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haupt ein Bauvorhaben ausgeführt wurde, davon
findet sich in den Akten „keine Spuhr".
Hofrat und Amtsverweser Salzer zu Müllheim
teilte am 11. Januar 1749 dem Abt Benedikt mit,
daß der Markgraf auf Bitten der Gemeinde Seefelden
den Entschluß gefaßt habe, das Kirchlem
wegen dessen Baufälligkeit neu zu erbauen und
im Verhältnis der vor einiger Zeit sehr angewachsenen
Gemeinde erweitern zu lassen. Da
das Kloster in Seefelden den großen Zehnten
beziehe, solle es den Chor und den Turm des
Kirchleins reparieren bzw. neu aufbauen.
Zu dem auf den 24. März 1749 anberaumten
Augenschein entsandte das Kloster seinen Amtmann
Johann Baptist Meichelbeck, der Anweisung
erhielt, daß das Kloster die sich aus dem
großen Zehnten ergebenden Verpflichtungen besorge
, aber keine weiteren Lasten für die Kapelle
in Seefelden übernehme.
Über die Tagsatzung vom 6. April 1750 berichtete
der Klosteramtmann J. B. Meichelbeck: „begehre
Herr Hof rat... eine antworth wegen mit-
erbauung der Seefelder Capellen und einer kleinen
Sacristey zu Buggingen." Einige Tage darauf
schrieb das Kloster an Hof rat Salzer in Müllheim:
Man wolle „den darüber verfertigten Riß samt
dem Überschlag ausgebetten und übrigens ohn-
verhalten haben, daß man nicht wohl begreifen
könne, warum (man) neben dem Chor auch zugleich
den Thurm baüen solle, jedoch wolle man
sich der Billigkeit gerne fügen und von dem
Oberamt jeder Zeit eine ohnparteyische Justiz
verhoffen."
Bisher bestand nur eine Kapelle in Seefelden,
nun soll aber eine Kirche mit Chor und Turm
gebaut werden. Nach dem Überschlag des Oberamtsverwesers
Salzer kommen die Materialien
auf 1172 fl und die Handwerker auf 590 fl. Hinzu
kommen noch die Fronleistungen. Chor und Turm
würden das Kloster über 2000 fl kosten, also
mehr als das „lange Haus oder navis".
Am 17. Oktober 1750 bedankt sich Hofrat
Salzer bei Abt Philipp Jakob Steyrer dafür, daß
dieser seinen Kindern „6 Ducaten samt silbernen
Hemds Knöpflein in einer ägatinen Tabaks
Dousen verehrt" habe und übermittelt ein ungebundenes
, juristisches Buch für die Klosterbibliothek
.
Hofrat Salzer übersandte dem Abt am 4. November
1750 den Voranschlag der Kosten samt
einem Abriß über den Kirchenbau mit Chor und
Turm und begehrt, man möchte zu diesem Bauwesen
den Anfang machen, „als es dieseits eine
ohnstreitige Verbundenheit seye, wenigstens den
Chor, mithin auch den Turm darauf als ein
accessorium zu bauen." Der Voranschlag der
Handwerker belief sich auf 880 fl, der Überschlag
für die Materialien auf 300 fl. Dazu kämen noch
die Fuhr löhne.
Der Abt schrieb am 20. November zurück, daß
nach den von 1618 bis heute über die Kapelle in
Seefelden vorhandenen Akten alle Äbte gründlich
dargetan, „daß mein Gotteshaus an gehörter
Capellen zu keiner Zeit was contribuiert habe."
Wegen des großen Zehntens in Seefelden müsse
das Kloster nicht nur den Chor und die hintere
Ringmauer an der Pfarrkirche zu Betberg, sondern
auch das dortige Pfarrhaus samt Scheuer,
Umfassungsmauer und Häge erhalten, „anbei an-
noch den Herrn Pfarrer von Bettberg salarieren."
Es laufe daher wider alle Rechte und natürliche
Billigkeit, wenn nun das Kloster zu einer weiteren
, doppelten Last herangezogen würde. In keinem
Ort sei der Dezimator verpflichtet, einen
Glockenturm zu errichten. Diese Baulast komme
entweder der fabricae (Kirchenbaufond) zu oder
die Gemeinde habe sich darum zu sorgen.
Abt Steyrer wandte sich am 13. Dezember 1750
noch unmittelbar an den Markgrafen von Baden-
Durlach und zeichnete ausführlich die geschichtliche
Entwicklung. Gleichzeitig übermittelte er
ein ausführliches Rechtsgutachten mit Quellenangaben
aus der wissenschaftlichen Fachliteratur.
Dieser Schrift fügte die vorderösterreichische Regierung
in Freiburg eine Stellungnahme zu Gunsten
des Klosters an.
Markgraf Karl Friedrich schrieb im Mai 1752
an den Abt, es würde ihm leicht fallen, die rechtlichen
Gründe des Klosters zu widerlegen, Die
Größe des geplanten Kirchenbaues entspreche
dem Verhältnis „der sich in Seefelden verstärkten
Gemeinde". Der vom Kloster angebotene
Beitrag von 150 Dukaten sei unannehmbar. Nach
einem neuen Plan und Kostenanschlag habe die
Abtei für Chor und Turm 832 fl zu leisten. Der
Bau solle „annoch in disem Jahr veranstaltet
werden."
Obwohl damit die ursprüngliche Forderung
von rund 2000 fl wesentlich ermäßigt wurde, hielt
es der Abt auf Anraten seines Hausjuristen Dr.
von Weigelsperg für angebracht, den Rechtsstandpunkt
des Klosters im Juni 1752 nochmals ausführlich
darzulegen, zumal da die Kapelle in
Seefelden nicht die Rechte einer Pfarrkirche
habe. Dem jungen Abt sei es zwar „angst und
bang", wie er den begonnenen Klosterbau in
St. Peter finanziere, er erklärte sich aber bereit,
den Beitrag von 832 fl zu leisten.
Mit diesem Anerbieten des Abtes, das in
Karlsruhe wohlwollend aufgenommen wurde,
war für das Bauvorhaben freie Bahn geschaffen.
Doch gab es neue Verzögerungen. Der St. Petri-
sche Unterschaffner Johann Leonard Roggenburger
zu Buggingen berichtete am 19. September
1752, „daß er nebst dem Vogt, Richtern, Zimmermann
und Maurer wegen dem Seefelder Kirchen
Bau nacher Mülheimb berufen seye, um zu überschlagen
, waß der Thurm.. an materialien samt
dem Fuehrlohn kosten könne." Mit dem Bauwesen
soll dieses Jahr nicht mehr begonnen
werden.
Eine weitere Verzögerung erlitt das Bauvorhaben
durch die Verlegung („Translocation") der
Kapelle bzw. des Neubaues auf einen dem Kloster
gehörigen Acker. Das Oberamt Badenweiler
lud auf den 7. Mai 1753 zu einem „Augenschein"
nach Seefelden ein. Das Kloster war durch Amtmann
Meichelbeck und die Gemeinde Seefelden
durch Kreisprediger und Pfarrer Förderer von
Betberg vertreten. Als „billiges Äquivalent" für
1?
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