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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1964-03/0011
der Meister völlig unbehindert seiner Arbeit in
Breisach habe nachgehen können. Um sich zu
sichern, habe er aber die Aufnahme als Bürger
beantragt und sei ohne Einspruch als Bürger und
Zunftgenosse aufgenommen worden. 1798 habe
er sich einen Hausplatz gekauft, im folgenden
Jahr wollte er das Haus errichten, was aber
durch den abermaligen Einbruch der Franzosen
verhindert worden war. Sie rissen ihm sogar
seine zwei Stockwerk hohe Mauer wieder ab.
Trotzdem setzte er in ruhigen Zeiten seine Arbeit
auch an der Kirche fort, obwohl ihm die Eindringlinge
den Kran- und Flaschenzug genommen
hatten.

Nun erst im Mai 1803 begannen die Zimmer-
und Maurerleute gegen seine Arbeit zu protestieren
. Sie untersagten ihm, die fünf bereits verfertigten
Gebäude aufzuschlagen, wenn er ihnen
nicht wie ein ortsfremder Meister den lOten
Pfennig als Auskauf bezahlen werde. Seine Beschwerde
beim Magistrat fand keine Unterstützung
. Man riet ihm, sich mit den Meistern
zu vergleichen. Ein Termin wurde bestimmt, zu
dem er sich pünktlich auf der Herberge einfand.
In seinem Bericht gibt er ein lebendiges Bild
dieser „Verhandlung":

„Bey der Zusammenkunft und in Gegenwarth
zweyer Zunft - Obherren sind die Zimmerleute
auf der Herberge mit solchem Ungestüm auf den
Unterzeichneten hergefallen, daß an keine Vergleichsvorschläge
zu denken war. Sie sagten, sie
erkennen ihn nicht als Bürger und nehmen ihn
auch nicht als Meister auf, er seye wie ein Fremder
anzusehen. Er weigerte sich, ihnen den lOten
Pfennig deswegen zu geben und schlug höhere
Stellen vor. Allein die Zimmerleute erwiderten,
sofern er ihnen nicht sogleich 30 fl bezahlen
werde, so wollen sie das verarbeitete Holz, eh
und bevor er aufschlage, in Stücken zerhauen,
und wann es nicht genug wäre an 20 Mann, so
kommen sie mit 30 und 40 Mann. Sie sagten
weiter, wenn er auch gleichwohl sich als Bürger
eingelassen hätte, so dörfe er doch in Zukunft
in Altbreysach nicht mehr arbeiten, er solle hingehen
, wo er wolle."

Bei dieser gewalttätigen Begegnung konnte
Wenger einer wirklichen Mißhandlung nur dadurch
ausweichen, daß er sich mit 22 fl loskaufte
. In folgendem großen Satz entlad sich
seine übergroße Spannung und findet sein Hilferuf
seinen Höhepunkt:

„Allein! wer sich mit Kosten das Bürgerrecht
erwirbt, auch dazu einen Hausplatz kauft, — wer
bereits 7 Jahre hindurch als Bürger seine Arbeiten
ohnangefochten fortgesetzt hat und zur Zufriedenheit
der Bürgerschaft so viele accordierte
Gebäude hergestellt hat, sollte der wohl durch
ein wildes neidisches Geschwätz und durch
gewaltthätige Drohungen einiger Handwerksleute
gehindert werden können, als Bürger seine
Profession fortzusetzen und sein Brot durch
Arbeit zu erwerben?"

Der Pfirdtische Amtmann Dr. Moser reicht
das Gesuch mit der Bitte um Abhilfe nach Freiburg
weiter. Freiburg fordert vom Breisacher
Magistrat einen eingehenden Bericht an und läßt

den störrischen Zimmerleuten den Befehl übermitteln
, sich bei Strafe jeder weiteren Störung
zu enthalten.

Der Magistrat lädt die gesamte Zimmermeisterschaft
auf den 8. Juli vor den Rat, um
ihr den Erlaß bekannt zu geben. Er fordert sie
auf, die Gründe für ihr gewalttätiges Vorgehen
darzulegen. Der Stadtschreiber Krauth führt das
Protokoll:

„Diese äußerten sich nun durch ihren vorgesetzten
Altmeister Georg Möhler und Ladenmeister
Christian Schultz: der befragte Wenger
seye bey ihrer Lade nicht Meister, habe daher
/: obgleich er Bürger seye:/ kein Recht hierorts
zu arbeiten. Als Zimmermeister seye er ein ganz
fremder Landmeister, welcher den zehenden
Pfennig nach denen bestehenden Handwerks-
Artiklen zu entrichten schuldig seye von allen
hierorts übernehmenden Gebäuden und Arbeiten.
Aus diesem Grund hätten sie ihm jene 22 fl,
worüber er sich beschwere, abgenommen.

Sie meinten, er habe ja übrigens selbst „gutwillig
" bezahlt. Ihre Ablehnung, ihn als Meister
bei ihrer Lade aufzunehmen, begründeten sie
damit, daß ihre Zunft schon aus sechs Meistern,
drei Lehrjungen und drei in der Fremde befindlichen
Gesellen bestünde.

„Es seye bekannt, daß sie alle elend, arm,
durch Brand und Krieg höchst verunglückte
Leute seyen, denen ein solcher Nicht-Verunglückter
, in Biengen sehr begüterter Mann durch seinen
Credit alles Brod und Verdienst entziehen
würde, wenn er hierorts als Meister angenommen
würde."

Gegen seine Aufnahme als Bürger hätten sie
nichts einzuwenden, weil dies in der Macht des
Magistrats stünde. Sie konnten sich aber nicht
verkneifen, ihren Ratsherren einen Nasenstüber
zu geben, indem sie bemerkten: „ .. obgleich dagegen
manches zu sagen wäre." Sie schlössen
dann wirkungsvoll mit der Hoffnung, „der
Magistrat werde mit unglücklichen Bürgern,
welche im Brand alles verloren, im Krieg vorzüglich
all ihr Handwerkszeug dem Feind ohne
Ersatz abliefern, somit sich bis dahin bloß gegen
die äußerste Noth verzweifelnd schlagen mußten
— billiges Mitleid hegen und nicht zugeben,
daß das bißchen Brod, welches nun zu verdienen
wäre, fremden, begüterten, ohnbedürftigen Leu-
then hingeworfen werde."

Der Magistrat übergibt das Originalprotokoll
der Herzogl. Modenesischen Landesbesitznahms-
Commission. Er nimmt für die Meister Stellung
und mißt Wengers Hauptargument, daß er volle
sieben Jahre ungestört habe schaffen können,
nicht viel Gewicht bei, „denn seit dem Brande
1793 bis im verflossenen Jahr herrschte hier
weder Zunft noch Handwerksregel, und es
arbeitete daher hierorts ungehindert, wer nur
immer wollte. Erst vor ungefähr einem halben
Jahr, als durch den Frieden die Ruhe wieder
eintrat, setzten sich die Handwerker wieder auf
festen Fuß, verschafften sich neuerdings die
Handwerksartikel der Stadt Freiburg und schlössen
also erst unlängst jeden fremden Meister
wieder aus, nachdem sie vorher die gesammten

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