Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-07/0010
Albert Eisele, Kandern:

i>aö ßanbemec Socfttyaue unb fei

(1. Fortsetzung.)

' 1698 im Februar verlangt der Markgraf Friedrich
Magnus, daß vorerst der mittlere Stock instand
gesetzt werden soll nebst Stallungen, „damit
unser Forstmeister darin seine Wohnung
nehmen könne, und wir den sonst demselben
bisher gereichten Hauszins ersparen mögen". Da
aber der Burgvogt der Herrschaft Rötteln „diesmal
mit andern nötigen Geschäften beladen"
ergeht an den „Burgvogt der Landgrafschaft
Sausenburg auch Forstschreiber der Herrschaft
Rötteln Joh. Amann in Lörrach" der Befehl des
Markgrafen. Man hat aber auch noch andere
Sorgen. Im April kommt der Landvogt von
Gemmingen expresse nach Kandern geritten
wegen einem kleinen Häuslein, dicht beim Forsthaus
gelegen, „um zu sehen, wie selbiges rasiert
und dem Forsthaus dadurch der Prospekt erweitert
werde".

Bei dieser Gelegenheit erklären die Bauhandwerker
, daß sie außer dem Lohn „täglich gleich
den Frönern den Kommis wollen". Der Kommis
ist das Brot, das bei Fronarbeiten von der Herrschaft
geliefert wird vom Fruchtzehnten. Zum
oberen Stock brauche man für die Decke viel
Kälberhaar oder Gips. Den Gips kann man unter
der Hexmatt in der Herrschaft Badenweiler
holen. „Was aber für Tüncher zu dieser Arbeit
zu gebrauchen, deren sind mir keine bekannt".
Und der Bericht fährt fort: „Interim, wenn das
Werk seinen Fortgang haben solle, so ist nötig,
ein Vierling Fronwein und Frucht zum Fronbrot
nach Kandern zu schaffen, welches ohne untertänigste
Maßgebung von Hans Köbel, dem
Becken, und Waidgesellen daselbsten ausgeteilt
und ein Tagesregister darüber geführt werden
könne. Und weil ohne Zweifel die Handwerksleute
im Sausenhart der Röttelischen Burgvogtei
wegen der Frontage noch ziemlich im Buche
stehen werden, wären solche gar füglich zu solchen
Geschäften anzuspannen".

Im Oktober dieses Jahres 1698 klagt der Forstmeister
von Rippur, daß der Wind Regen und
Schnee in die oberen Gemächer einwehe und er
deshalb vor dem Wasser nicht sicher sei. 1717
hat der Forstmeister de Terzi sich einlogiert;
doch berichtet der Landvogt von Leutrum, daß
der obere Stock und der Dachstuhl „des Einfalls
in größter Gefahr" stehen. Leutrum war Landvogt
und Forstmeister zugleich (1717 bis 1746),
doch hatte er in Kandern Forstverweser. In dieser
Zeit hatte das Forstamt acht Forstknechte
und drei Adjunkten; neben diesen fürstlichen
Dienern versahen in den Ortschaften mit Waldbesitz
die sogenannten Waidgesellen (Gemeindewaldhüter
) die Hut des Waldes und der Jagd.
Von den Namen, die Leutrum verzeichnet, haben
heute noch Beziehung zum Forstamt Jakob
Fischer in Marzell mit seinem Sohn als Adjunkt
und (damals in Badenweiler) Mono. In der Zeit
um 1730 wurde der Bestand an Rotwild auf
1500 Stück geschätzt. Ein einziger strenger Win-

le 3etuot)nec feit htm Ja\)nz 1589

ter im Jahrzehnt 1730/40 brachte allein durch
Kälte einen Verlust von 600 Stück, nicht gerechnet
was durch Wölfe und anderes Raubzeug
gerissen worden war. Der Schnee lag „auf dem
Wald" 10 bis 12 Fuß hoch, so daß Hirsche und
Alttiere häufig in die Ortschaften kamen.
Leutrum ließ einige einfangen und durch den
Winter füttern. Im Frühjahr erhielten die Tiere
Halsbänder aus weißem Blech und wurden wieder
in Freiheit gesetzt. Am meisten hatten in
jenem Winter die Rehe und Feldhühner gelitten;
doch berichtet Leutrum, die Wildfuhr habe sich
„durch gute Vor sorg und Menagirung wieder
ziehmlich gebessert, und es seien nur zwei Dinge
zu wünschen: daß die Wölfe gegen Badenweiler
und Sulzberg usw. könnten ausgerottet werden,
sodann daß die Nachbarn . .. auf gleich Weis wie
diesseits schonen und die Saison (Schonzeit) in
acht nehmen wollten; so aber pirschen sie jahraus
und jahrein und veradmodiren zum Teil das
Wildpret ä 2 Kreuzer und geben die Haut denen
Jägern loco Schußgeld". An bestimmten Grenzen
waren den Forstknechten jährlich einige Stück
Rotwild zum Abschuß freigegeben, ebenso das
Schwarzwild, „wenn es zu genießen ist". Das
Wildpret, das nicht für den fürstlichen Hofhalt
in Basel gebraucht wurde, wurde an einen
Admodiator (Pächter) zu folgenden Preisen geliefert
: Rotwild zu 3 Kreuzer, Schwarzwild zu
8 Kreuzer, Reh zu 7 Kreuzer und gefallenes Wild
zu 2 Kreuzer das Pfund. Ein Fasan kostete 25
Kreuzer, Rebhühner, Wildenten und Schnepfen
18 Kreuzer, Wildgänse 23 Kreuzer das Stück.
Hasel- und Auerwild wurde damals vpllständig
geschont. Als Schußgeld hatte der Jäger damals
„geordneter maßen" zu beziehen: von einem
Hirsch 1 Gulden, wenn er das Jägerrecht nicht
in Natura genoß, sondern das Stück ganz verschenkt
oder an Hof geliefert wurde; sonst wurde
das Jägerrecht mit 48 kr berechnet, das eines
Schmaltiers zu 30 kr, für eine Sau 1 Gulden, für
eine Bache 40 kr, für einen Frischling 45 kr und
für einen Keiler 45 kr. Für Raubwild wie Wolf,
Fuchs, Marder, Dachs und Otter hatte der
Erleger statt eines Schußgelds den Balg anzusprechen
. Jeder Jagdbedienstete hatte pflichtgemäß
jährlich sechs Sommerfüchse abzuliefern;
für jeden fehlenden wurde er mit 30 Kreuzern
belastet.

Zu Leutrums Zeiten waren in Kandern der
Forstmeistereiverweser Bischof und dann die
Forstverwalter Stork und Sonntag. Sonntag kam
1766 als Burgvogt nach Lörrach. Inzwischen war
aber das Forstamt in Kandern wieder besetzt
mit Carl Ernst Ludwig de Stetten (1748—1778).

1729 kam der Erbprinz („princeps haere-
ditarius") ins Oberland und ging mit dem Herrn
von Leutrum zur Jagd in unsere Gegend.
Leutrum berichtet darüber: „Als Serenissimus
princeps haereditarius Fridericus anno 1729 mit
deren durchleuchtigsten Fraw Gemahlen das
Oberlandt mit deren Gegenwarth erfreuten, habe

8


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-07/0010