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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-08/0014
sich hohen Rath zu erbitten, ob und wie er wiedler
in dieseitige Staatsdienste aufgenommen
werden könne, da er seinem Vaterlande, das in
Vereinigung mit der Kirche seine Studien und
Bildung gepflegt, nicht seine jugendlichen Kräfte
und Dienste entziehen möchte. Bei dem unverdienten
hohen Wohlwollen, dessen er gewürdigt
worden, sowie bei dem gütigst ertheilten Rathe,
dessen er sich erfreuen durfte, wagt er nun ehrerbietigst
rubricirte Bitte um Wiederaufnahme
in die Staatsdienste vorzutragen..."

Er fügte seinem Bericht Zeugnisse des Ammanns
und der Kirchenbehörde von Schweizer
Rheinfelden bei.

„Wir Amman und Rath der Gemeinde Rheinfelden
bezeugen hiemit, daß H. Vikar Konrad
Beck... während seines zeitweisen Aufenthaltes
in hiesiger Gemeinde und zwar vom 13. Jenner
1849 an bis heute (28. April 49), sich ruhig, rechtschaffen
und eingezogen betragen und unseres
Wissens auch politischen Handlungen sich enthalten
hat. Der Ammann Franz Lützelschwab".

Stadtpfarrer Villiger, wie der Probst des
Stiftskapitels J. A. Vögelin kamen zu keinem
anderen Urteil.

Er hat während der Zeit seines Aufenthaltes
„die kirchlichen Funktionen seines Amtes würdig
und zur allgemeinen Erbauung verrichtet, sich
eines unbescholtenen Wandels beflissen und im
bürgerlichen Leben an keinerlei ruhestörenden
Umtrieben theilgenommen, sondern gegentheils
überall durch friedliches Betragen sich unge-
theilte Achtung erworben, und so dem Unterzeichneten
den erfreulichen Anlaß gegeben,
Wohldenselben Jedermann bestens empfehlen zu
dürfen. J. Villiger, Stadtpfarrer. '

Sein Wiederaufnahmegesuch wird abgelehnt.

Noch am 13. Januar 1850 muß Vikar Beck
von Oberwinden aus um Auszahlung der 87 fl
Umzugskosten - Vergütung bitten, die man ihm
„als ein Akt der Milde, die man seiner großen
Dürftigkeit angedeihen ließ" schließlich bewilligt
hatte.

Hierauf erfolgt am 1. März Antwort. Sie fügt
einen neuen Schatten in das Porträt des Priesters
Beck: „Priester Conrad Beck wurde von der
Kaplaneiverwesung ad St. Nicolaum in Engen
auf condidentielle Mittheilung, daß er, statt
nach seinem Vorgeben, seine alten Eltern zu sich
zu nehmen, vielmehr eine fremde Person als
Haushälterin in sein Haus genommen habe, wieder
als Vikar nach Schwandorf versetzt. Hier
war er nur wenige Tage und veranlaßte den
damaligen kranken Pfarrer Landwehr wegen
häufigen Wirthshaussitzens und unfreundlichen
Benehmens gegen ihn, zur Bitte um alsbaldige
Versetzung, weßhalb wir ihn nach Zell im Wie^
senthal als Vikar anwiesen".

Nachdem ihm endgültig die Entlassimg aus
der Diözese erteilt war, bat er um Bescheinigung
seiner abgelegten Prüfungen, um ihm eine Anstellung
in der Schweiz zu ermöglichen. Auch
jetzt schreibt er noch: „Wiederholt wage ich
ehrfurchtsvollst Großh. Oberkirchenrath meiner

vollsten Hochachtimg und Ergebenheit zu versichern
, und lebe der frohen Hoffnung, Hoch-
dessen volles Vertrauen mir wieder zu gewinnen
, und damit Wiederaufnahme und Wiederanstellung
in meinem Vaterlande finden zu
dürfen". Er meint, „es ist für mich Unglück
genug, in fremdem Lande eine dienstliche Anstellung
suchen zu müssen".

Die Antwort war kurz und eindeutig: „Zur
Wiederaufnahme des Priesters Beck in unsere
Erzdiözese können wir uns nicht entschließen".

Trotzdem erneuert Vikar Beck seine Bitte um
Wiederaufnahme unter den Diözesan-Klerus am
29. Oktober 1851. Da er selbst an der Erfüllung
dieser Bitte zweifelt, fügt er die weitere um
Reiseunterstützung zur Auswanderung als Missionar
nach Amerika bei. Die Antwort erfolgt
umgehend am 31. Oktober 1851: „Die erstere
Bitte haben wir abgewiesen, sehen uns aber veranlaßt
die andere Bitte um Bewilligung einer
Unterstützung aus allgemeinen Kirchenmitteln
zur Auswanderung unter der nöthigen Vorsicht
zu empfehlen". Es sollen ihm 100 fl. ausbezahlt
werden, „sobald sich derselbe unter Vorlage eines
Schiffahrtsvertrages über die erhaltene Auswanderungs
-Erlaubnis ausgewiesen haben wird". In
einer weiteren Eingabe bittet er um Erhöhung
der unzureichenden Unterstützung.

Der Oberkirchenrat kennzeichnet in seinem
Beschluß vom 21. November 1851 die Lage des
armen Sünders: „Petent ist schon längere Zeit,
wenn auch durch eigenes Verschulden, ohne alle
Anstellung und Verdienst. Sollte er auch, was
kaum glaubwürdig, früher irgend ein kleines
Ersparniß gemacht haben, so ist dieses inzwischen
für Bestreitung der nöthigsten Lebensbedürfnisse
aufgezehrt. Patrimonialien stehen
ihm ohnedem nicht zu Gebote. Daß er aller
anderen Mittel entblößt mit den ihm bewilligten
100 fl die erforderlichen Reisevorbereitungen und
die Reisekosten nach Amerika selbst bestreite, ist
eine absolute Unmöglichkeit, so daß ihm ohne
gütige Verwilligung einer weiteren Unterstützung
nichts anderes erübrigen würde, als
sein Auswanderungsvorhaben aufzugeben und in
seiner Heimath zu bleiben. Um den unglücklichen
Mann aber in diesem Falle nicht zur
Unehre seines Standes dem Bettel preisgegeben
zu wissen, würde wohl auch ihm aus dem allgemeinen
Religionsfonde, wie dem unglücklichen
Kern, eine Unterstützung zugewiesen werden
müssen, die in kurzer Zeit die Summe weit übersteigen
würde, die ausreicht, ihm die Auswanderung
und vielleicht die Gründung seines Lebensglücks
zu ermöglichen." Die Unterstützung wird
nunmehr auf 150 fl festgesetzt ^ind das Geld zu
Händen von Regierungsrat Beck ausgezahlt.

Nun schweigen die Akten 26 Jahre lang bis
zum 12. Juli 1877. Unter diesem Datum wendet
sich der altkatholische Bischof Joseph Hubert
Reinkens in Bonn an das Großh. Ministerium des
Innern zu Karlsruhe:

„ ... beehre mich mitzuteilen, daß der jetzt
in America lebende katholische Priester Conrad
Beck aus Oberwinden, Bezirksamt Waldkirch...

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