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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1964-01/0007
Die zweite Tochter Christina
Elisabeth (geb. 18. 10. 1827) folgte
dem Landwirt und Küfermeister
Friedrich Wenk nach Haltingen, sie
hatten fünf Kinder.

Die dritte Tochter Maria Emma
(geb. 27. 5. 1841, gest. 16. 5. 1874)
verheiratete sich in zweiter Ehe
mit dem Bauern und Bürgermeister
Johann Georg Hollenweger
(geb. 24. 3. 1847, gest. 4. 10. 1922,
vermählt 29. 3. 1870). Sie hatte
als jüngste Tochter das Grampsche
Anwesen übernommen, zog nun
aber zu ihrem Manne, dessen
Schwester Friedrichs Frau war,
auf dessen Hof, dem Hofe ihres
Bruders gegenüber. Sie waren also
doppelt verschwägert. (Das Grampsche
Haus kam an Johann Georg
Bury.) Aus dieser Ehe kamen zwei
Kinder, von denen der ältere Sohn
Georg, verheiratet mit Ida Reif
von Niederweiler, am Leben blieb.

^^^^^^^

Paula Hollenweger schreibt uns zum ersten Teil
ihres Aufsatzes in 12/63: „Nun habe ich zu meinem
Schrecken gesehen, daß mir ein Fehler unterlaufen
ist. Ich habe nämlich geschrieben S. 11, Zeile 12
und 13 oben rechts: „ . . . die Pietät des Ehepaares
Kurt Werner Engler, Müllheim; anstatt: Kurt Werner
Beidek-Scheffelt, Müllheim. Für mich waren es eben
immer noch 's Englers. Auch S. 12, Zeile 6, müßte
es bei dem silbernen Kelch heißen: im Besitz von
Frau Beidek-Scheffelt."

Zu nebenstehendem Bild:

Johann Georg Hollenweger, geb. 29. 5. 1804, gest.
30. 11. 1889, und Anna Maria geb. Hagin, seine Ehefrau
, geb. 29. 6. 1807, gest. 9. 7. 1889.

Konstantin Schäfer:

jöiz Seuecfo^'etät

Der 11. Oktober 1782 brachte den Bewohnern
der Stadt ein jähes Erwachen. Um vier Uhr in
der Morgenfrühe erscholl der Feuerruf. Aus der
Scheuer des Bäckermeisters Veit Frick schlugen
die Flammen empor. „Scheuer und Stallung samt
allen darin befindlich geweßten Früchten, Strohe,
Fütter und zum Baurenweesen erforderlichen
Geschirr mit alleinigen Ausnahme des Viehes,
sondern auch ein dieser Scheuer anglegenes altes
zwar unbewohntes Häusel und die in dem unter
diesem befundenen Keller verwahrt geweßte
Wein, verschiedener Gattung Gemüß und andere
Victualien und Effecten gänzlichen in Flammen
auf gezehret worden seyen." Der Brand griff in
der engen Gasse auch auf das Anwesen des
Fischermeisters Johann Georg Graß über. Haus
und Scheuer, Hab und Gut fielen in Asche.

Das Aktenbündel, das uns die Kunde von
diesem Unglück überliefert, trägt die Aufschrift:
„Feuersozietäts - Akten von der Stadt Neuenburg
". Es erstaunt uns, die wir alle sozialen Einrichtungen
als eine Errungenschaft unserer Zeit
betrachten wollen, schon damals eine vom landständischen
Conseß eingerichtete Feuersocietät

anzutreffen. In Süddeutschland reichen die Anfänge
dieser vom Staate oder von Gemeindeverbänden
eingerichteten Brandkassen bis in den
Anfang des 18. Jahrhunderts zurück. Von Gilden
geschaffene gegenseitige Hilfe aber finden wir
schon im Mittelalter, Gemeinde-Brandkassen seit
Beginn des 16. Jahrhunderts.

Auch die beiden Neuenburger Brandgeschädigten
erhalten von der landständischen Einnehmerei
in Freiburg ihre Schätzungssumme
ausgezahlt. Nun aber tritt die teuflische Versuchung
auf den Plan, und das Spiel beginnt.
Der Rat schreibt an den Conseß:

„In dem Feuer - Societätspatent vom 31ten
July 1764 ist §vo 24to äusdrücklich verordnet,
daß denen durch Feuer Beschädigten das Taxirte
Schadensquantum nit ehender verabfolgen zu
Laßen Seye, Sie haben dann zulängliche Versicherung
Beygebracht, daß dasselbe zu wieder
Herstellung des Baues verwendet werde.

Weßentwegen jede nächere Obrigkeit Bey
Selbst eigener Verantwortung und ersezung darauf
obsicht zu haben, auch wo eine gefahr ist,

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