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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-08/0013
über sein Benehmen an den Tag legte, wagte er
unter treuer Darstellung jener Vorgänge bei
hoher Staatsbehörde um Amnestie einzukommen,
reumüthig bekennend seinen Fehler sowie die
ernsteste Versicherung seines künftigen Wohlverhaltens
niederlegend. Aus Unkenntniß und*
Rathlosigkeit verfehlte er in deren Einsendung
die Behörde, welcher ausschließlich jener Gna-
denact zukömmt. Die deßhalb erfolgte Zögerung
in der Amnestirung ließ den Unterzeichneten
glauben, als könne er dieser Gnade nicht theil-
haftig werden. Dieses insbesondere, dann dessen
dürftige, trostlose Lage; die Aufforderung von
den dortigen geistl. Behörden, in der Schweiz
eine Anstellung zu nehmen; und die Aussichten,
die ihm hiefür gemacht wurden, bestimmten ihn
endlich in dieses Anerbieten einzugehen und
vereint mit dem dortigen Generalofficialat um
die Erzb. Demmissoriales in Freiburg i. B. einzukommen
. Ehe diese erfolgten, hatte bereits die
jüngste Empörung im Vaterlande längst ihren
vollen Gang. Nicht in Folge dieser, die ihm die
Rückkehr in die Heimath hätte ermöglichen
können, sondern blos auf die inzwischen vom
Großh. Justizministerium s. 17. May 1. J. Nr. 5040
gnädigst ertheilten Amnestie verließ er über
Pfingsten die Schweiz und kehrte zurück zunächst
in die Arme seiner bekümmerten greisen
Eltern.

Noch war ihm nicht das Geringste bekannt
von den auch inzwischen, soweit erinnerlich, den
8. Juni 1. J. erfolgten Demmissoriales, als er
bereits wieder einleitende Schritte gethan zur
Reactivirung im Vaterlande. Diese führten ihn
anfcei auch auf einen Besuch zu sein/em Vetter,
Oberamtmann in Ettlingen. Von hier aus wollte
er den 31. May 1. J. bei den hohen Mitgliedern
des titl. Oberkirchenrathes in Karlsruhe seine
geziemendste Aufwartung machen. Ehe ihm
solches möglich wurde, war seine Ankunft in
Karlsruhe morgens 3/4ll Uhr einzelnen Mitgliedern
der revolutionaeren Behörde, welchen er
das Unglück hatte bekannt zu sein, alsbaldigst
zur Kenntniß gekommen und sofort desselbigen
Tages mittags V2I2 Uhr unter Begleitung und
Beaufsichtigung des ehemaligen Advokaten Richter
, damaligen Mitgliedes des Landesausschusses,
troz der entschiedensten Weigerung, unter Androhung
von Gewaltmaßregeln im ferneren Weigerungsfalle
, zur Pastoration nach Lauf hin-
genöthigt, allwo der dortige Pfarrer vom Landesausschuß
wiederholt suspendirt und abgesetzt
ward. Wenn er auch hier die einzelnen Pastorationsfälle
in der Eigenschaft als Aushelfer, —
als solchen nannte er sich auch in der Eingabe
ans titl. Ordinariat, welches er geziemendst von
dem Vorgang alsbaldigst in Kenntniß setzte und
um Verhaltensmaßregeln bat — für den dortigen
damals vertriebenen Pfarrer Rothweiler besorgte;
so lebt er dennoch der Hoffnung, bei titl. Oberkirchenrath
gnädigste Nachsicht und Entschuldigung
finden zu dürfen, weil er ja damals blos
der Gewalt der Zeitumstände nachgab und den
Lokalverhältnissen Rechnung trug.

Nicht sobald war ihm der erbetene hohe Wille
Eines titl. Ordinariats bekannt, als er Lauf ver-

Julius Kibiger: Matterhorn Aufn.: Franz Josef Mayer

ließ, obgleich er von den Bürgern daselbst gebeten
wurde, bis zur Wiederkehr des vertriebenen
Pfarrers, welche er in Schrift und That zu betreiben
sich angelegen sein ließ, die Pfarrei noch
ferner zu pastoriren. In der Folge lebte er zurückgezogen
in seiner Heimath bei seinen Eltern,
ausschließlich sich dem Studium und der Musik
widmend.

Während seines Aufenthaltes in der Schweiz
nahm er nicht den geringsten Antheil an den
politischen Umtrieben und Bewegungen;

während seines Aufenthaltes in Lauf ließ er
sich keine ungesetzlichen Handlungen zu Schulden
kommen und blieb aller Politik fremd;

während seines Aufenthaltes in seiner Heimath
lebte er still und eingezogen, wie es seinem
Stande und seiner Stellung angemessen ist.

Bei seiner jüngsten Anwesenheit in Karlsruhe
suchte er, woran er erstmals verhindert
ward, nachzutragen; er bedauert aber indeß tief,
nicht der Ehre theilhaftig geworden zu sein, bei
zufälliger Abwesenheit einzelner hoher Mitglieder
des titl. Oberkirchenrathes allgemein seine
ehrerbietigste Aufwartung haben machen zu
können. Wo ihm aber diese Ehre zu theil geworden
, hat er nicht ermangeln lassen, ehrerbietigst

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