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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1965-01/0008
Zinsherrn. Solche Teilwein-Reben gab es allerorts
, besonders aber in den Gemarkungen, wo
St Blasien bestimmte, wie in Efringen.

6. Der Bodenzinswein: Die feste und auf jedem
Besitz stehende Abgabe, welche „ablösig"
oder „unablösig und ewig" dem Grundstück anhaftete
, beim Erbe und Verkauf mitübernommen
wurde. Bei Fehlherbsten konnte der Zins gestundet
, aber selten nachgelassen werden.

7. Das Ohmgeld, Umgelt: Was an Wein vom
Zapfen zu feilem Kauf ausgeschenkt wird, soll
je Saum mit 4 ß versteuert werden.

8. Der Maßpfennig: Von jedem ausgeschenkten
Saum Wein bezahlt der Wirt 8 Batzen.

9. Frondienste in den Herrenreben: Die Haltinger
mußten alljährlich in den Hofreben zur
Herbstzeit die Stecken ausziehen und zum Überwintern
aufschichten, diese dann wieder im
Frühling zusticken und im Sommer aufrichten,
wenn sie der Wind umgeworfen hat. Sodann
mußten sie den Wein von der herrschaftlichen
Trotte zu Haltingen nach Rötteln führen.

Das Haus des Hofküfers hatten sie in rech-
. tem Bau zu halten. Ein gehäuftes Maß an Pflichten
und Abgaben für das stattliche Rebdorf Haltingen
, die auf ihre Art in demselben Umfange
auch den benachbarten Rebdörfern zugemessen
waren.

In allen Dörfern standen aber auch noch andere
kleine Grundherren beim Herbsten und
Trotten an.

In Haltingen holten an Martini süß von der
Trotte nach dem Markgräfler Hauptherrn ab:
Die Basler Klöster:

Gnadental: 10 Saum 2 Ohm 16 Maß

Maria Magdalena a. d. Steinen: 1 Saum 1 Ohm 24 Maß
Prediger: 4 Saum 1 Ohm 16 Maß

Augustiner: 2 Saum

St. Leonhard: 5 Saum

Weiter: St. Peter: 1 Saum 1 Ohm 24 Maß

Die Domprobstei: 7 Saum 12 Viertel

Die Kirche zu Zell: 2 Ohm

In Weil zapften zuerst die Basler Domprobstei
und St. Blasien; in Binzen der Basler Bischof (bis
1769) 9/16tel neben dem Konstanzer Bischof
4/16tel und dem Markgrafen (3/16tel); in Fischingen
die Deutschherren zu Beuggen; in Egringen
das Basler Große Spital der Armen und Dürftigen
; in Efringen das Kloster St. Blasien; ebenso
in Kleinkems und Blansingen; in Kirchen, Eimeidingen
, Markt das Stift St. Peter zu Basel; in
Istein der Domprobst von Basel, der von seinem
Dinghof zu Istein durch seinen Meier und seine
zwölf Huber u. a. auch 52 Mannwerk (ca. 20 ha)
Reben, zum Teil im Eigenbau bewirtschaften ließ
und den reichen Weinzehnten einnahm, und dazu
von jedem Huber 6 Saum roten oder 3 Saum
weißen Wein bezog, u. a. m.

In jedem der genannten Orte holten neben
den vorrangigen Zins- und Zehntherrschaften
auch die übrigen Klöster und Stifte ihren Tischwein
regelmäßig ab; Kapitalherren und andere
reiche Bürger bevorzugten den milden Markgräfler
. Im 18. Jahrhundert besaßen Basler
Bürger im Weiler Rebberg noch 80 Jucharten
(1 Juch. = 36 ar), was aber von den Markgräfler
Beamten und den Weiler Bauern wenig gern

gesehen wurde, weil die Stadtherren nur allzugern
die Steuern und Abgaben, Zins, Zehnt und
Bannwein noch eher als die einheimischen Untertanen
vergessen und verweigern wollten. Es gab
dies immer wieder zu allerhand Händeln Anlaß
und viel Tinte wurde deswegen auf den Amtsstuben
zu Basel und Lörrach verspritzt. Einfacher
war es, die Rebbauern unter dem Gesetz und
der Ordnung des Markgrafen zu den fälligen
Abgaben zu zwingen. Doch waren die Forderungen
nach Wein, der ja auch für den Bauern die
wirtschaftliche Grundlage bildete, gerade nach
den fortgesetzten Kriegsläuften im 17./18. Jahrhundert
zuweilen bei kleineren Herbsten derart
für die Bauern unerfüllbar, daß sie die gesetzliche
Ordnung mit Bauernschläue umgingen. Davon
berichten die vielfachen Klagen an das Oberamt
wie auch die Herbstordnungen, die der versammelten
Herbstgmai an allen Orten vor jedem
Herbst verlesen und eingeschärft wurden.

Die erstbekannte Herbstordnung erließ der
Abt von Muri für Bellingen im 12. Jahrhundert.
Er beklagt sich über seine dortigen Zinsbauern,
sie würden seine 24 Mannwerk Klosterreben vernachlässigen
; außerdem ließen sie zuviel von
seinem Wein in ihre eigenen Kehlen und Keller
laufen. Die Ordnung schreibt jedem Besitzer von
Kloster r eben vor, auf jedes* Mann werk Reben
sieben Wagen Mist zu führen, die Reben zu um-
hagen und zu sticken, zu säubern, zweimal zu
hacken und zwar vor Ostern und vor Johanni,
sie vor Ostern zu schneiden und zu binden und
später zu heften. Der Meier solle die Reb- und
Trottknechte mit geeichten Geschirren, mit Trank,
Speise und Lohn versehen.

Während diese frühe Ordnung zunächst nur
den Bau regelte, befassen sich spätere vorwiegend
mit dem Herbstverlauf:

Wenn die Trübli beginnen, von warmen Sommertagen
begünstigt, zu weichen, tritt die Herbstgmai
, auch heute noch, zu Rat und Beschluß zusammen
, den Rebberg zu schließen. Die Reb-
bammert werden bestellt. Die „Tschäubeli'%
Strohbündel an Rebstecken quer über die Eingänge
der Rebgassen gehängt, schließen für
Fremde wie Einheimische den ganzen Rebberg
ab. Der Bammert mit dem Spieß war allezeit
eine respektable Rebpolizei. Freundlich, von
Reblaub und goldgelben Trübli umrankt ist sein
Spruch: „Bammertli, Bammertli mitem Spieß,
d'Driibel sin no lang nit sieß, un wemme numme
e Beeri will näh, mueß me fifzäh Chrizer gäh!"
Mit dem Spieß konnten sie wohl den Buben, die
Beerli zäpfen wollten, Respekt einflößen, nicht
aber den Staren und anderem Wildgeflügel. Als
aber zuweilen mit dem neuen Gewehr da und
dort ein Häslein dran glauben mußte, wurde den
Bammerten dazwischen nur noch die Pistole zum
Abschrecken bewilligt. Den Herbstbeginn beschloß
wiederum die Herbstgmai, Vogt und Rebmannen
im Dorfe. Der Wächter schellte aus:
Morn isch Herbscht!

Tage zuvor wurden schon die Boggden (Bottich
), Büttene, Biggi (Tragkübel), Örgeli (kleine
Zuber), die Trotte, alles Geschirr samt den Fässern
gesäubert, an die Luft gestellt und bereit-

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