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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-08/0008
Sohn, der Forstverwaltungsscribent Chr. Küm-
mich, verwende seine freie Zeit darauf und er
bittet, man, wolle ihm den Bestand überlassen
auf zwei Jahre. 1793 gibt uns eine „Bilance"
einen Einblick in das Geschäft. Danach benützen
die Ortschaften zwischen Kandern und Basel
„des stärkeren Preises ohngeachtet" die Rückfuhr
von Basel dazu, von dort Gips mitzubringen.
Sie beziehen nur etwa 1200 Sester. Seit der
Sperre ins Elsaß und seit die Grube in Badenweiler
nicht mehr so ergiebig, habe sich der
Absatz ins Badenweilerische und ins Hochbergische
auf 3800 Sester gesteigert. Bei einer
Einnahme von 1200 Gulden und einer Ausgabe
von 1033 Gulden ergebe sich ein Gewinn von
166 Gulden; dem gegenüber sei der jährliche
Zins von 22 Gulden sehr nieder. Aber man habe
eben bisher auf den alten Kümmich und seine
Verdienste Rücksicht genommen.

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1795 läßt sich der Blumenwirt Klaiber vom
Bergamt einen Schürfschein auf Gips ausstellen
und beginnt mit dem Bau eines Stollens. Kümmich
hatte versäumt, sich das alleinige Recht
ausstellen zu lassen; trotz seines Protestes denken
die Sulzburger Bergbeamten nicht daran,
Klaiber die Arbeit zu verbieten, da nach ihrer
Meinung keine Behörde verbieten könne, daß
ein anderer da anfange zu graben, wo die Besitzung
des ersten aufhöre. 1795 ergeht ein
Beschluß der fürstlichen Rentkammer, daß bei
einem Augenschein dem Kümmich bedeutet werden
solle, „daß die ihm überlassene Grube noch
herrschaftliches Eigentum und ihm noch nicht
zu Erblehen begeben sei, folglich der Streit zur
Zeit noch unmittelbar die Herrschaft berühre".
Warum hört man auf einmal nichts mehr von
Rücksichten auf die Verdienste des Vaters?

Weil der Herr Oberforstmeister von Stetten
mit Klaiber zusammen den Bau des Stollens
unternommen hat. Der Herr von Stetten schreibt,
daß er mit Rücksicht auf seine zahlreiche Familie
mit Klaiber gemeinsam den Bau des Stollens
unternommen habe. Klaiber habe acht Kinder,
während Kümmich ledig sei. Was die langjährigen
Dienste des Vaters angehe, „glaube ich ebenfalls
mit mehrerem Recht anführen zu können,
da mein Großvater dem hochfürstl. Hause Baden
sehr lange gedient hat, mein Vater gegen 50 und
ich nun schon 26 Jahre". Kümmich sei nicht in
der Lage, die Bevölkerung ausreichend mit Gips
zu versorgen. Außerdem habe er seitdem ein
Vermögen von 12 000 Gulden erworben.

Der Herr von Calm von der Rentkammer muß
schließlich ein Gutachten abgeben, und darin
schreibt er wörtlich: „Ob den beiden Erblehenträgern
dieser Gipsgruben, Herrn Oberforstmeister
von Stetten und Blumenwirt Klaiber die
Zehntfreiheit wegen ihres reichen Familiensegens
bewilligt werden wolle oder ob die ober-
forstamtliche Bezahlung insuffizient sei und
durch Grips aufgebessert werden müsse, weiß ich
nicht zu beurteilen, halte es übrigens mit Rücksicht
auf die Population gar nicht für zweckwidrig
, wenn man den reichen lebenden Segen
über der Erde zweier so fruchtbarer Familien
durch den Segen unter der Erde, da sie sich ein-

rtial bis dahin verstiegen haben, zu vermehren
und zu unterstützen geneigt sein solle". Und am
Schluß seines Gutachtens heißt es: „Also nach
meiner Meinung liegen in der Sache selbst — die
16 lebenden Kinder und die unzureichende Ober-
forstamtsbesoldung nicht in Anrechnung gebracht
— keine Beweggründe zur Erteilung der
Zehntfreiheit". Serenissimus entscheidet trotzdem
, daß von Stetten und Klaiber zwei Jahre
vom Zehnten befreit seien.

Am 14. Oktober 1811 kam hoher Besuch ins
Forsthaus. Am 5. Juni 1811 hatte Karl Friedrich,
der erste Großherzog des neu geschaffenen Landes
Baden, die Freude, daß die Ehe seines Enkels
Karl mit Stefanie Beauharnais mit einer Tochter
erfreut wurde. Am 11. Juni starb der alte Karl
Friedrich. Großherzogin Stefanie kam im September
1811 zu einem längeren Aufenthalt nach
Badenweiler. Auf der Fahrt nach Lörrach kehrte
sie am 14. Oktober im Kanderner Forsthaus an.
In ihrem Gefolge befanden sich 19 Bedienstete,
Postillone und Knechte, die im „Ochsen" unterkamen
. Der Herr Forstmeister mit seinen acht
Kindern hatte mancherlei Vorbereitungen zu
treffen. Die Stadt errichtete einen „Schwie-
bogeh" und stellte zwei Gardisten und einen
Soldaten als Ehrenwache. Sie ließ in Basel Atlas
für Kissen kaufen, und der Bote müßte noch ein
Porzellan-Service bringen. Die Herren der nächsten
Begleitung bekamen aus der „Goldenen
Sau" zu trinken und schrieben sich ins Willkommbuch
ein. Der Eintrag ist bezeichnend für
die Zeit und für die beiden Herren: „Kandern,
den 14. Oktober 1811 am Tage, wo die allgeliebte
Frau Großherzogin hier war. W. F. A. von Bam-
bach, Groß. Bad. Kammerherr und Kreisrath".
Und nun der Eintrag des Lörracher Amtmanns:
„Le 14. October 1811 pour jamais memorable
pour Loerrac et Candern. Deimling grand bailly
de Loerrac".

1818 konnte der Herr von Stetten sein fünfzigjähriges
Dienstjubiläum feiern. Da an diesem
Tage der Geburtstag des Großherzogs gefeiert
wurde, gab es ein größeres Fest. Der Herr Oberforstmeister
hat dies im Willkommbuch festgehalten
. Da wir bei dieser Gelegenheit einen
Uberblick bekommen über den Umfang des
Dienstbezirks des Forstämts Kandern, soll der
Eintrag im Wortlaut folgen: „Als ein äußerst
seltenes Dienstereignis erachte ich mich unterzogener
für meine Herren Dienstnachfolger verbunden
, es hier in dieses Ehrwürdige Altertum
und zum Dienst gehörige Stiftungsbuch einzurücken
, daß ich heute als den 28ten Junius 1818
gerade auf das hohe Geburtsfest Seiner Königlichen
Hoheit unsers allverehrten Herrn Großherzogs
zugleich mein 50 jähriges Dienst jubiläum
gefeiert habe, da ich Anno 1768 den 8ten Juny
in Markgräflich Baden - Durlachische Dienste als
Page getreten bin. Anno 1774 kam ich zum Forst
und Jagdwesen, und seit 1784 begleite ich die
Dienststelle als Oberforstmeister. Bei dieser
Dienstjubiläumsfeier waren mehrere fremde und
Großherzogliche Staatsdiener, wie auch alle
meine Dienstuntergebenen gegenwärtig als
Forstmeister von Stetten, Forstinspektor Rein-

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