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zu tragen, also sollen die von Schliengen wöchentlich
drey Tage zu wäßern haben inn ihrem Bann
als Montag morgens 6 Uhr, Zeistig und Mit-
wuchen, die von Auggen wuchentlich vier Tage
als Donnerstag, Freytag, Samstag und Sontag in
ihrem Bann, daran fortan wie oben vermerkt.
Fürs andere ist abgemacht, daß die von Schliengen
den Mattgraben jährlich sollen aufthun bis
zum Steinenstadter Brüglin, die von Auggen in
ihrem Bann an biß an bemeldetes Brüglin".
Dafür, daß die Auggener vier Tage, die
Schliengener aber nur drei Tage wässern durften
, mußte Auggen das Wuhr in Stand halten. In
diesem Zusammenhang ist auch der Johanniter-
orden in Heitersheim genannt, der zu jener
Zeit Liegenschaften auf Gemarkung Auggen
hatte. Der Vertrag endet: „Zur Urkunde haben
beider Gemeinden Vogt ihr gewohnlich Pittschaft
darauf gedruckt und mit eigener Hand
unterschrieben solches kräftiglich, so hierin verfaßt
, so halten in gegenwarth Junker Hans
Adolph Stäup von Wienenda. So geben und be-
schehen den 3. January Eintausendsechshundert-
fünfzig Neun Jahre.
Johannes Metzger, Vogt zu Schliengen
Dietrich Koger, Vogt zu Auggen."
Aus diesem Vertrag ist zu entnehmen, daß
schon vor der genannten Zeit die Auggener
Wasser aus dem Hohlenbach abzweigen durften.
Es scheint nun tüchtig gewässert worden zu
sein. Zwischendurch wurde auch wieder prozessiert
, wie aus umfangreichen Akten aus dem
Jahre 1771 hervorgeht. Zuvor aber, am 25. April
1745, hatten Vogt Metzger aus Schliengen und
drei Gemeinderäte auf Forderung des Auggener
Vogts eine Tagfahrt abgehalten, um festzulegen,
wie ein neuer Wässerungsgraben vom Hohlenbach
bis zur Gemarkungsgrenze ohne großen
Schaden für die betroffenen Wiesenbesitzer gezogen
werden kann. „Die Kosten sollen auf jeder
seithen die helfte kosten", sie betrugen für zwei
Tagfahrten 6 Pfund, 17 Schilling und 3 Pfennig.
Dieses Schreiben ist gerichtet an: „Herrn Vogt
und Consorten von Auggenheim". Hier erscheint
erstmals die Endsilbe „heim" in den noch hier
vorhandenen Akten.
Im Januar 1749 wird der 1659 geschlossene
Vertrag dahingehend erweitert, daß die Kosten
für den Wuhrbau und die allgemeine Unterhaltung
der Anlagen neu geregelt wurden. Der Abzug
von Wasser zur Wiesenwässerung aus dem
Hohlenbach hat schon bald den „Lehn-Müller zu
Steinenstadt" auf den Plan gerufen. Er klagte,
es werde ihm zuviel Wasser abgezogen. Er berief
sich dabei auf eine Urkunde des „Margrav Otto
von Hochberg" aus dem Jahre 1331 und auf
einen Vergleich aus dem Jahre 1519, wonach ihm
das erforderliche Wasser gebühre. Auggen dürfe
nur ein Drittel des überflüssigen Wassers entnehmen
. Am 14. Mai 1787 wird Auggen aufgefordert
anzugeben, ob es die vorgebrachten
Rechte des Lehnmüllers als gültig anerkenne.
Am 4. August des gleichen Jahres wird die Streitsache
von einer hohen Regierungskommission in
Augenschein genommen. An ihr waren Vertreter
des Bischofs von Basel, des Landvogts Karl Josef
von Rotberg, des fürstlichen Hauses von Heitersheim
, der Herr Hof rath von Stöcklern als Anwalt
des Steinenstadter Müllers und Herren vom
Oberamt Lörrach zugegen. Man kam überein,
dem Müller das notwendige Wasser zu belassen.
Er betrieb damals drei Wasserräder. Die Aufsicht
bei der Wässerung wurde einem von beiden
Gemeinden verpflichteten „Mattenknecht" (1775)
übertragen. 1787 wurde dann das Wuhr unterhalb
von Schliengen neu gebaut. Die Kosten
dafür beliefen sich auf über 100 Gulden, wovon
Auggen vier Siebtel und Schliengen drei Siebtel
zu zahlen hatte.
Nehmen wir an, daß die Wässerlein nun zur
Zufriedenheit aller geronnen sind, bis 1850 wegen
großer Reparatur am Wuhr die Gemeindesäckel
wieder geöffnet werden sollten. Es kam zum
Streit. Mit zum Teil „sehr spitzen Federn" machten
sich die Vögte gegenseitig die Standpunkte
klar. 1851 waren durch Hochwasser des Hohlen-
bachs die Felder und Wiesen nördlich von
Schliengen und auch Teile der Auggener Gemarkung
arg verwüstet worden. Das war kein Wunder
, denn der Abzugsgraben war schon längere
Zeit nicht mehr in Ordnung gehalten. Im Jahre
1853 fängt es ernstlich an zu „hübele". Eine
neuerliche Tagfahrt brachte keine Einigung, weil
sich viele Mattenbesitzer weigerten, zur Offenhaltung
der Gräben Hand- und Gespanndienste
zu leisten. Der weitere Schriftverkehr zwischen
Schliengen und Auggen lassen den Geist vermissen
, der in der Urkunde von 1659 beschworen
worden war, nämlich: „damit inskünftig wegen
minderen Strits und beßerer Nachbarschaft... ".
Es waren ja inzwischen auch zweihundert Jahre
in die Welt gegangen. (Heute halten Verträge
noch kürzere Zeit!)
1860 mußte sich das Großh. Bezirksamt Müllheim
einschalten und dem Gemeinderat von
Auggen die Auflage machen, innert vier Wochen
den Abzugsgraben auf Gemarkung Schliengen
ordnungsmäßig zu öffnen. Im Juli 1878 wurde
durch Gemeinderats- und Bürgerausschußbeschluß
eine Zahlung von 200 Mark an Schliengen
bewilligt. Dies mag wohl die letzte Kostenbeteiligung
an der Wässerung gewesen zu sein. Am
26. September 1879 fordert Schliengen nochmals
167.02 Mark für Reparaturen am Wuhr. Bürgermeister
Sütterlin, Auggen, ließ aus diesem
Grunde alle beteiligten Mattenbesitzer zusammenrufen
und verlangte eine präzise Stellungnahme
darüber, ob das Wasserrecht am Hohlenbach
beibehalten oder ob darauf verzichtet werden
soll. Es erklärten sich vier Grundstückseigentümer
für und 42 gegen die Beibehaltung
des Wasserrechts. Dieser Beschluß wurde am
3. Oktober 1879 der Gemeinde Schliengen mitgeteilt
.
Damit erlosch das Wasserrecht der Auggener
am Hohlenbach in Schliengen, das nachweisbar
über 200 Jahre, sicher aber schon viel länger,
bestanden hatte.
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