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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1965-01/0015
noch auch die Weiber - Brusttücher mit ohnnuz
gut oder falschen Borten geziert, sondern dise
eitle und kostbare Hoffahrt völlig abgestellt,
auch sonsten

Viertens: Keine überflüssige Bandt, Spiz und
dergleichen ohnnöthige Zieraden, wöder an
denen Fürtücheren, Strohehüett, Brusttücheren,
Halßmäntlein, noch sonsten gestattet werden,
sondern solcher ohnnüzliche Unkosten künftighin
ersparet, auch ermelte Halßmäntelein oder
Goller in behöriger und ^ehrbarer Größe verfertiget
, mithin in all dißen Stückhen auf die
alte löbliche und wohlfeylere Modi gesehen und
selbiger widerumb gänzlich nachgelebet werden."

Doch nicht nur die weibliche Eitelkeit bedrohte
Ordnung und Bestand des Staates, auch
die Männerwelt, „sonderlich aber die lödigen
Söhne und Knechte" liebten Knöpflein und
Schleiflein und trugen ihre Buxen zu eng, um
ihre strammen Schenkel besser zur Geltung zu
bringen. So widmete Triberg Punkt 5, 6, 7 und 8
den Mannsbildern. Man könnte nach diesen
genauen Beschreibungen Modezeichnungen anfertigen
. Die jungen Burschen durften sich bei
hohen Strafen „nicht mehr unterstehen, ihre
Buxen oder Höößen nach der vor wenig Jahren
eingeführten höchst ärgerlichen Weiß allzuenge
verfertigen zu laßen, sondern es sollen dise
Buxen nach der vormahligen Weite ehrbarlich
gemachet, auch die jenig Buxen, welche der-
mahlen ihre behörige Weite nicht haben, also
gleich abgeänderet werden."

Auch hier die eindringliche Beschwörung des
Vormaligen, der Versuch mit einer simplen
Kleiderordnung sich hemmend in das Rad der
Zeit zu stemmen. Die jungen Burschen mußten
allerdings wie stolze Pfauen vor der Weiblichkeit
paradiert haben. Es ist kaum anzunehmen,
daß sie sich, wie im romantischen Lied das verborgene
Veilchen, nur zur eigenen Lust schmückten
; und selbst dieses hüllt sich in Duft und
Farbe aus recht realen Gründen.

So fährt die KLeiderordnung fort:

„Sechstens: sollen auch die lödigen Mannsbilder
hinfero deren von kostbarem und schar-
lachenem Tuech gemachten Bruesttücheren sich
gänzlich bemüßigen, solche mit keinen Goldoder
Silberborten besezen, auch deren breiten
mit Nägeln beschlagenen und allein zur Hoffarth
dienlichen kostbaren Gurthen sich enthalten,
sondern solche Brusttücher und Gürtlen allein
zur Nothdurft und nicht zur Hoffarth und Pracht
sich ferners und nach dem alten Gebrauch anschaffen
.

Sibendtens: solle mann inskünftige durchaus
anstatt deren allzu kostbar und zarten Strohe-
hüeten sich deren wohlfeyler und dauerhafteren
Hüeten bedienen, auch beynebens solche nicht
mit allzubreiten und theuren Banden ziehren,
wie dann hiebey austrückhentlich anbefohlen
wirdt, daß derley Hüetbandt nicht über 1 Zoll
breit oder die Ellen mehr alß 4 oder höchstens
5 kr werth seyn, auch solche unten und nicht
oben an der Huthgupfen angemacht und beynebens
über das Huettächlein keineswäegs ohn-
nuzer weiß hinabhangen sollen."

Schließlich wird auch das letzte Zierrat der
Männer nicht außer acht gelassen:

„Achtens: wörzunemmen geweßen, daß die
Mannsbilder, verheyrathet und lödigen Standts
neuerdingen an ihren Röckhen, Küttlen, Wulle-
Hembderen und Brusttüchern unterschidliche
gegoßene oder gewürckhte Knöpf zu tragen anfangen
, solches aber ebenfahlß eine ohnzuläßig
neue und eitle Modi ist. Also sollen hinfüro
keine solche Knöpf mehr geduldet, sondern dise
Kleydungen nach altem Herkommen mit denen
weit wohlfeyleren und auch dienlicheren Haften
zuegemacht und geschlossen werden; es wäre
dann sach, daß ein andterer ein Handtwerkhs-
mann oder Gesell wäre, alß welchen dann ohn-
verwehrt seyn solle, wie bißhero sich in seine
Kleyde'r Knöpf sezen zu laßen."

Am einfachsten ist es, den Handwerkern,
„Schneider, Schuster, Crämer, Gürtlern, Neyer-
nen und dergleichen" für Verkauf oder Anfertigung
hohe Strafen anzudrohen. Natürlich mußten
auch die Vögte auf eine peinliche Handhabung
der Verordnung hingewiesen werden.
„Innmaßen dann demjenigen, welcher die ohn-
gehorsambe Übertrettere behörig anzeigen wirdt,
nicht nur allein der dritte Theil der Straf zue-
gestellet, sondern auch beyneebns die hiesige
Hatschier dahin beorderet werden sollen, daß
selbige auf derley Leuthe fleißig Aufsicht tragen
und selbigen solche ohnzuläßige modi Kley-
der ohneweiters von Leib auf öffentlicher Straßen
abreißen und hinwegnemmen, die frevelbare
Übertrettere aber mit Spott und Schandt
heimb weißen sollen."

„Es wird also jeder männiglich andurch gewarnt
vor Schaden, Straf und Spott sich selbsten
zu hüten."

Viel Papier wurde noch von allen Seiten wegen
dieser schneidigen Triberger Kleiderordnung
verschrieben. Man verlangte aber auch ebenso,
daß den in die Klöster eintretenden Landeskindern
nur eine gemäßigte Aussteuer mitgegeben
werde.

Bad. Gen. L. A. Breisgau Gern 2578 Polizei 1712149.

Ot. Jlgen im WacFgcäfleclarrä

„Bei weitem die schönste Kirche der Diözese
Müllheim" nennt Pfarrer E. Chr. Martini die
Kirche von St. Ilgen, die weithin sichtbar ist und
in ihrer Stattlichkeit gar nicht zu dem kleinen
Dorf, das sie umgibt, passen will. St. Ilgen ist
Filialort von Laufen. Die Äbte von St. Trudpert
waren in der Gegend begütert und besaßen
einen Meierhof hier. Eines der Wohnhäuser
ist ein schönes Patrizierhaus aus der Zeit der
Malteserritter, die in Heitersheim hausten und
auch Grundbesitz bei Laufen und Britzingen
hatten. Zwei andere Häuser haben schöne Türeinfassungen
aus dem 18. Jahrhundert.

Die Kirche war dem heiligen Aegidus (St. Gilg)
geweiht und ist schon im Jahre 1089 erwähnt;
ob Teile des Turmes dieser frühen Zeit entstammen
, ist fraglich. S. Gylien heißt die Stätte

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