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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1965-07/0012
auf einen Nachlaß, zumal da das Kloster den Erbzinsleuten
in den unteren Vogteien bereits einen
Nachlaß gewährt habe. Das Kloster lehnte das
Gesuch ab, weil der Lehenmaier schon im Vorjahre
„boshafterweise" einen Nachlaß erschlichen
habe.

Über den Baron von Kageneck wurde dem Abt
von St. Peter 1752/53 das im Eigentum des Barons
von Stürzel befindliche Dorf Hugstetten
zum Kauf angeboten. Der Abt hat einen Erwerb
nicht von vornherein abgelehnt, wies aber darauf
hin, daß er zuerst die Gefälle im Markgräfler
Land günstig veräußern müßte. Zudem sei er
zur Zeit durch den Bau des Klosters, des Chors
zu Seefelden und des Pfarrhauses zu Wolfenweiler
finanziell stark belastet.

Im Zuge der Klosteraufhebung beschlagnahmte
die kurbadische Verwaltung im Dezember 1806
die Klostereinkünfte in Wolfenweiler, Buggingen
und Seefelden. Das kurbadische Wappen wurde
an die klostereigenen Gebäude, Pfarrhöfe und
Zehntscheunen geschlagen. Dies bedeutete das
Ende einer jahrhundertelangen Verbundenheit
zwischen St. Peter und dem* Markgräfler Land.

Ii.

Zum Kirchenbau in Seefelden

Eine der ältesten Propsteien des Klosters St. Peter
im Schwarzwald war Betberg, dessen Pfarrei
im 14. Jahrhundert durch Mönche des Klosters
verwaltet wurde. Als letzter Propst und Mönch
wird Bartholomäus Grottendorf genannt, der die
Propstei verließ, als Markgraf Karl II. 1556 in
seinem Herrschaftsgebiet die Reformation einführte
. Mit dem Zehntrecht des Klosters in Betberg
und Seefelden war die Baulast für Kirche
und Pfarrhaus verbunden. Die Pfarrei Betberg
hatte eine Filiale in Seefelden, wo eine Kapelle
bestand.

Auf ein Ansuchen des Oberamtmanns Leibelfinger
zu Badenweiler vom Jahre 1618 antwortete
der Abt von St. Peter hinsichtlich der Baulast
zu Seefelden: Da der Pfarrer einen großen
Teil des Zehntens beziehe, müßte auch die jährliche
Competenz — wie in anderen Orten — zur
Bauverpflichtung herangezogen werden. Dem
Kloster sei bisher „nie nichts dergleichen" zugemutet
worden. Seit „unfürdenklichen Jahren"
habe das Kloster nie etwas zum Bauen gegeben.

Während der Markgraf um diese Zeit die
Einkünfte des Klosters im oberen Breisgau zurückbehielt
, verlangte er doch von St. Peter, daß
es für den Bau und die Erhaltung der Kirchen
in Buggingen, Betberg und Seefelden aufkomme,
weil das Kloster dort den Pfarrsatz hatte. 1663
ließ das Kloster das durch den Krieg zerstörte
Pfarrhaus in Betberg wiederherstellen. Aus den
Jahren 1669/70 sollen sich beim Oberamt Badenweiler
über die Baulast in Seefelden Unterlagen
(„Zeugschaften") befinden, die aber dem Kloster
nicht zugänglich gemacht wurden.

Am 4. Februar 1688 berichtete der St. Petri-
sche Schaffner Christian Sternjakob an den Klosterökonomen
P. Romanus Imfeid, „am Chörlein

zu Seefelden" sei eine Reparatur erforderlich,
doch habe er dem Burgvogt zu Badenweiler
„bedütten", daß er „ersagter anforderung halber
nicht angefochten worden seye". Im Jahre 1696
richtete der Hofrat und Oberamtmann der Herrschaft
Badenweiler, Schneidt, ein Ansuchen an Abt
Paulus wegen des Kapellenbaues in Seefelden.

Am 16. Juli 1710 schrieb Abt Maurus an den
Geheimrat und Landvogt der Landgrafschaft
Sausenberg und der beiden Herrschaften Rötteln
und Badenweiler, Baron von Gemming, daß bei
der jüngsten Zehntverleihung zu Buggingen
durch den Amtsschreiber Götz zu Badenweiler
„ein hochfürstlicher Befelch intimiert worden,
daß in ehesten Tagen wegen Erbauung des
Kürchleins zu Seefelden ein Augenschein stattfinde
." Das Kloster, dem die Erhaltung des Chors
und des Glockenturms obliege, sei dazu eingeladen
. Mit der Einladung hat der Burgvogt zu
Müllheim dem Abt einen Auszug aus der geistlichen
Verwaltungs-Rechnung zu Badenweiler
vom Jahre 1708 zugestellt, „darinnen erfindlich
sei: Ausgaabgelt, Verbawen an denen Kürchen zu
Bettberg und Seefelden: an diesen beiden Orten
ist der Prälat zu St. Peter Collator, und hat neben
dem Pfarrhause auch die Chöre, die Verwaltung
Badenweiler aber die Kürche zu erhalten."

Dazu stellte der Abt fest, es lasse sich aus
keinen alten und jüngeren Dokumenten finden,
daß weder bei Erbauung noch bisheriger Erhaltung
dieser Kirchen sein Gotteshaus das geringste
beigetragen hätte. Er hoffe, man werde das
Kloster auch fürderhin bei dem alten Herkommen
lassen.

Doch Amtsschreiber Götz wiederholte sein
Ansinnen und fügte hinzu, er habe im Verweigerungsfalle
den Auftrag, die Zehnteinkünfte des
Klosters in Seefelden so lange mit Arrest zu belegen
, bis die „disfällige prästanda" entrichtet sei.

Der Prälat beschwerte sich bei dem Freiherrn
von Gemming und wies darauf hin, weder die
St. Petrischen Landschaffnei - Rechnungen noch
andere Akten gäben einen Hinweis, daß zur Erbauung
oder Erhaltung des Kirchleins jemals ein
Heller bezahlt worden sei. Am 16. März 1711
setzte das Kloster nochmals den Amtsschreiber
zu Badenweiler davon in Kenntnis, daß man
nicht gesinnt sei, den Chor der Kapellen zu Seefelden
„ex fundamento und zwar der Kürchen
zugleich" aufzuführen, weil dies eine Last wäre,
„von welcher das Gotteshaus so lang erdenklich
ohnmolestiert gewesen."

Da aber der Kirchturm zu Seefelden „auf den
gänzlichen Einfall stehe", gab das Amt in Badenweiler
nicht locker. Auf ein abermaliges Ansinnen
schrieb der Abt am 7. März 1713 an den damaligen
Landvogt von Tungern schon etwas versöhnlicher
, daß ihm diese neuerliche Zumutung
sehr schwer falle. Wegen der angedrohten
Arrestierung seiner Gefälle habe er sich „zu der
Reparation nolens volens ein verstehen müssen."
Dies wäre bereits geschehen, „wenn nicht die
Gemeinde Seefelden verlangt hätte, daß ein ganz
neuer und größerer Turm aus dem Grund auferbaut
werden solle." Ob um diese Zeit über-

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