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sten Stämme gehen als Rammpfähle an die
Hafenbauämter. Im Mai dieses Jahres wurden
hier zehn etwa 60jährige Stämme mit fast vierzig
Festmeter Inhalt am Bahnhof verladen nach
Bremen. Nach ausländischen Erfahrungen soll
das Douglasienholz im Hafenbau dauerhafter als
alle vergleichbaren anderen Hölzer sein. Oberforstmeister
Volk, der seit 1954 die Waldungen
am Blauen betreut, pflegt deshalb seine Douglasienbestände
mit besonderer Liebe.
Und gedenkt dankbar seines Vorgängers, der
damals in der Zeit der großen Anbauversuche
mit ausländischen Hölzern mit dem Anbau dieses
Baumes einen guten Griff tat. Daß der Freiherr
von Teuffei auch andere ausländische Bäume anpflanzte
, beweist uns der Tulpenbaum (Magnolia-
zeengattung mit der einzigen Art Liliodendron
tulipifera L.), der gegenüber dem Forsthaus vor
der ehemaligen Mühle steht. Herr von Teuffei
hat ihn seinem Nachbarn geschenkt, und der
Baum erfreut alljährlich durch seine zahlreichen
prächtigen Blüten. Wilhelm Zentner hat (in
„Letzte Ferientage", Karlsruhe 1963, bei C. F.
Müller) geschrieben: „Den Nordwestrand ^es
Schloßgartens säumt die Tulpenbaumallee. Einst
zählte sie, die einzige ihrer Art, zu den. Sehenswürdigkeiten
der Residenz. Sie ist eine Schöpfung
meines Urgroßvaters, des Hofgartendirektors.
Tulpenbäume waren bis dahin nur auf dem
Sommersitz des Landesherrn, dem südlichen
Inseleiland Mainau, gediehen". In Jahren werden
wir auch in Kandern eine Reihe Tulpenbäume
bewundern können, da Oberforstmeister Volk
mit dem Anbau begonnen hat.
Auf den Freiherrn von Teuf fei folgte von 1893
bis 1899 Eugen Gretsch, der später Landesforstmeister
in Karlsruhe wurde. Seine Nachfolger
waren Wilhelm Freiberger von 1899 bis 1907,
dann Wilhelm Hamm von 1907 bis 1936, dann
Oskar Sittig von 1936 bis 1939 und dann Wilhelm
Kopp von 1939 bis 1953, derzeit Oberlandforstmeister
in Freiburg. Sein Nachfolger ist
Karl Volk seit 1954.
Wie schon anfangs erwähnt, brachte die Entstehung
des Großherzogtums Baden eine Reihe
von organisatorischen Veränderungen, auch auf
dem Gebiet des Forstwesens. 1771 starb Ludwig
Wilhelms letzter Sohn August Georg kinderlos.
Die baden-badischen Lande gingen an die baden-
durlachische Linie über. „Die vorhinige Regierung
zu Rastatt hatte aus den Waldungen lange
nicht den Vorteil nach dem Maas ihrer Besitzungen
gezogen, teils aus Unkunde der Forstbeamten
jener älteren Zeit und aus Mangel zweckmäßiger
Oberleitung, teils wegen trauriger Wild-
gehäge. Die letzten Markgrafen jener Linie
waren unmäßige Jagdfreunde", schreibt Herr von
Drais. Die größten Veränderungen aber brachten
die Jahre bis 1810 durch allerlei Gebietszuwachs.
In diesem Jahre wurden eine Reihe Gemeinden
zur Stadt erhoben und wurden gleichzeitig Amtsstädte
, so Müllheim und Kandern. Amtshaus
wurde das ehemalige Forstverwaltungsgebäude
in der Hammersteinerstraße, das im Besitz von
Nikolaus Häußler aus Basel war. Die Forstverwaltung
war also wieder im Forsthaus. Schon
1807 war das großherzogliche Forstamt Rötteln
aufgehoben und daraus ein Oberforstamt des
Wiesedistrikts mit dem Sitz in Kandern gebildet
worden, dem zehn Forstreviere unterstellt waren.
Nach und nach wurden neue Forstämter gebildet
und dadurch der Umfang des hiesigen Forstamtes
auf die nähere Umgebung beschränkt. Heute
bewirtschaftet das Forstamt Kandern nach einer
freundlichen Mitteilung von Herrn Oberforstmeister
Volk etwa 2500 Hektar Staatswald und
betreut 1800 Hektar Gemeindewald und etwa
ebensoviel bäuerlichen Privatwald. „Mit etwa
50 Bediensteten — Beamte, Angestellte, Waldstraßenwärter
, Haumeister, Waldfacharbeiter —,
deren Zahl sich im Winter durch hauptberufliche
Landwirte auf 70 erhöht, werden jährlich 11 000
Festmeter Derbholz aufbereitet und dem Markte
zugeführt. Für Holz und Nebennutzungen verschiedener
Art werden knapp eine Million DMark
über das staatliche Liegenschaftsamt vereinnahmt
".
Der große Unterschied zwischen einst und
jetzt liegt aber nicht in der Umstellung der
äußeren Organisation der Ämter, sondern in der
Art der Nutzung des Waldes. Wenn wir von
unseren Verhältnissen ausgehen, dann ist doch
wohl sicher, daß früher der Wald weit größere
Flächen bedeckte als heute. Ich verweise auf den
„Sausenhard", Wald des Suso, der ursprünglich
vom Sausenberg bis nach Mappach und Holzen
das Land bedeckte. Davon geben Flurnamen hinreichend
Kenntnis. Inzwischen drang die Besie-
delung weiter vor; Wald wurde gerodet, aber
Wald war noch lange notwendig als Weide.
Diese Dinge sind für unser Gebiet ausführlich
behandelt in meinem Beitrag „Der Holzeinig"
in Heft 2 /1962 der historischen Zeitschrift „Das
Markgräflerland". Der Wald als Jagdgebiet aber
blieb in der Hand des Herrn; der Name sagt es
„Regal", dem König gehörend. Und blieb es für
die Jagd bis heute!
In den Staatswaldungen übt das Forstamt als
Vertreter des Landesherrn das Jagdrecht aus.
Von manchen Gemeinden wissen wir, wie sie
erbittert um ihren Waldbesitz kämpften. In der
„Heimatgeschichte der Gemeinde Obereggenen
und Sitzenkirch sowie der Propstei Bürgeln" gibt
Hans Trenkle ein anschauliches Bild, wie die
Gemeinde Obereggenen zwar den Gemeindewald
dank des mutigen Vorgehens ihres Vogts Michel
Thal gegen den Forstmeister Joh. Jak. Christoph
von Rotberg durch den Markgrafen Friedrich
Magnus als Besitz zugesprochen bekommt „bei
bisheriger Possesion", daß die Gemeinde den
Streit um den Niklausenwald gegen Bürgeln
zwar gewann, daß aber 1754 dieser Wald von der
Herrschaft feierlich in Besitz genommen wurde.
Die „Forstordnimg des Durchleuchtigsten
Fürsten und Herrn, Herrn Carls Marggrafen zu
Baaden und Hachberg, Landgrafen zu Sausenberg
usw." vom Jahre 1723 gibt genaue Anweisungen
, wie der Wald bewirtschaftet werden
soll. So heißt es z. B.: „Nachdem das Eichenholz
sowohl seiner schwerlichen Aufbringung und
Köstlichkeit als auch tragenden Eckericht halben
billig zu verschonen und sparsam damit umzu-
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