Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-07/0005
ben den bisherigen Inhabern, nun dem Kloster
St. Peter. Als 1561 zu Neuenburg zwischen kaiserlichen
und markgräflichen Beauftragten Verhandlungen
über die Besoldung der protestantischen
Prediger geführt wurden, lud man auch
den Abt ein. Im Vertrag von 1561 zu Neuenburg
wurde unter anderem festgelegt, daß das Kloster
„von wegen des Gotteshauses St. Ulrich, welchem
die Versehung der Pfarr Wolfenweiler zusteht
und gebührt, einem Kirchendiener daselbst verantworten
solle die Pfarr- und Probstei-Behau-
sung samt dem Garten und daneben jährlich an
Geld 40 fl, 20 Muth Weizen, 20 Muth Roggen,
16 Saum Wein." Der Pfarrer hat den vom Kloster
gesandten Herbstern, Knechten und Pferden
Unterschiauf zu gestatten. Jedoch hat sich der
Prälat „durch das ganze Jahr und sonsten in der
Herbstzeit Stuben, Kammern samt der Kuchen,
die Trotten, Heu, Haus und Roßstall wissentlich
vorbehalten, die ihme auch ein Kirchendiener
ohnverhindert und ohnversperrt räumen, inhaben
und gebrauchen lassen solle." .

Seit 1630 wurden zur Besoldung noch zehn
Muth Zehntfrüchte zusätzlich gewährt. 1667 bekam
Pfarrer Johannes Weiß 50 Muth Früchte,
„halb Weizen und halb Roggen, wie zuvor Pfarrer
Paul Häberlin selig." Nachdem schon Pfarrer
Häberlin eine Erhöhung seiner Bezüge beantragt
hatte, erhielt Pfarrer Weiß seit 1677 statt 50 nun
60 Muth Früchte, je zur Hälfte Weizen und Roggen
. Außer dem Getreide bezog Pastor Vulpius
nach 1750 vom Kloster jährlich 16 Saum Wein
und vierteljährlich 17V2 Gulden Gehalt.

Nach dem Zinsrodel von 1672 betrug der
Fruchtzehnte 307 Muth Getreide. Davon standen
dem Kloster drei Fünftel („wovon der Herr
Pastor zu besolden"), dem bischöflichen Quartamt
zu Konstanz und dem Spital zu Freiburg je
ein Fünftel zu. .Da die Dorfschaft nur wenig
Weizen anbaute, wurde meist Mischfrucht geliefert
. Den Bodenzins von den Klostergütern in
Wolfenweiler, Leutersberg, Schallstadt und
Ebringen zog damals Mathias Hanser von Sehallstadt
ein. Vieles ist aber „nit einzubringen gewesen
", anderes war „ungangbar".

Aber wo Rechte, da sind auch Pflichten. Nach
dem Dreißigjährigen Krieg ließ das Kloster 1656
den Chor der Kirche, das Pfarrhaus und die
Zehntschauer wieder herstellen. Pfarrer Kiefer
schrieb 1726, „daß wir Vorgesetzte der beiden
Gemeinden (Wolfenweiler und Schallstadt) uns
entschlossen, zur Ehre Gottes und unserer selbst
Aufmunterung unserer Andacht in Celebrierung
unseres Gottesdienstes eine Orgel anzuschaffen,
wozu die Bürgerschaft eine freiwillige Beysteur
zu thun versprochen". Die Orgel wurde von
einem Freiburger Orgelmacher im Chor aufgestellt
. Die Gemeinden besorgten das Bauholz, das
Kloster lieferte die erforderlichen Dielen und ließ
die Zimmermannsarbeit verfertigen. Während der
Belagerung Freiburgs 1844 wurde die Pfarrscheuer
von französischen Soldaten niedergebrannt
, aber drei Jahre später wieder aufgebaut.

