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gleitete Rücksendung unserer Rechnungsvorlage
bescheiden zu erwarten berechtigt waren."
Statt dessen war auf dem Bürgermeisteramt
auf die wiederholten Erinnerungen hin, die
schließlich zuletzt in dem Satz gipfelten, „daß
insofern auch diese erfolglos bleiben sollte, wir
uns höhern Orts zu verwenden veranlaßt sehen
würden", eine Antwort des Forstamts eingegangen
, in der es heißt: „Hiebei wird dem Bürgermeisteramt
weiter bemerkt, daß in Zukunft, wenn
dasselbe sich wieder in Sachen mengt, die es gar
nichts angehen, man demselben auf seine betreffenden
Schreiben keine Antwort ertheilen, sondern
das unnütze Papier zu Maculatur verwenden
werde, um nicht unnöthiger Weise Zeit mit
Beantwortung derselben zubringen zu müßen."
Die Oberforstdirektion faßt folgenden Beschluß
und gibt ihn Forstamt und Bürgermeisteramt
bekannt:
„Dem Forstamt Candern wird unter Anschluß
dieser Eingabe bemerkt: Man findet die Fassung
seines Schreibens an das dasige Bürgermeisteramt
allerdings sehr ungeeignet und empfiehlt
demselben künftig die Generalverfügung der
vormaligen Oberforst - Commission vom 15. Oct.
1830 Nr. 10174, das Benehmen der Beamten gegen
die Unterthanen betr. nicht aus dem Auge
zu verlieren und zu ähnlichen Beschwerden keine
Veranlaßung zu geben."
Natürlich wird unbeschadet dieses Tadels
v. Rotberg zur Stellungnahme aufgefordert. In
einem längeren Schreiben legt er die ganze Lage
dar, wie er sie sieht. Auch hier erweist sich die
Richtigkeit des Sprichworts: Eines Mannes Rede
ist keines Mannes Rede, man muß sie billig hören
beede. "Natürlich verharmlost er seine etwas ungewöhnliche
Reaktion, gibt ihr aber auch eine
Begründung.
Die Gemeinde hatte erst im Jahre zuvor eine
eigenmächtige Durchforstung ihrer Waldungen
vorgenommen, ohne das Forstamt beizuziehen,
„wofür wir demselben natürlich kein Lob, sondern
Tadel ertheilen mußten." Solche Reibereien
hatte es im Laufe der Zeit mehrere gegeben.
v. Rotberg sieht aber auch diese unerfreulichen
Umstände in der Person von Bürgermeister Zahn
begründet: „So ist dieses ein Mann, welcher eine
ungeheure Meinung von sich hat und dem es
etwas Gewöhnliches ist, sich über großherzogliche
Stellen zu beschweren, und der seine zunächst
vorgesetzte Behörde — das großherz. Bezirksamt
Lörrach — schon öfters verklagt hat."
Sollten sich aber die Gründe auch auf das
Privatleben ausdehnen, „so haltet der unterzeichnete
Forstmeister es unter seiner Würde, hierauf
zu antworten, und bemerkt nur, daß, wer im
Privatleben nicht geachtet wird, sich es in der
Regel selbst zuzuschreiben hat."
Es ist wohl nicht zu wundern, wenn v. Rotberg
den Wunsch zeigt, Kandern zu verlassen. Im
November 1839 bittet er um Versetzung nach
Bruchsal und um Übertragung der durch den Tod
des Oberforstmeisters von Ehrenberg freigewordenen
Stelle. Die Versetzung erfolgt, aber die
Forstdirektion vermerkt: daß „Nach dem, was
wir dort über die Dienstführung des Forstmeisters
von Rotberg gesagt haben, dieser Beamte
keine Auszeichnung durch Verleihung des Oberforstmeister
-Charakters verdient. Sollte jedoch
seinem Gesuche gegen unser Erwarten im Gnadenwege
entsprochen werden, so müßten wir
bemerken, daß dann dem Forstmeister Fischer,
der dem Forstmeister v. Rotberg in der Ancienne-
tät vorgeht und der eine in jeder Beziehung
vorzügliche Dienstführung seither bethätig hat,
billigerweise eine gleiche Auszeichnung zu Theil
werden dürfte."
Mit seiner Gesundheit war es nicht zum besten
bestellt. Im Frühjahr 1835 benötigte er neun
Wochen Krankheitsurlaub, 1836 acht Wochen,
1838 wiederum, einschließlich einer Badekur. In
diesem Jahr stellt er einen Antrag auf Pensionierung
, den er aber wieder zurückzieht. Seine
Behinderung wird ihm noch 1841 in der Angelegenheit
eines Wegebaues im Röttierwald vorgeworfen
, wo er undurchführbare Planungen vorgelegt
hatte, weil er „kränklichkeitshalber nicht
überall derartige Vorschläge persönlich an Ort
und Stelle, wo man nur zu Fuß hinkommen kann,
geprüft habe."
Sein letzter Aktenvermerk lautet: „v. Rotberg
wurde 1842 pensionirt."
Adolf Maximilian Freiherr von Rotberg
geb. 14. 2. 1789 zu Rheinweiler
gest. 9. 10. 1845 zu Rheinweiler
verheiratet mit
Luise Elisabeth Freiin von Ritz
geb. 8. 9.1794, gest. 10. 5.1867 zu Köln
Kinder: Marie Albertine Alexandra
geb. 10. 3. 1826
verheiratet mit
Freiherr von Reichlin-Meldegg
Lektor der Universität Freiburg
geb. 14. 8.1830, gest. 16. 8.1865
Carl Adolf Lothar Theodor August
geb. 7. 9. 1828
Eltern: Friedrich August Freiherr von Rotberg
geb. 29.10.1758, gest. 11. 6.1813
verh. 27. 2.1886 mit
Paulina Freiin Waldner von Freundstein
geb. 18. 6.1768, gest. 1834
A. v. R. gibt in einem angeforderten Bericht
vom 13. 10. 1838 als sein Geburtsdatum den 14. 9.
1789 an, getauft in der protestantischen Kirche
zu Kleinkems. Es gab eine katholische und eine
protestantische Linie.
G.L.A. 76/6359 Diener - Akten.
Anmerkungen:
1. enrollieren: anwerben, auf die Anwärterliste setzen.
2. Supplikant: Bittsteller.
3. dependieren: zustehen, es hängt von ihm selber ab.
4. Exemten: Exemtion = Ausnahme, Befreiung von einer
sonst allgemein auferlegten Last.
5. deferieren: Folge geben.
6. Anciennität: Dienstalter.
7. converieren: verleihen.
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