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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1964-06/0009
Theils im Neuenburger, von der Gemeinde
Auggen bestrittenen Bann, an der nördlichen
Seite von Gutnau, wird zeitenweise an den
Meistbietenden in Auggen in Pacht gegeben und
enthält circa 50 Jaucharten Acker, die besonders
gegen Rhein sehr steinig und sandig sind".

Auch „das ehemals comenda neuenburg-
villingische Lehensgut, Spitzenlehen, im Neuenburger
Bann von 12 Jauchart, so aber von der
großherzogl. Dominial-Verwaltung im Jahr 1809
an Privaten für ungefähr 4300 fl verkauft ist
und in natura nicht wohl mehr als Entschädigung
dienen kann", wäre eine willkommene Gabe gewesen
. Bürgermeister Weiß verstand es vorzüglich
, dem milden Geber sein heiliges Amt durch
vornehme Hinweise zu erleichtern. Der allerhöchste
Landesfürst könne auch den nach Villingen
ehemals zuständigen großen Zehnten über
das von Auggen bestrittene Gebiet auf die Stadt
übertragen. Dies alles würde aber nur einen
jährlichen Ertrag von 380 fl abwerfen, während
Neuenburg erheblich größere Nutzungsschäden
erlitten habe. Es bliebe restlich immer noch eine
verlorene Summe von 2156 fl, alle die hohen
Verdienstschäden, deren Abrechnung wir schon
kennen lernten, unberechnet.

Wenn nun freilich diese Vorschläge als große
Unbescheidenheit scheinen könnten, so müsse
man bedenken, daß einerseits die städtische Existenz
von einer hinlänglichen Entschädigung abhänge
und andererseits der wirkliche Verlust
damit keineswegs gedeckt sei.

Karlsruhes Antwort war ein Schreiben des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten
an den Oberstleutnant Tulla 9, die Wünsche der
Stadt bei der Rheingrenz - Berichtigung zu berücksichtigen
. Auch das Ministerium des Innern 10
erläßt einen Beschluß an die Ökonomie-Kommission
, ein Verzeichnis sämtlicher von jenseits
rheinischen Gemeinden herübergefallenen Güter
anzulegen und was von ihnen noch vorhanden
sei.

Das Ministerium des Äußern 11 zog sich aber
schließlich aus der Angelegenheit zurück. Es
beruft sich darauf, Neuenburg hebe in seinen
letzten Schreiben nicht mehr auf die ihm „nach
dem Pariser Frieden zu restituirenden Rheininseln
" ab, sondern auf „seinen Güterverlust auf
dem festen Land jenseits Rheins". Es bringe
Vorschläge, „wie es dafür mit diesseits rheinischen
Gütern entschädigt werden" könne. Damit
habe aber das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
nichts zu tun. Es gab sämtliche
Akten an das Ministerium des Innern zurück.

Das Ministerium des Innern 12 weist die Akten
an den Sekretär von Haußer, „um in die von ihm
gefertigt werdende Tabellen, in so weit es in
solche paßt, das Nöthige hievon einzutragen".

Von Haußer meldet r\ er könne die Angaben
wegen ihrem summarischen und vermischten
Charakter nicht gebrauchen, er habe sich zuverlässigere
Angaben von dem Rheinbau - Direktor
Fischer verschafft. Die Ökonomie - Kommission
bat das Finanzministerium, die Rheingüter-Entschädigungs
-Kommission um Auskunft zu ersuchen
, ob überhaupt noch unvergebene Entschädigungs
-Güter vorhanden seien.

Es ist gut möglich, daß man in Neuenburg
die gewünschten Güter bereits mit den Augen
zukünftiger Besitzer betrachtete und der Bürgermeister
sich als großer erfolgreicher Politiker
von staatsmännischem Format fühlte. Den Antworten
der Finanzministerien und Ämter pflegt
aber meistens etwas Niederschmetterndes anzuhaften
. So war auch die Antwort des Finanzministeriums
geschaffen 14:

„Dem Großherzogl. Ministerium des Innern,
Oekonomie Commißion wird in Freundschaft er-
wiedert: Die Gemeinds - Güter - Entschädigungs-
Commißion für den District von Basel bis Det-
tenheim existirt schon mehrere Jahre nicht mehr
und hat sich mit Übergebung des ganzen Aus-
gleichungs - Geschäfts und ihres Final Berichts
aufgelöst.

Von dieser Geschäftsübergabe an sind die
Angelegenheiten in dieser Sache durch das vormalige
Landes-Oekonomie-Departement geleitet
und die noch für allenfallsige Reclamationen
vorbehalten gebliebene Güterstücke nach und
nach verkauft und zu weiteren Entschädigungen
verwendet, auch sämtliche Akten dort in Verwahrung
behalten worden.

Die ganze Masse ist also, soviel man hierorts
weiß, gänzlich vertheilt und verwendet, so daß
von dorther nichts mehr zu erheben sein wird . .
Man muß nur noch dazu bemerken, daß der
An- und Abfall der Gemeindsgüter dies- und
jenseits Rheins noch vor der Zeit geschehen ist,
ehe das österreichische Breisgau an Baden gefallen
, daß sich somit auch die Entschädigung nur
auf die alt Badische Güter erstreckt habe und
man daher nicht einsehen kann, wie die vormalig
österreichische Stadt Neuenburg an die Alt-
Badische Gemeindsgüter - Masse, wenn je noch
etwas davon disponibel wäre, eine Ansprache
machen kann".

Die so hoffnungsvoll scheinende Angelegenheit
hatte sich in ihr Gegenteil gewendet. Neuenburg
mußte sich mit seiner Lage abfinden. Zwölf
Jahre gingen darüber hin.

Da traf am 16. September 1827 beim Miriister
des Innern, Freiherrn von Berkheim, der Bericht
des Hauptmanns Scheffel15 ein, daß die Gemeinde
Ottmarsheim für vier Morgen zu wenig
erhaltenen Inselboden 402 Franken oder 188 fl
fordere. Da der Rhein durch seinen veränderten
Lauf diese Insel Neuenburg zugesprochen hatte,
solle es auch diese Summe an Ottmarsheim auszahlen
. Woher sollte die Stadt das Geld nehmen?
Hauptmann Scheffel läßt es gar nicht zu einer
klagenden Bitte kommen, er schlägt der Regierung
vor, den Betrag „nicht von der ohnehin im
Verlust befindlichen Stadtgemeinde Neuenburg,
sondern vorschüßlich aus dem Rheingrenzberich-
tigungs-Fond (zu bezahlen) und demselben aus
der neuen Rheingüter - Entschädigungs - Liquida-
tions-Casse seiner Zeit" wieder zu ersetzen. Auf
der französischen Seite führte die Geschäfte
Oberstleutnant Epailly. Es setzt über den Modus
der Bezahlung ein eleganter Schriftwechsel ein.

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