Im April 1750 1 begaben sich der Sekretär des
Klosters Johann Baptist Maichelbeck und der
Klosterbaumeister Johannes Willam nach Buggingen
, Betberg und Wolfenweiler, um die an
den Pfarrhöfen, Scheuren und Gärten erforderlichen
Reparaturen festzustellen. Für Wolfen-
Weiler wurden Instandsetzungen in der Wohnung
des Pastors Vulpius, am Dach des Backofens, in
der Zehnt-Trotten, und an der Mauer des Pfarrgartens
bewilligt. Noch im gleichen Monat bat
Hofrat Salzer in Müllheim auf Ansuchen des
Pfarrers und der Vorgesetzten um ein neues
Orgelgestell für die Kirche in WTolfenweiler. Das
Kloster erwiderte, das Gotteshaus sei aller Orten,
wo es Frucht- und Weinzehnten zu beziehen
habe, bereit, alles, was von altersher gebräuchig
gewesen, zu erhalten.

Nicht immer verliefen die gegenseitigen Beziehungen
reibungslos, denn im Juni 1750 klagt
Landschaffner Wülberz, der die Klostergefälle in
den Landgemeinden verwaltete, der Unterschaffner
Michael Hanser sei „ihm sehr trutzig begegnet
". Die verwickelten Rechtsverhältnisse führten
oft zu Streitigkeiten. So wurde 1752 eifte
Vereinbarung mit der Herrschaft Heitersheim
getroffen und 1758 ein Vergleich über die Pfarrkompetenz
abgeschlossen. Besonders in Kriegszeiten
wurde oft geklagt, der Markgraf halte die
Einkünfte des Klosters zurück.

Dem im Jahre 1759 vollendeten Neubau de£
Pfarrhauses gingen langwierige Verhandlungen
voraus. Im Juli 1750 übersandte Prädikant Vulpius
eine Aufstellung über die an der Kirche und
am Pfarrhaus notwendigen Reparaturen, und
verlangte, daß wenigstens die alte Sakristei, bis
man den Chor erweitern wollte, wieder aufgebaut
und der zur Beichtkammer gewidmete
Platz im Chor mit Stühlen versehen werde.
Wegen des Pfarrhauses stehe es noch frei, ob
man es von Grund aus neu aufbauen wolle.
Einen Monat später bittet Pfarrer Vulpius, „man
möchte die Sakristei annoch vor dem Winter
verfertigen." Für die Jahre 1751/52 sind Instandsetzungen
am Haus, in der Sakristei, am „Gump-
brunnen" auf dem Pfarrhof , und an der Gartenmauer
genannt.

Im Dezember 1752 fordert Prädikant Vulpius
wieder einen neuen Pfarrhof, und zwar keinen
besseren als den zu Denzlingen oder zu Köndrin-
gen, deren jeder mehr einem Palast als einem
Haus gleiche und über 10 000 Gulden gekostet
habe. Der junge Abt Philipp Jakob Steyrer antwortet
am 21. Dezember, daß er seit seiner
Regierung für die Pfarrhäuser, dazugehörigen
Scheuren und Kirchen in der Markgrafschaft
nicht geringe Kosten verwendet habe. Zunächst
müsse er den Konventbau in St. Peter vollenden,
wo die Mönche ohne Wohn-, Speis- und Studierzimmer
seien. Da er auch zum Kirchenbau in
Seefelden eine erhebliche Summe zuschießen
müsse, könne er für den Pfarrhausbau in Wolfenweiler
derzeit das Geld nicht aufbringen und
mahnte zur Geduld. Noch im gleichen Monat
versicherte der Oberamtsverweser zu Badenweiler
, Hofrat Salzer, daß dem Kloster „nie etwas
anderes als was der Justiz und Äquität gemäß
sei, zugemutet werde."

Schon im Januar 1753 drängte Pastor Vulpius
wieder auf die Erbauung seines Pfarrhauses, da

3


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-07/0005