http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1965-10/0013
chen in der Zeit seiner tiefsten napoleonischen
Demütigung. Er fuhr weiter: „So wie ich zu gleicher
Zeit die allerhöchste Vorsicht /: die derzeit
unser Vaterland so sehr beglücket :/ innigst anflehe
, demselben seinen allerhöchsten Segen dahin
zu verleihen, daß unserm Allgnädigsten Chur-
fürsten und Landesvater niemals an nöthigen
Kräften mangle, seine so gütigen Vatersorgen
bis in das späteste Zeitalter zu erstrecken; den
glücklichen Vaterlands Kindern aber ihr Wunsch
erfülle, in der Durchlauchtigsten Hohen Descen-
denz den Großen Stammvater zu allen Zeiten
ganz ähnlich erblicken zu können, damit auf jeden
Fall, nach der Schmerzens, eine Trost und
Freuden Zähre, sie ewig beglücke."
Er läßt dann sein Schreiben nach einem Hinweis
auf seine zahlreiche Familie — er hatte elf
Kinder — mit der Bitte schließen, ihn „in die
Zahl der treu und beständigen Diener aufzunehmen
", wonach er dann alle seine Kräfte zu
genauer Erfüllung aller Dienstpflichten dankbar
verwenden wolle.
Der Kurfürst hatte aber vorerst nicht die Absicht
, von seinem Dienstangebot Gebrauch zu
machen. Er versetzte ihn in den Ruhestand, wobei
er ihm aber alle seine bisherigen Bezüge
belassen wollte.
v. Rotberg reichte daraufhin eine Liste seiner
Bezüge ein, die ein anschauliches Bild der wirtschaftlichen
Stellung eines Landvogtes und des
Besoldungswesens der damaligen Zeit gibt.
Jährlicher Ertrag der landtvogteylichen Emolumenten
zu Schlierigen in fixo
fl kr
Erstlich Wohnung samt Kraut und Grasgärthen,
Jagd, Fischerey in dem gantzen Oberamt.
Viertzig Klafter Buchholtz in Hoff gelieferet.
Ein und zwantzig Malter Kernen
Ein und dreysig Malter Haaber
Ein Malter Roggen
Zwölf Saum Wein, Erster Klase
acht Zehntner Saltz
in baarem Geld 150
statt des kleinen Zehnten zu Bintzheim 200 —
statt der Straffen 46 --
Hintersäß Gelder 30 —
wegen zur Landstraß genommenen Garthen 12 11
wegen Fasnachthünner, stück a 4 ß 85 4
für abnützung der Ehemals naglischen Güeter,
welche jeder Landvogt theils pachtweis, theils
in partem salarii zu nützen gehabt, und nun
wegen Verkauff ein jährliches Aequivalent un-
partheiisch geschätzt und ausgeworffen worden
mit 1200
Summa 1723 15
und da jeglicher Landvogt auch fürstliche Schaff-
neyen zu besorgen gehabt, wie nicht weniger die
Amtsschreiberey mit samtlichen Emolumenten in
partem salarii zu beziehen das recht hatten, als
wirdt hino nach einem zehenjährigen Durchschnitt
genommene Betrag die Summe jährlichen
von fünfzehmhundert gefunden an und beyge-
setzt, worunter sitz, audientztax, Sigill Befelch,
erlaubinsertheilungen und sträfen begriffen sindt.
Zugleich hat auch ein jeglicher Landtvogt die
Briefporto und samtliche schreib materialien in
rechnung frey zu bringen gehabt.
von Rotberg
Der kurfürstliche Geheimrat Maler erhielt den
Auftrag, die Angaben zu überprüfen und Vorschläge
für die Festsetzung der Pension zu unterbreiten
. Er empfiehlt, v. Rotberg mit dem Charakter
als kurfürstl. Geheimerat, wie er ihn schon
von dem Fürstbischof von Basel besessen hat und
mit dem üblichen Gehalt eines Landvogtes oder
Oberforstmeisters zur Ruhe zu setzen. Dieses Gehalt
betrug damals an
Geld 1200 fl
24 Malter Dinkel ä 4 f 1 96 fl
12 Malter Roggen ä 3 fl 30 kr 66 fl
20 Ohm Wein 1. Klasse 300 fl
20 Ohm Wein 3. Klasse 200 fl
4 Pferdefouragen 320 fl
30 Klafter Holz J^OJ1
Summa 2332 fl
Dabei galten damals in der oberen Herrschaft
folgende Preise:
der Malter Kernen 12 fl
der Malter Roggen 8 fl
der Malter Hafer 5 fl
das Klafter Buchenholz vor die Tür geliefert 10 fl
der Wein 1. Klasse pro Saum 20 fl
der Wein 3. Klasse pro Saum 15 fl
das Pfund Salz 4 kr
Soweit gab es keine Schwierigkeiten. Auch die
Anrechnung der ihm nunmehr entgehenden
Taxen und Sportein, die v. Rotberg hier im
Durchschnitt von den 13 minder erträglich gewesenen
Kriegs jähren berechnet hatte, wurde anerkannt
. Maler schreibt: „Ich mußte ... vorderhand
auf Treu und Glauben dabey stehen bleiben
und konnte den Ansatz der Sportein umso eher
für glaub würdig, halten, als ein jeweiliger Landvogt
von Schliengen bei jeder Inventur, Teilung,
Concours usw. eine Tagesgebühr von 5 fl, bei jeder
Versteigerung ein Rufgeld von 2 Rappen vom
Gulden, für jeden Amtsbefehl 12 kr und so ver-
hältnusmäßig durch alle Rubriken starke Taxen
zu beziehen hatte." So kam eine Summe von
1200 fl heraus. Allerdings ging davon das Gehalt
für einen Schreiber ab, das 300 fl betrug.
Die ersten Schwierigkeiten entstanden aus der
Jagdnutzung im Isteiner und Huttinger Bann.
Praktischer für ihn lag die Jagd im Auggener
Bann, da sie sich seiner Jagd im Schliengener
und Steinenstädter Bann unmittelbar anschloß.
Er beantragte darum einen Austausch. Im Geheimerats
- Protokoll vom 10. 10. 1803 wurde das
Forstamt Kandern aufgefordert, sich einerseits zu
dem Tausche zu äußern und andrerseits vom
23. 10. an die Jagd, Fischerei und den Entenfang
in den beiden Orten Istein und Huttingen für die
Herrschaft zu nutzen und zu verrechnen.
Das Forstamt Kandern war über die Aussicht,
Landvogt v. Rotberg als Jagdnachbarn zu erhalten
, entsetzt. Sein Forstmeister Friedrich von
Stetten zog sämtliche Register seiner Beredsamkeit
, um dieses Übel abzuwenden. Einen guten
Eindruck macht es immer, wenn man mit ganz
unpersönlichen sachlichen Gründen beginnt. So
versuchte v. Stetten nachzuweisen, daß v. Rotberg
überhaupt nichts zu vertauschen anbieten könne,
da er gar kein Recht auf sein Tauschobjekt besitze
. Die Jagd, Fischerei und der Entenfang in
diesen beiden Dörfern sei niemals eine Besol-
11
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1965-10/0013