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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1963-11/0006
Ohren gekommen. Am 18. Januar wird unter das
Blatt geschrieben: „So aber nit abgangen".

Der Ortsgeistliche, „Dechant und Cammerer
zue Neüburg", Johann Jacob Christen, hatte
unter dem 15. Januar ein „gehorsambes Memorial
" an die Regierung eingereicht, das diese
veranlaßte, ihren Entschluß zu Gunsten Röslers
zu ändern. Er schrieb:

„Ewre Excellenz und Gnaden solle unterschri-
bener gehorsam demüthigst berichtlich vortragen
, wie das ich ein gebohrener Bürger undt von
hier, mithie ein voröstereichischer untherthan zue
allen Zeiten meines gnädigsten Landsfürstens
und Herren / :so meine kräften und stand zugelassen
: / Euffrichst hohes intereße und rechte zue
promoviren mich beflissen; dahero, als in anno
1704 alhißige Statt ... demolirt die Herrn Franzosen
mir in dem Elsaß eine pfahrein zue geben
versprochen, liber wollen mit mein pfahrkindern
in das elend ziehen, als von meine natürlichen
gnädigsten Landsfürsten abwichen.

Weilen nun bey Vergebung des durch den dott
Herrn Caroli Meers gewesten Zollern vacant
gemachte alhissige Zoll-Ambts das Landfürstl.
Intereße einflüßet, um solches zwiffelsohne Einige
sich anmelden werden, finde dermahlen kein
taugliches und qualifiziertes subjectum, als
Dominicum Röslern Bürgern, Schulmeister und
Messner alhie, welcher da schon in allem die
beste information hat. Wan aber in Bedenckhung
solte gezogen werden, das solche officia in-
compatibilo seyn solten, diene zuer Nachricht
, das er gemelte beyde officio der
schul und messnerstell zue resignieren willens
, so balt Ihme die große Gnad in Con-
ferirung des oft gemelten Zoll - Ambts gnädigst
werde conferirt seyn; massen er begüthert
und sich ohne gesagte u. inhabende Diensten
, Ehrlich zuerhalten und zueleben hat, welche er
schon längst ofiz ..., wan ich es nit verhindert
Hätte. Zue dem sagt man im sprichworth: das
werkh lobet seinen Meister: also wan disem auf
ein Jahr hin gesagtes Zollambt solte anvertrauet
werden, man von Ihme gewißlich alle satisfac-
tion haben wirdt. Das ist, was ich Ewer Excellenz
und Gnaclen devotionaliter brichten und mich in
deren Hoche Gnaden gehorsamlich cum omni
debito respecta Empfehlen wollen."

Anscheinend wollte die hohe Behörde sicher
gehen, darum stellte Bürgermeister Georg Ber-
man folgende Bescheinigung aus:

„D.aß Herr Dominicus Rösler bis daher ge-
wester schuhlmeister allhier heuth dato mir als
Burgermeisteren in gegenwarth Herrn Johannes
Müller des gerichts, seinen obgehabten sigerists-
undt schuhldienst förmlich aufgekündet, ich auch
solche aufkhung für genehm genommen, wirdt
hiemit Attestieret.

Neuenburg, den 28ten Jenner 1743."

Man weiß nicht, was man davon halten soll:
war Pfarrer Christen solch ein selbstloser Mensch,
daß er das Wohl seines Sigristen zu seinem eigenen
Schaden förderte — wir kennen seine unerträgliche
Fehde, die er mit Magistrat und Bürgerschaft
ausfocht und wissen, wie sehr bedacht
er für seine Kirche und für seine, Person war —
oder wollte er Rösler fortloben? Der Erfolg seines
Memorials war durchschlagend. Rösler erhielt
folgendes Schreiben:

„Allermaßen bey unß die unterem 27ten abgewichenen
monaths und Jahrß über daß tags
zuvor erfolgte zeitliche ableiben dasigen Zollnerß
und Rathsfreündß Carl Möhrß, um gnädige Ver-
leyhung sothann Zolldienstß so inständiger un-
terthänig angehalten, immaßen du solchen mit
Verfertigung deß verstorbenen dißfahligen rech-
nungen auch sonsten schon versehen, mithin nach
der schon habenden information alle satisfaction
darbey zu geben versprochen, dasiger Decan und
Pfarrherr Johann Jacob Christen auch den 16ten
diß. die gezimmend weitere anzeig gethan, daß
bey erhaltung sothanen Zollamtß du den aufhabenden
schuelmeister- und Meßmerdienst aufgeben
würdest;

So wollen wür, nachdemme du erstgehörter
beeder Diensten entlaßen seyn würdest, dir den
Zollbezug auf dein wohlverhalten hin mit dem
anhang in gnaden hierdurch angedeüen laßen,
daß du wegen der hiebey erforderlichen caution
und weiteren Instruction in allhiesiger v.ö. Cam-
merschreiberey nechstenß dich gebührend einfinden
sollest. Freyburg, den 18ten Jan. 1743."

Das erste amtliche Schreiben, das Rösler als
Kaiser-Zoller zu Neuenburg erhält, ist die schon
erwähnte Anordnung einer Zollfahndung gegen
seinen Mitbewerber Peter Bermann.

„Hierbey hast du Eine schriftliche Instruction
mit disem Zusatz zu Empfangen, auf das du auf
alle bey deiner anvertrawten Zollstatt ein- oder
durchpaßierende^Fuehren, besonders auf dortigen
schiff- undt fuehrmann Peter Behrmann, ein
wachtsambes aug haben, disen undt ybrige ohne
Vorweißung authentischen frachtbriefen undt Urkunden
nicht paßieren laßen, sondern nach Inhalt
obangzogener Instruction, wonach du beraits Sub
hodierno den aydt abgeleget hast, dich lediglich
verhalten sollest.

Freyburg, den 29ten January 1743."

Nun waltet Rösler seines Amtes. Uber den
Erfolg berichtet er am 22. November 1743. Er
scheint schon ziemlich ernüchtert zu sein und den
Schmelz von den Schmetterlingsflügeln seiner
Träume eingebüßt zu haben.

„Ewer Excellenz und gnaden geruhen gnädig
in aller underthänigkheit vortragen zulassen
Welchergestalten gnädig bekhantermassen mir
der Königl. v.ö. Zoll zue Neüenburg gnädigst an-
vertrauth worden, mithin solchen von 1. Februar
1743 bis anhero getrew und devotest versehe.

Wann Nun aber bei diser Zollstatt schon in
die 4 Monath lang nichts bezochen? Ohneracht
2 do löblich Statt Neüenburg mich mit ohner-
träglichen einquartierungen von Erst bis lezsten
Mann beleget und zugleich mit frohnen und
wachen zum öfteren angehalten wirdt, wo doch
so gahr von dergleichen oneribus Ihre Hürten
befreüet werden. Dannenhero gelangt ahn Eüer
Excellenz und gnaden mein gantz unterthänig

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