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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1966-03/0015
Pension bis zur Abrechnung keine Hinderniß
werde gemacht werden..." Trotzdem hatte er
vom April 1794 bis zum Juni 1795 noch keinen
Heller von der Stadt erhalten. Alle Schreiben
und selbst die „in dieser Absicht bey dermalligen
Kriegszeiten unternommenen Theüren und Kostbaren
Reißen nacher Neuenburg" blieben erfolglos
. Er fügte seinem Schreiben eine Abrechnung
bei vom Jahre 1790 an17. Sie schließt mit einer
Forderung an die Stadt in Höhe von 334 Gulden.
Zweimal verzeichnet er den Empfang von Lachsfischen
. Im übrigen schlägt er vo,r, seine Pension
bei der Landständischen Einnehmerei zu beziehen
, die ihrerseits den Betrag der Stadt in Anrechnung
bringen möge.

Der Magistrat zerpflückt die wohlgelungene
Beschwerde18. Konstanz rät, eine neue Tagfahrt
anzusetzen19, um endlich zu einem Abschluß zu
gelangen. Die Behörden könnten sich damit nicht
befassen, da es sich um eine private Angelegenheit
zwischen dem Beschwerdeführer und der
Stadt handle. Klein erhält von allen Schreiben
eine Abschrift zugestellt20.

Neuenburg erhält von Konstanz genaue Verhaltensregeln
. Die Regierung dringt aber darauf,
daß Klein seine Pension „als ein zur Fristung
seines Lebens unumgänglich nöthiger Unterhalt
ohne Abbruch ausbezahlet werde"21.

Am 31. Dezember 1795 gibt v. Sumerau eine
neuerliche Beschwerde Kleins an die Rechnungsstelle
in Konstanz weiter 22. Es wird erwogen, „ob
es nicht allenfalls nöthig sey, den ungelehrten
Magistrats Gliedern während der Dauer des
Krieges, und bis die städtischen Gefälle flüßig
werden, die Besoldung zu sperren, um wenigstens
den gegenwärtigen und jubilirten Syndikus
bezahlen zu können". In seinem Schreiben meldet
Klein die endlich „zu beiderseitiger besten
Zufriedenheit zustande gekommene" Abrechnung.
Trotzdem zahlt der Magistrat nicht. Klein kann
aber bei dem „noch immer höchef steigenden
Preiß deren Lebensmittlen länger so nicht mehr
zuwarten, und der guten oder üblen Laune des
Neuenburigischen Magistrats oder doch einiger
einzelner Gliedern desselben überlassen bleiben".

Nun setzt sich Syndikus Neumann hin, um
ohne Wissen des Magistrats ausführlich seine
eigene Lage zu schildern23. „Unterfertigter sollte
an Besoldung jährlich 500 Gulden erhalten; daran
mögen ihm mit Taglöhnerarbeit vom November
94—95 etwas über 200 Gulden aus den ermarterten
Taxen eingegangen seyn, ungeachtet mit
1. Nov. 1795 die ganze Jahresbesoldung hätte
fällig seyn sollen. — Es ist freylich für einen
Mann, der entweder aus der ihm ausgeworfenen
Pension zum Theile oder ganz leben solle, aeu-
serst unangenehm, wen er diese nicht ordentlich
erhält; weit unangenehmer aber für den, der
alleine arbeiten muß, wenn er seine Besoldung
nicht, oder nur zum Theile mit Martern empfängt.

Nicht Nekkerey, nicht Boßheit ist es daher,
wie der jubilierte Kanzleyverwalter Klein es zu
wähnen scheint, wenn er seine Pensionsraten
nicht in Ordnung und alle Quartale erhält. —

Jedoch aus dem Vorangeschickten folgern wollen
, man solle den Rekurrenten mit seinem Gesuche
abweisen, würde Ungerechtigkeit seyn; so
wie es nicht minder Unmöglichkeit ist, wenn der
Stadtneuburgische Magistrat gegenwärtig zur
Abführung der demselben schuldigen Pensionsoder
andrer Besoldungsraten verhalten werden
wollte. — Das einzig schicksame Mittel den Be-
schwerdteführer ein für allemal klaglos zu stellen
, so wie noch insbesondere dem unterfertigten
zu seiner Besoldung in quartaligen Raten zu verhelfen
, dürfte seyn, wenn beyden Theile^, um
was unterfertigter gehorsamst bittet, so lange
der Krieg dauert, eine andre Kasse... höheren
Orts in Gnaden angewiesen werden würde".

Dieses Spiel wiederholt sich nun Jahr für
Jahr. Klein reicht unzählige Beschwerden ein.
Die Regierung fordert Konstanz zum Bericht auf.
Konstanz wiederholt mit unendlicher Geduld immer
wieder das gleiche. Die Regierung setzt eine
Frist von acht Tagen, innerhalb deren Klein zu
befriedigen sei. Die Stadt zahlt nicht. Nur ab
und zu läßt sie sich ein paar Groschen abpressen.
Die Magistratsglieder sind nicht bereit, auf ihre
Besoldung zu verzichten und wollen lieber ihr
Amt niederlegen. Die Regierung verlängert die
Fristen. Sie droht mit der Execution; führt sie
nicht durch; setzt neue Termine. Klein schickt
Beschwerde um Beschwerde, man kann ihn wirklich
nicht als zur Ruhe gesetzt betrachten. Er
rechnet seine Unkosten auf. Es wird 1796. In den
Akten findet sich eine Quittung der „Kayserl.
Reichsfahrenden Post" zu Müllheim über die Einzahlung
von 41 Gulden 12 kr. Die Lage beginnt
sich für Klein etwas zu bessern. 1797, die Schrift
Kleins, welche die ganzen Jahre unausgeglichen
wirkte, gewinnt ihre alte Munterkeit und Überlegenheit
wieder24. Er hat diese Munterkeit auch
dringend nötig, denn der Säckelmeister Elsäßer,
welchem Klein „in etwas heftigem Ernst" den
„Saumsaal und unthätigkeit" vorgeworfen, war
hierdurch nicht gerade sein Freund geworden.
Klein vermutet, er „möchte hierüber einen Verdruß
gefaßet und sich entschloßen haben, zur
Straf hiefür die Berichtigung deren Pensionsraten
noch länger als vormals zu verzögern" 24.
Klein weiß schon im voraus, was Elsäßer alles
zu seiner Entschuldigung anführen wird. Er wird
darauf hinweisen, „daß durch den im vorigen
Jahr erlittenen feindlichen einfall und sich dabey
ereignete Verwüst- und Verheerungen deren
Franzosen der einfluß der Gefälle wo nicht ganz
verstopfet, doch sehr erschwehret worden seye;
dargegen aber versezet werden kann, daß, nach-
deme diese Plage nicht in jedem Ort, weniger
aber in dem ganzen Land gleich allgemein wäre,
daher, wenn schon Neuenburg und in dortiger
Gegend einige Orte wegen der bey Schliengen
und Steinenstatt vorgefallenen Schlacht etwas
harter hergenommen worden und Schaden erlitten
haben", doch aus andern verschont gebliebenen
Orten die Zinsen regelmäßig zugeflossen
seien.

Im Spät jähr ordnet v. Greifenegg die Execution
durch den Kammerbothen Karl Egle an25.
Klein kommt zu seinem Geld. Doch 1798 beginnt

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