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Kirchen- und Sehulbehörde berufen wird, was
seinem Urteil besonderes Gewicht verleiht. 1803
waren seine „Alemannischen Gedichte" erschienen
. Im gleichen Jahr 1808 begann er den „Rheinländischen
Hausfreund" herauszugeben. Seine
Schriftzüge und seine feste Unterschrift zeigen
den urteilsstarken Mann, der sich seiner Verantwortung
bewußt ist.
Gehorsamster Bericht
Zu G. F. C. Nr 1354, vom 26ten
April (erh. d. 14. May) den
Unterricht und die Fähigkeit des
Studiosi v. Rotberg betreffend.
Es hat der älteste Sohn des Herrn von Rotberg
zu Rheinweiler die erste Classe des hiesigen
Lyceums und noch ein Jahr lang die Lektionen
der untersten Classe der Exemten4 besucht,
nicht mit dem Fleiße iedoch, der erfreuliche Erfolge
verbürgt. Bereits vor mehreren Wochen
hat derselbe schon das Lyceum und Carlsruhe
verlassen, was warscheinlich der hochpreißlichen
General Forstkommission unbekannt war. Wenigstens
weiß ich nicht zu entscheiden, ob der verehrliche
Auf trag „ihn durch ein schriftliches Examen
zu prüfen" den Sinn haben möge, ihm die
Fragen und Aufgaben dazu an den Ort seines
dermaligen Aufenthalts zu senden, und von dorther
die Beantwortung derselben zu erwarten, da
es, der Erfund möchte ausfallen wie er wollte,
immer zweifelhaft bleiben müßte, wie viel oder
wenig fremder Hülfe er sich etwa möchte bedient
haben. So wenig ich mir indessen zu hoffen getraue
, daß er irgend einen wissenschaftlichen
Lehrkursus, der die gewöhnlichen Vorkenntniße
der Schule voraussetzt mit Erfolg beginnen könne
, so kann und will ich ihm doch die Fähigkeit
zum Eintritt in das Forstinstitut des Herrn Oberforstmeisters
von Drais aus dem Grunde nicht
absprechen, da ich nicht weiß, was für Sprach-und
Realkenntniße zum Eintritt in dasselbe erforderlich
seyen, und ob es mehr auf wissenschaftliche
oder praktische u. empirische Bildung des Forstmanns
berechnt sey. Ohne Zweifel, und da der
Jüngling bereits in Freiburg oder doch in der
Nähe dieser Stadt im väterlichen Hause seyn
dürfte, würde eine von dem Herrn O.Forstmeister
von Drais selbst vorzunehmende oder zu veranstaltende
Prüfung desselben zu den sichersten
Resultaten und Maßregeln führen.
Carlsruhe, d. 14ten May 1808
J. P. Hebel
des Lyceums Direktor
Hebels Beurteilung dürfte den Plänen v. Rotbergs
nicht gerade förderlich gewesen sein. Hebel
stellt die nüchternen Tatsachen fest, die sicherlich
der Wirklichkeit entsprachen. Er frägt nicht,
warum der Fleiß den Anforderungen nicht genügte
, ob nur Leichtsinn oder mangelnder Begabung
die Schuld beizumessen sei. Er läßt allerdings
in seiner Frage, ob wissenschaftliche oder
praktische Ausbildung das Ziel sei, seine nicht
ausgesprochene Vermutung durchblicken. Nachdem
der junge Rotberg drei Jahre lang als Page
das von allem Wissenschaftsstreben und aller
Denkdisziplin freie Hofleben in Weimar geteilt
hatte, ist es verständlich, daß ihm die Einordnung
in das schulische Leben wohl sehr schwer fiel.
Wie sollte er unter diesen Umständen die klaffenden
Wissenslücken zur Zufriedenheit ausfüllen
können. Ob es nur nötig war, eine Durststrecke
zu überwinden, die Zeit der Flaute zu
überdauern, berührt Hebels Gutachten nicht. Danach
war er auch nicht gefragt. Er hatte am
24. Januar d. J. an Gustave Fecht geschrieben:
„Ich soll Rektor werden und aufs Frühjahr in
das neue Gymnasium ziehen. Da vermehren sich
die Geschäfte noch mehr und Verdrießlichkeiten
werden nicht fehlen." Auch dies wird man zu
den Verdrießlichkeiten seines Amtes zählen dürfen
, wenn auch in diesem Fall die Verdrießlichkeit
den Freiherrn von Rotberg in seinem weit
über den Rhein schauenden Schloß Rheinweiler
tiefer traf.
Er erhielt folgenden von Hebels Gutachten
beeinflußten Bescheid: „Da derselbe aber dem
Vernehmen nach die nöthigen Schul- und Vor-
kentnisse nicht besitze, um schon jetzt mit Nuzen
sich in ein Forstlehr-Institut begeben zu können,
so könne man zu seinem Vorhaben nicht an-
rathen."
Der Vater wußte sich zu helfen; er schickte
seinen Sohn auf die Universität Heidelberg. Zwei
Jahre später, am 21. August 1810, liegt das erste
eigenhändige Schreiben des jungen Adolf von
Rotberg bei der Sektion des Forst- und Jagdwesens
im großherzoglichen Finanzministerium
vor, das „unterthänigste Gesuch des Forst- und
Jagd beflißenen Freiherrn von Rotberg um Zulaßung
zur bevorstehenden Herbstprüfung." Er
legt Zeugnisse über seine Studien vor. Es spricht
ein verhaltener Triumph des Willens aus dem
Satz: „Nach vollendetem Kursus auf dem hiesigen
Liceum ging ich Ostern 1808 auf die Universität
Heidelberg, hörte Kollegien über jeden
forstwissenschaftlichen, eben so über alle in die
Forstwissenschaft einschlagende Gegenstände bey
dem Herrn Professor Grafen von P. und andern
mehr bis anfangs Herbst 1809." Um noch ein
übriges zu tun, hat er sich bei einem Oberforstrat
in der Landeshauptstadt auf die besonderen
Tücken der Prüfung vorbereitet.
Die Zulassung konnte ihm nicht gut verweigert
werden. Oberforstmeister von Wallbrunn
und Oberforstrat Jägerschmid erhalten den Auftrag
, „vorbesagten Candidaten in der Forstwissenschaft
und deren Hilfswissenschaften mittels
vorzulegender Fragen schriftlich zu prüfen und
s. Zt. das Protokoll mit gutächtlichem Vortrag
vorzulegen."
Am 10. Oktober war schließlich der große Tag,
dessen Erfolg die Tore zu einem gesicherten Leben
aufstoßen sollte. 141 Fragen enthält das Protokoll
, auf 91 Seiten beantwortet durch „Adolf,
Frh. von Rotberg, gebürtig aus Rheinweiler im
Breisgau, 22V2 Jahre alt, evangelisch luterischer
Religion, Eltern Grundherr v. Rotberg daselbst."
Jahreszahlen und Altersangaben halten der Nachprüfung
nicht immer stand, der Prüfling war
knapp über 21 Jahre alt. Die schriftlichen Antworten
genügten der hohen Kommission im gro-
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