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gehorsambstes noth trangendestes Bithen, Hochdieselbe
geruhen /: in ansehung zuerhaltung obigen
Zolldienstes meinen gehabten Schuell- und
Mössmerdienst resignieret, umb disen Zolldienst
desto bösser vorstehen zukhönen:/ ahn obge-
dachte löbl. Statt Neüenburg den Hochgnädigen
Befelch dahin ergehen zulassen, uf das selbe mich
nit allein mit der harten einquartierung, auch
frohnen und schantzen als eine privat Person
verschonen, sonderen auch, indeme 4 Monath lang
khain Zoll gefallen, weder von solchen einiges
Vinum zugenießen habe, das mir bis widerumben
der Zoll in seinen Standt gelanget, zue meiner
Cösten undt Nöttigen fortkhommen der Wein-
schanckh nebst ainen geringen gewärbe gnädigst
erlaubet werden möchte."
Die Regierung nahm sich seiner sofort an und
ersuchte diei Stadt, „demselben zu seiner nahrung
auf alle thunliche weiß beförderlich zu seyn."
Der Magistrat fühlte sich durch die Angaben
Röslers zu Unrecht belastet und stellte die Angelegenheit
so dar, wie er sie sah:
„Auf Ewer Excellenz undt gnaden . sub dato
23ten Clapsi ahn uns gnädig abgegebenes Re-
script, betrefent die von unseres aydts verwan-
then Burger undt dermahligen Königs Zoller
Dominico Rösler wider uns Eingebrachte Klagen
in puncto gravierter Einquartierung, auch zuge-
muetheter wacht- undt Frohndienst durch dise
vorgeweste Kriegstrublen undt uberig ahnhang,
ihm wegen gespertem Zoll der Weinschanckh,
Crämergewerb undt anderweithe Nahrungshilf
gestattet undt verschaffet werden solle /. sollen
Ewer Excellenz undt gnaden wür, Burgermeister,
Rath undt gantze Burgerschaft den ohngrundt
und Unfug ahngebrachter Klag undt weitheren
gesuchs mit underthänigtem Respect undt gründe
der Wahrheith vor äugen legen. Undt zwar Erst-
lichen, da unsere sambtliche arme Burger Nebst
anderen ohnbeschreiblichen Erlittnußen undt
trangsalen mit täg undt Nächtlichen Frohnen,
Wachen schantzen undt botten weis laufen jämmerlich
gequälet waren, ist er Rösler als freywillig
-resignierter schuehlmeister bey seinem
würthen und handien /. so Nicht Einem Einitzi-
gen Bürger geschehen /. in seinem großen ge-
winnsbezug ruhig zu hauß gelaßen worden, so
dan die Einquartierung betrefent, hat er Rösler
Nebst seiner Crämerey undt genuegsamber Be-
wohnung in seinem Quartiersmäßigen Burgers-
hauß Noch dabey so vill platz gehabt, das, da
andere Burger auch geist- undt weldtliche Vorgesetzte
ihre aigene Wohnungs Zimer für die
Soldatesca schmertzlichen verlaßen Müeßen, in
seinem Hauß leuthe, wie es bey Einer arme
(Armee) zu geschehen pfleget, zu spihlleüthen,
Dantzen, springen undt dergleichen, unter unserem
allgemeinen jammeren undt seufzen ahn
Zimmer undt Er ahn gewinn keinen Mangell gehabt
. Über das hat Er rösler fünf bis sechs Wochen
lang Eine Weibsperson in seinem Hauß gehabt
, welche Einzuquartieren von dem Herrn
generalen weder uns, weder von uns ihme auf-
getrungen worden. Wegen dem interims Weinschanckh
, gewerbel undt weitheren Nahrungs
Verschaffung hat er auß handtgreiflicher Vilipen-
dierung sich noch niemahl bey uns gemeldet. Da
ohnsonsten Er rösler von unserer statt auß villen
guetthaben schohn genugsamb auß der Tiefe in
die Höhe und würckhlichen Herrenstandt /. deß
gleichen gar wenig dahier /. gesetzet worden, auch
- von dem würckhlichen Zollbezug undt schaffrey
versehungen, auch Nutznießung seiner auß dahier
Erworbenen Mittlen Erkaiften guettern mit
genugsamber Nahrung /. so ihme von hertzen gegönnt
ist /. versehen worden; werden wür ohn
Ermanglen Nach Erhaisch der Umbständten undt
auffiehrens ihme ferners vorschüblich sein. Dabey
undt weilen aber Er Rösler durch seinen abgelegten
Burger aydt sich gegen der statt ohnver-
brüchig verbündtlich gemacht gleich anderen
Burgeren in allen Nöthen undt Vorfallenheithen
helfen heben undt legen, gebbtt undt Verbott zu-
gehorsamben, hingegen auch von der statt alle
bürgerliche utiliten /. als da seindt die freye
Beholtzung, der ohnentgeltliche Bezug der ge-
meinsamb außgetheilter güetter / deren Er schohn
drey Empfangen, so dan die Freyheith Häuser
undt guetter zuerkaufen / deren Er ^uch schon
merkhlich ahn sich gebracht /. durchauß genoßen
hat, disen Nutzbahrkeithen aber das Wachen
Frohnen undt proportioniertes Quartier vermöge
unserer Uralten observants undt invalierten ge-,
wohnheith ohnabsönderlich ahnhangen, sich auch
deßen alle vorige Kayser Zoller keineswegs Entzogen
, auch nicht geweigeret haben, umb so weniger
, als dise wenige rei ad haerentia onera,g£-
gen Einem ringen Entgeltt können verrichtet
laßen werden, da anebens auch von disen Frohnen
so gar die Rathsfreindt Nicht befreyet seindt,
mithin unser undt gesambter Burgerschaft Mai-
nung undt Entschluß Nach, Er Rösler vermög
aydts undt genußes sich denen Burgeren gleicher
weiß Einstellen, oder als persona privata renun-
tieren, seinen Burger aydt relaxinieren undt
gleichwohlen private dahier leben möge.
Als gelanget ahn Ewer Excellenz undt gnaden
unser undterthäniges bitten, uns bey unseren
wohlhergebrachten rechten undt gewohnheithen
gnädig zu Manuterieren, ihne Rösler aber zu
wahrhafteren ahnbringen verweisen undt Eines
von obigen beden zu Erwehlen in gnaden ahn-
halthen. Da ahnsonsten zu allhochgnädigen befel-
chen uns gehorsambst submjttieren undt mit
unseren gnädig-hochgebiethenden Herren Herren
tiefistem respect beharren
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Neuenburg den 3ten Xbris 1743
Gehorsamb-undterthänigte
Burgermeister Rath undt
Burgerschaft alda.
Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede,
man soll sie billig hören beede. Hier müßte man
noch einen dritten hören. Doch diese Stimme
fehlt. So wissen wir nicht, was nun die Wahrheit
ist. Voraussichtlich liegt sie auch hier in der
Mitte. Rösler hat etwas zu sehr gejammert und
der Bürgermeister etwas zu dick aufgetragen.
Was die Behörde darüber dachte, bleibt uns verborgen
.
Damit enden die Akten über den Kaiser-Zoll.
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