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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1966-01/0013
Cameralämter. Gleichzeitig hatte man auch die
Stadt Basel und die Reichsnachbarschaft „zur
nöthigen Vorsehung Nachricht gegeben." Auch
dem Freiburger Postamt war wegen „verböthe-
ner Correspondenz und der höchsten und fleißigsten
Obsichttragung auf die feindtlichen oder
verdächtigen Couriers" ein Abdruck zugestellt
worden. Der bei den Akten befindliche Auszug
war 1746 zu Waldshut angefertigt worden, wohin
die Freiburger Stellen ausgewichen waren.

Am 27. XII. 1746 meldet sich Freiburg wieder
mit einem Schreiben an die „v. ö. Statthalter,
Regenten und Cammerräthe zu Waldshuet":

„Aus Veranlassung deren von Frankreich erweckten
und noch firthaurenden leydigen Kriegs
Troublen ist ein allerhöchst Landesfürstliches
Verbott, daß ohne austruckliche allerhöchste er-
laubnus niemande aus denen erblanden seine
Kinder in Frankreich ad studia schicken, oder
dahin raysen laßen solle, zum Vorschein gekommen
. Da mir aber unbekannt, ob solches hier-
lands behöriger maßen ja oder nicht publicirt
worden seye? welches doch seiner obwaltenden
Ursachen halber zue wissen nöthig hete. Als
woll des nechsten sie Auskunft gewährtigen,
obe? wann? und wie man dieses verbott sowohl,
als die letzthinnige in ao 1744 emanirte gegen-
Kriegs Declaration wieder Frankreich, mithin
auch die aufhebung des commercy zwischen denen
österreichischen und französischen Untertha-
nen dem Publico zue allerunterthänigsten nachgelebung
khundt getann habe?"

Schon im Februar 1747 ging ein Gesuch 'des
Johann Friedrich Freiherrn von Kagenegg an
Kaiserin Maria Theresia ein: Seine beiden Töchter
Anna und Franziska waren erkrankt und
sollten zur Kur ins Ausland gebracht werden.
„ . . . wegen derenselben beförchtender Aufzehrung
, und würklicher Behaftung mit einem sehr
gefährlich, und fast incurablen Ohrengeschwär
von denen Medicis für unumgänglich nothwendig
eingerathen werde, daß selbe, nachdeme zu vernehmen
, daß in Straßburg ein in derley Zufällen
mit sehr bewehrten Mitteln versehener berühmter
Chyrurgus befindlich, eine Veränderung des
Lufts, und alldahin Reis vornehmen möchten."
Er fügt ein Attest der Professoren Phil. Joh.
Strobel und Johannes Fridericus Blauw bei.
Franziska, die jüngere Tochter „hatte die Kindsblattern
überstanden, womit ein hitziges Fieber
und der weiße Früsel (Friesel) vergesellschaftet
waren, also daß die Krankheit" sehr gefährlich
ausgesehen." Die Blattern hatten sich aber ins
Ohr gezogen und ein Geschwür mit vieler in-
commodität und üblem Geruch ergeben. Die
Professoren kannten kein Mittel zur besseren
Heilung und wiesen auf den- Straßburger Chirurgen
hin. Die etwas ältere Schwester Maria Anna
hatte eine Luftveränderung sehr nötig, „da sie
zu einer Aufzehrung geneigt ist." Am 31. Juli
1747, also nach einem halben Jahr, traf endlich
die Genehmigung ein, die beiden Mädchen „samt
derenselben nötigen Dienstleuten" in das Frauenstift
Sanctus Stephanus zu Straßburg für die
erforderliche Zeit unterbringen zu dürfen.

'Im Oktober 1747 bat der Geheimerat und
Kammerer Christoph Anton Graf von Schauenburg
um die Genehmigung einer privaten Geschäftsreise
nach Lothringen. Freiherr Franz
Anton von und zu Schönau hatte drei Söhne.
„Die zwei ältesten namens Franz Anton und
Joseph von und zu Schönau, nachdeme selbe bereits
respective das 15te und 16te Jahr erreichet
und die inferiora, welche ihnen allhier in Waldshut
zu Haus privatim durch einen eigenen Hofmeister
tradieren lassen, würklichen vollendet,
nunmehro anderwertshin ad Logicam und zu
weiterer Prosequirung deren Studien zu verschicken
nöthig seyn wolle."

Die weitere Begründung seines Antrages, Seine
beiden Söhne außer Landes geben zu dürfen, ist
so menschlich und gleichzeitig bezeichnend für
die oft prekäre Lage des kleinen Landadels, daß
sie hier nicht fehlen soll:

„Wann aber allergnädigste Kayserin, Königin,
Erblandesfürstin und Frau Frau! in Erwegung
meines geringeren Vermögenstandes, und besonders
bey dermahlig härtesten Zeitläuften von
mir hauptsächlichen auch dahin der Bedacht ge-
nohmen werden muß, womit die ansonsten zu
dergleichen Verschickungen erforderliche viele
Kosten zu Behuf meiner Familie soviel nur immer
möglich, menagiret, mithin ein solcher Ort
vor anderen ausgesehen werde, wo die Fortsetzung
den Studiorum mit leichtesten Speesen
zu bewerkstelligen seyn möchte; und nun zu
Pont-a-Mousson ein Jesuiter Convict befindlich,
in welches dergleichen junge Cavaliers eingenoh-
men, etliche zusammen durch einen Patrem
Societatis dirigiret, und gegen einen leidentlichen
Geld zu Nutzen der Jugend und Satisfaction
deren Elteren in denen Wissenschaften, besonders
auch französischer Sprach unterrichtet und
educiret werden: Allwohin demnach ich gedachte,
meine zwey Söhne auf von Euer Kays. Königl.
Majest. erhaltende allergnädigste Erlaubnuß und
zwar nur zu Absolvirung der Philosophie abzuschicken
des Willens bin."

Schon nach einem Monat hatte der v. ö. Regts.
Rat und Waldvogt der Grafschaft Hauenstein,
Freiherr von Schönau die Bewilligung seiner
Souveränin erhalten. Anscheinend nahmen aber
die Gesuche ähnlicher Art stark überhand. So
sah sich die Regierung zu Innsbruck im März
1751 veranlaßt, eine verschärfte. Verordnung
herauszugeben, derem ungnädigen Ton man die
Verärgerung anmerkt:

„Ihro Rom. Kayserl. Königl. Majestät u. u.
haben zwar längstens allergnädigst statuiret / daß
kein Landes-Kind ohne allerhöchsten Vorwissen
und Erlaubnuß ausser Landes in frembde Staaten
zur Erziehung oder sonsten verschicket werden
solle. Nachdeme aber zum allerhöchsten Misfallen
zu vernehmen komme / daß diser heylsamen Anordnung
eines theils wenig nachgelebet werde /
anderen theils hingegen inner Landes Gelegenheit
/ und Clöster genug vorhanden seyen, um
die Kinder / vorab weiblichen Geschlechts Christlich
und sittsam erziehen zu können.

Als wollen Ihre Rom. Kayserl. Königl. Majestät
u. u. Tenore Clementissimi Resoluti vom 13.


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