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gehen, solle solches von unsern Forstmeistern
und Knechten wohl in Acht genommen, und was
mit Wind-Fällen oder solchen Eichen, die von
oben herab dörren und wenig Eckericht mehr
ertragen mögen, ausgerichtet werden kann, keine
gesunde, fruchtbare Eichbäume dazu fällen lassen
". Immer wieder wird darauf hingewiesen,
daß Eichenholz sparsam verwendet werden muß.
Es soll soviel als möglich mit Steinen gebaut
werden; Eichen sollen „allein zu Schwellen, Säulen
, Riegeln und Gesimsen, so ins Wetter oder
auf den Boden kommen, verwilligt" werden.
Immer wieder sollen Eichen gepflanzt werden
wegen dem Holz und wegen dem Eckericht.
„Insonderheit wollen wir, daß zu desto mehrer
Beförderung der Sache ein jeder junge Bürger
und Untertan bis in zwanzig junge Eichen zu
pflanzen schuldig sein" soll. Bauholz soll zur
rechten Zeit „nämlich zwischen Galli und Ausgang
Märzen, das harte Holz im abnehmenden,
das weiche Holz aber im zunehmenden Lichte bei
trockenem Wetter gefällt werden und in Zeit
von vier Wochen aus dem Wald geschafft werden
. Nothalben man zu anderer Zeit im Jahr
Bauholz im Saft hauen müsse, solle es gleichfalls
auf den kleinen Mond und bei schönem Wetter
geschehen, die Wispel und Gipfel aber nicht
gleich abgehauen, sondern drei oder vier Tage
liegen lassen, bis das Laub anfängt zu dorren
und der Saft im Stamm trocknet".
Es ist oben schon darauf hingewiesen worden,
welche Holzmengen das Forstamt jährlich auf
den Markt bringt. Wer mit offenen Augen durch
unsere Wälder wandert, sieht da und dort Pflanzschulen
, in denen junge Bäume herangezogen
werden, bis es Zeit ist, sie auszupflanzen. Wir
finden da Bergahorn, Bergulmen, Roteichen,
Fichten, Tannen, Douglasien und Lärchen, denn
der Förster muß nicht nur den wechselnden Bedarf
der Wirtschaft berücksichtigen, sondern
auch den künftigen Standort der Bäume. Frühere
Zeiten kannten den Begriff „Faserholz" noch
nicht. Aber wir können uns heute kaum eine
Vorstellung davon machen, welche Mengen Holz
etwa die Glashütten oder gar die Eisenwerke
brauchten Das führte zur Ausbeutimg der Wälder
und zu Vorgängen, die uns hier noch in
Flurnamen erhalten sind. 1835 schrieb Wilhelm
Heinrich Riehl in „Land und Leute" über die
Verhältnisse im Westerwald —* und wir dürfen
es wohl auf unsere Gegend übertragen —, daß
ein Hauberg eigentlich gar kein richtiger Wald
mehr sei. Eichen und Birken werden darin bis
zu 20 Jahre alt; dann wird der ganze Bestand
abgehauen und das kleine Reisig verbrannt.
Zwei Jahre läng wird auf diesem Boden Frucht
gepflanzt und dann läßt man wieder 20 Jahre
lang den Boden ruhen. Den Känderner „Heuberg
" finden wir urkundlich erstmals erwähnt im
Jahre 1283, als Prior und Frauenkloster Istein
mit Herrn Otto von Rötteln ihre Rechte an den
Wald Heuberg gegen Weizen aus Holzen und
Ferkelweide in den Röttel'schen, dem Kloster
angrenzenden Wäldern tauschten. 1290 beurkundet
Otto, Ritter von Rötteln, daß er von der
Abtei St. Blasien für fünf Jahre die Erlaubnis
3auecngarten Im ffatüfommec
Jedes Plätzchen ist bebaut —
Denn der Garten muß sich lohnen —
Mit Tomaten, Kohl und Kraut,
Mit Salat und Bohnen,
Zwiebeln, Sellerie und Rüben;
Und am schiefen Zaune drüben
Schatten pflaumenschwere Kronen.
Nelken, Rittersporn und Mohn
Stehn wie Lichter in den Beeten;
Auch die Lilien blühen schon,
Und an den Staketen
Hängen dicht wie im Gebinde
Der Climatis, und der Winde
Sonnentrunkene Trompeten.
Quirin Engasser
erhalten habe, den Windbruch im Heuberger
Wald zu nutzen, der zur Hälfte der Abtei und
ihrer Propstei Weitenau gehört.
Von den „Stückbäumen" berichtet der Land-;
vogt von Leutrum, er habe* befohlen, Buchen zu
pflanzen um „daraus Stückbäume zu ziehen,
welche alle drei bis vier Jahre können abgestückt
werden und den Untertanen bei je länger je
mehr einreißendem Holzmangel doch zur Notdurft
Wellenholz oder Reisig abwerfen". Man
köpfte also die Buchen, damit sie buschig wurden
und hieb dann die Äste ab, ließ aber den Stamm
stehen, damit er wieder ausschlug.
Die Forstordnung von 1723 bestimmt weiter
wegen des Brennholzes: „Was also gefällt und
gescheitert wird des Messens halben so viel möglich
selbiges aller Orten gleich und das Wald-
Klafter in der Höhe und Breite sechs, das Stadt-
Klafter aber sieben und die Scheiter in der Länge
durchaus vier Schuh halten soll". Auch soll „kein
neuer Holz-Weg zum Ausführen gemacht, sondern
allein die alten Wege gebraucht werden.
Bei Straf vier Gulden dreysig Kreuzer. Und* sollen
auch unsere eigenen Fuhren mit Aufbrechung
neuer Wege anderen Leuten kein böses Exempel
der Nachfolge geben noch ihnen solches zu tuij
gestattet werden". Heute stehen im Bereich des
Forstamtes im Staatswald neben Schleif- und
Erdwegen über hundert Kilometer feste Waldstraßen
zur Verfügung. Dadurch kann auch aus
abgelegenen Waldstücken das Holz ohne allzu
große Mühe abgeholt und dadurch der Ertragswert
dieser Wälder gesteigert werden.
Wie steht es a£>er mit dem Gemeinde- und
Privatwald? Schon die alte Forstordnung legt
fest: „Was dann etliche Unserer Untertanen und
Gemeinden, so eigene Wälder und Gestripp
haben, anbelangt, nachdem Wir berichtet, daß
etliche mit Ausgebung und Abhauung desselben
für sich selbsten ihres Gefallens ganz undauerlich
und unordentlich umgehen, dadurch nicht allein
das Gehöltz und Wälder nach und nach abnehmen
und ihre Nachkömmlinge dessen zu entbehren
haben sondern auch Unsere Wildfuhr
dadurch geschmälert wird, damit solchen Fehlern
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