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Otlingen mit seinen Rebbergen
Rechtsinstrumente, auf Kauf oder Schenkung
oder landesherrliche Regalien.
Auszugsweise und beispielhaft sollen einige
wenige örtliche Verhältnisse die wirtschaftliche
Lage der Markgräfler im ausgehenden Mittelalter
andeuten, die in Jahrhunderten kaum einen
Fortschritt kannte. Nur Zähigkeit und treues
Durchhalten konnten jene Zustände überwinden.
Das Hochstift Basel war im 12. Jahrhundert
an etwa fünfzig Orten im Breisgau reich begütert
. Der Bischof selbst hatte in Stadtnähe seine
Weingärten, in Istein wie in Haltingen im Eigenbau
. Besonders intim war er mit seinem Haltinger
Rebgut verbunden, wie ein Weistum aus
dem 15. Jahrhundert uns berichtet; u. a.: Item
sollen die Bannwart-Bammert von Haltingen
ihrem Bischof zu Basel am Ende des Herbstes
ein „hengeli trüblen, von den besten im bann
von jedwedem gemeiniglich schniiden, dieselbe
hengel sol an einer Stangen zu Basel die Ryn-
bruock von zweyn bannwarten getragen werden.
Und den hengelen solent die anderen banwart
noch gon in eines herrn von Basel hof, da sol
ihnen der buwmeister ir abendbrot erbarlich
bereit halten und sie danach in die badstuben
(Wirtstube) schicken und den badstuben trunk
geben und für' sie zahlen."
Doch schrumpften mit dem allgemeinen Rückgang
des grundherrlichen Einflusses auf der
rechten Rheinseite auch die Rebgärten des Basler
Bischofs zu Istein, Binzen, Haltingen, Weil bis
auf wenige Reststücke zusammen; an die Stelle
des Bischofs traten andere Zinsherren. Der Fürstbischof
war nur noch de jure Oberherr zu Haltingen
, der Markgraf als sein Vasall handhabte
in der Tat und souverän alle landesherrlichen
Rechte und genoß zuletzt bevorzugt Steuer, Zins
und Zehnten2). Vielfach und reich waren seine
jährlichen Einnahmen:
1. Zehntwein: Die Markgrafen bezogen als
Patronatsherren der Kirche zu Haltingen den
sog. Laienzehnten auch vom Wein, d. h. jedes
10. Büggi Trübli erwartete die herrschaftliche
Boggde. Bestellte Trott- und Zehntknechte überwachten
die exakte Abgabe, kerbten die Reihenfolge
an, führten die vollen Herbstwagen aus
dem Berg auf die Zehnttrotte. Der Röttier Hofküfer
, der zu Haltingen eine herrschaftliche
Wohnung innehatte, hatte in diesen Tagen viel
zu tun. Im Jahre 1718 gingen 220 Saum, also
rund 300 hl Zehntwein zu Haltingen ein.
2. Der Kelterwein erbrachte im gleichen
Jahre 90 Saum.
3. Der Steuerwein für den Schirm des Gerichts
- und Vogtsherrn war eine verbriefte und
feststehende Menge; alljährlich 21 Saum.
4. Der Bannwein, welcher einst dem Basler
Bischof als dem Herrn über Zwing und Bann in
Haltingen zustand, ist mit dem Lehen als Gewohnheitsrecht
an den Markgrafen übergegangen
. Für 1 Juchert Reben mußte der Rebmann
8 Maß Wein steuern; es war der Beitrag der
Rebbesitzer für die bestellte Hut der Bannwarte.
5. Der Teilwein4 Von einzelnen bestimmt ausgesteinten
Rebstücken3' wurde nicht der zehnte
Teil des Ertrages gefordert, sondern der 3., 4., 5.
oder 6. Teil, je nach dem Anschlagswert des
2) Der Zehnte, also das Recht vom zehnten Teil aller
Erzeugnisse, die in den Obstgärten, Kraut- und Hanf-
bünten im nächsten Dorfbereich, also innerhalb des
Dorfetters geerntet wurden, wie Obst, Hanf u. Kraut,
stand meistens dem Pfarrer des Dorfes für die Haltung
des Faselviehs zu. Etterzehnten nannte man auch
gegenüber dem großen Fruchtzehnten auch den kleinen
Zehnt.
3) Ausgesteinte Flurstücke waren Acker- und Rebstücke
innerhalb des großen Zehntbereichs, welche als Teilreben
, zehntfreie Güterstücke oder für kleinere Grundherren
mit besonders vermerkten Steinen bezeichnet
waren; z. B.: St. P.-Z. = Zehntstück St. Peter.
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