum, die im ersten
Viertel des 8. Jahrhunderts verfaßt wurde, werden
Beigaben verpönt. Im Verlauf von etwa 130
Jahren hat sich also ein völliger Wechsel in den
Anschauungen vollzogen, die im Volk tief verwurzelt
waren. Als Ergebnis der fränkischen
Einwirkungen und des Einflusses der iro-schotti-
schen Glaubensboten erfolgte ein allmählicher
Übergang der heidnischen Alemannen zum
Christentum. Das Bild, das uns der Friedhof
von Stetten bietet, ist ein deutliches Spiegelbild
der allgemeinen Entwicklung. Die Gräber des
8. Jahrhunderts liegen in großen Zwischenräumen
. Nur ein Teil der Toten wurde noch hier
bestattet. Die anderen wurden nach den Geboten
der Kirche im Schatten des Gotteshauses beigesetzt
bis schließlich die völlige Auflassung desi
Alemannenfriedhofes erfolgte. Es ist höchst beachtlich
, daß die Umgebimg der Stettener Kirche
heute noch als „Rosengarten" bezeichnet wird,
2 Hermann Stoll, Neue Arbeiten zur Frühgeschichte der
Alemannen. Bad. Fundber. 16, 1940, 124.
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