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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1964-08/0012
1791 zeigt an, daß sein Aufenthalt in Kandern
nicht lange währte. Es heißt dort: „Endlich glaubt
man zu dem vacant werdenden Pfarr- und Prae-
ceptoratsvikariat Kandern kein besseres und
tüchtigeres Subjekt als den Pfarrkandidaten
Hierthes vorschlagen zu können, besonders auch
in der Rücksicht, weil er dermalen als Hauslehrer
bei dem Oberforstmeister von Stetten
stehe, wo er daneben etwa noch den Unterricht
der Kinder des Oberforstmeisters von Stetten
besorgen könne".

Anno 1792 wurde verordnet, daß der Vikar in
Kandern für die Versehung des dortigen Pfarr-
vikariats 25 Gulden jährlich zu beziehen haben
solle von dem Pfarrer und dabei nach der Verordnung
vom 19. März 1784 ihm die Verbindlichkeit
auferlegt, daß er ohne seine Praeceptorats-
geschäfte zu benachteiligen, alle vierzehn Tage
in Kandern predigen, Sacra administrieren helfen
und des Kirchenbesuchs sich zugleich annehmen
solle. So stellte der Spezial Sievert in
Auggen in einem Bericht an den Markgrafen am
15. November 1795 fest. Anlaß zu diesem Bericht
gab die Versetzung des Pfarrers Rupp von Wies
nach Kandern. Dieser freute sich, daß im Voca-
tionsrescript nichts von den 2 Gulden stand und
hoffte, er müsse sie nicht bezahlen. Der Vikar
Hierthes aber hoffte, daß ihm das Geld nicht
entzogen werde, da er es nötig brauchte. Der
Spezial warf die Frage auf, ob nach der Regel
cessante causa, cessat effectus der Vikar noch die
Verbindlichkeiten habe dem Pfarrer gegenüber.
Der Spezial rechnete bestimmt damit, daß bei
der bevorstehenden Versetzung des Pfarrers Stober
in Obereggenen „dem Vikariat und Praezep-
torat zu Candern durch Zuteilung des Filials
Sitzenkirch auf immer füglich geholfen werden
könne. Sollten Höchstdieselbe gneigt sein, das
Filial Sitzenkirch dem Praeceptorat Kandern zuzuteilen
, so wäre es besser, wenn die Pfarrgeschäfte
, welche ein Vikar in Kandern zu verrichten
haben solle, dermalen nicht reguliert
würden, um alsdann desto freiere Hände zu haben
, wenn die in Sitzenkirch, wo eine eigene
Pfarrkirche ist, zu verrichtende Pfarramtliche
Geschäfte reguliert werden sollen."

Hierthes bat wiederholt um Beförderung, da
er mit seinem Einkommen nicht auskomme. 1797
hatte er Aussicht, nach Neuenweg zu kommen.
Deshalb machte der Pfarrer Rupp eine Eingabe,
ihn von der Abgabe an den Vikar zu befreien.
Er schrieb, daß er „schon einen sehr beträchtlichen
Teil an der Besoldung des vicarii beitrage,
indem ich etliche meiner Söhne zu ihm in seine
lateinisch Schule schicke". Da er dem Vikar von
seinem Einkommen geben müsse und noch Schulgeld
zahle, sei er doppelt belastet. Rupp darf die
25 Gulden, die er bisher dem Vikar gab, behalten
; aber dadurch wurde die Bezahlung des
Vikars noch unzulänglicher als vorher. Hierthes
wurde Sub Diacon zu Schopf heim; die Schule
wurde durch den Hofmeister Schneider des Oberforstmeisters
versehen.

In diesem Jahre 1797 kam nach Holzen ein
neuer Pfarrer. Dort war bisher als Vikar der
Kandidat Gerwig. Der Spezial machte nun den

Vorschlag, dem Gerwig die lateinische Schule zu
übertragen; daneben solle er die Gemeinde Riedlingen
versehen. Das wäre zugleich auch eine
Möglichkeit, den Gerwig entsprechend bezahlen
zu können: 150 fl Besoldung, 100 fl Schulgeld,
für Riedlingen 100 fl und 50 fl aus einem Fond
= 400 Gulden „so würde er zur Not damit bestehen
können". In Karlsruhe entgegnete man
aber, daß 1. Gerwig nicht in Frage komme,
2. man von einer Veränderung mit der Pfarrei
Holzen nichts wisse, 3. kein Fond für die 50 fl
Zulage vorhanden sei.

Inzwischen war ein neuer Plan aufgetaucht:
die Filialgemeinde Sitzenkirch soll von dem;
Praeceptor latinum zu Kandern versehen werden
, ohne von der Mutterkirche Obereggenen
getrennt zu werden. Der Pfarrer von Obereggenen
soll verpflichtet sein, wenigstens einmal im
Jahr in Sitzenkirch zu predigen „zur beständigen!
Fortdauer des Filialitätsverbandes und seines
Andenkens". Er soll befugt sein, die Schule zu;
visitieren, wogegen in Sitzenkirch nie eine eigen^
Visitation gehalten werden, sondern die dortigen
Kirchspielglieder jeweils der in Obereggenen
beiwohnen sollen.

Gerwig wurde am 11. Oktober 1797 als Diakonus
zu Obereggenen und Praeceptor latinus
nach Kandern berufen. 1799 bat der Förster Roth,
die 100 fl für den lateinischen Praeceptor möchten
von allen fürstlichen Bediensteten gemeinsam
getragen werden, da z. Zt. nur zwei Knaben
die Schule besuchen und mithin jedes Kind 50 fl
koste. 1800 konnte Roth die Kosten nicht mehr
tragen und der Apotheker bezahlte nun für sein
Kind die 100 fl allein.

Am 13. Juni 1800 berichtete Gerwig: „Ich bin
nicht nur ein abgebrannter Mann, der alle seine
Habseligkeiten verloren hat, ich bin nun auch
Witwer, und meine Frau, welcher der Kummer
das Herz gebrochen hat, ist mir durch den Tod
entrissen worden. Zwei noch zarte Kinder, difc
ihrer Mutter zu früh beraubt wurden, vermehren
meine Sorgen und Bekümmernisse". Er bat um
Versetzung an einen Ort, wo ihm seine Mutten
helfen könne. Er kam als Pfarrer nach Rusheim.
Sein Nachfolger Friedrich Trauz hielt es nicht
lange aus. Ein Zeugnis des Dr. Brodhag be^
zeichnet als Grund seiner Krankheit „stetq
Anstrengung des Geistes bei Untätigkeit de$
Leibes".

Wieder machte die Neubesetzung große!
Schwierigkeiten, weil durch die Übertragung vo4
Sitzenkirch der Praeceptor zwar finanziell besser
gestellt, aber auch körperlich und geistig zu stark
beansprucht wird. Es tauchte deshalb der Gedanke
auf, die Praeceptoratsbesoldung mit dem
deutschen Schuldienst zu verbinden, d. h. einen
Schul-Seminaristen anzustellen, der auch latei*
nisch in den Anfangsgründen unterrichten kann.
Aber dagegen wehren sich die fürstlichen Be*
diensteten, weil sie einen Pfarrkandidaten wol*
len. Aus ihrer Eingabe vom Januar 1802 seien
folgende Sätze mitgeteilt: der Herr Oberforst*-
meister von Stetten meint, daß ein Schul-Semi-
narist keineswegs das werde leisten können, was
bei einem Jüngling zum Eintritt als Student beirii

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