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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1966-05/0008
von 1289 bis 1315 Dompropst zu Basel. Mit dem
unerwartet raschen Ableben des Freiherrn Walther
III. im Jahre 1311 erlosch das herrschende
Geschlecht7. Der damals fast 90jährige Onkel
Walthers, der genannte Dompropst Lütold IL, der
letzte seines Geschlechts, überließ nun durch eine
Schenkung unter Lebenden im Jahre 1315 alle
seine zur Herrschaft Rötteln gehörenden Güter
seinem Neffen, dem Markgrafen Heinrich I. von
Hochberg-Sausenberg, dessen Mutter eine Schwester
Lütolds war. So wurden durch ihn die Röttier
und Sausenberger Herrschaftsgebiete vereinigt
. Die Sausenberger verlegten nun ihren
Wohnsitz von der am Blauen gelegenen Sausenburg
in das Schloß Rötteln im Wiesental. Dieser
Machtbereich wurde durch das Hinzutreten der
Herrschaft Badenweiler am 8. September 1444
vervollständigt. Damit beginnt die gemeinsame
Geschichte der drei Herrschaften, die fortan ein
geschlossenes Ganzes bilden. Die Herren dieses
Gebietes waren bis 1503 die Markgrafen von
Hochberg-Sausenberg. Nachdem der letzte Sausenberger
am 9. September 1503 ohne männlichen
Leibeserben gestorben war, trat der badische
Markgraf Christof I. (1453—1527) unter Berufung
auf den am 31. August 1490 abgeschlossenen
und von Kaiser Maximilian bestätigten
Erbvertrag die Regierung der drei oberen Herrschaften
an, die damit badisch wurden8.

Nach des Markgrafen Philipp I. Tod beabsichtigten
seine beiden Söhne Ernst und Bernhard
den namhaften Länderbesitz ihres Vaters
gemeinsam zu verwalten. Schon 1534 entschlossen
sich die beiden Brüder zu einer Teilung des
Landes in die Markgrafschaften Baden-Baden

und Baden-Durlach. Im Teilungsvertrag von 1535
kamen die drei oberen Herrschaftsgebiete zu
Baden-Durlach. Nach dem Aussterben der Linie
Baden-Baden am 21. Oktober 1771 wurden die
beiden Markgrafschaften wieder vereinigt9. Zum
ersten Mal seit 256 Jahren gehorchten nun wieder
alle badischen Lande dem gleichen Herrscher.
Sein Gebiet umfaßte jetzt auf dem rechten Rheinufer
ungefähr 51 Quadratmeilen mit 172 000 Einwohnern
im Jahre 1792; jenseits des Rheins gehörten
noch weitere 12 Quadratmeilen mit etwa
30 000 Einwohnern dazu. Im Mai 1803 nahm der
Markgraf Karl Friedrich (1798—1803) die Kurwürde
an. Durch den Frieden von Preßburg im
Jahre 1805 kam auch der Breisgau zu Baden.
Dem Beitritt zum Rheinbund 1806 verdankte
Baden weiteren Gebietszuwachs und die Erhebung
zum Großherzogtum, aus dem dann durch
die Umwälzung vom November 1918 der Freistaat
Baden wurde. Durch die Volksabstimmung
vom 9. Dezember 1951 wurde sodann die Vereinigung
der Länder Baden und Württemberg herbeigeführt
, die am 25. April 1952 Wirklichkeit
wurde.

Quellen und Anmerkungen:

1 Tsdiamber/Keller, „Geschichte der Stadt Weil am Rhein", S. 13.

2 Basel, „Denkschrift zur Erinnerung an die Gründung der Colonia
Raurica", 1957, S. 43.

3 „Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins", herausgegeben vom
General-Landesarchiv in Karlsruhe. S. 434.

4 St. Galler Urkundenbuch I, S. 90.

5 Topograph. Wörterbuch des Großherzogtums Baden II, Sp. 1379—1380.

6 Gemeindearchiv Weil am Rhein IV. 1/5. und 350/3. II.

7 Roller, Otto, „Aus der Geschichte der freien Herren von Rötteln",
Bad. Heimat 1923, Heft 1—3, S. 25.

8 Fechter, Regesten I h 70, Nr. 661.

9 Tschamber/Keller, Chronik, S. 12.

(Fortsetzung folgt.)

Fr. Kuhn, Lörrach:

©n Scrth'ctjtmufeum auf btt TTollt'ngec f)öt)e bei Ktyefnfeßen

(Fortsetzung.)

Die sehr ursprüngliche Technik der Trockenmauer
läßt auf ein relativ hohes Alter unserer
Wehranlage schließen. Auch der ganze Grundriß
(Abb. 11) spricht dafür. Der Innenraum des umhegten
Raumes zeigt keine Aufteilung durch
Quermauern. Was im nördlichen, höher gelegenen
Teil als solche oder als Steinsetzung scheinen
möchte, ist eine natürliche Felsbank. Möglich ist

«rfr- '

Abb. 11: Grundriß der Fliehburg.

a) Stark gezeichnet (-) = Mauer erhalten.

b) Gestrichelt (.....) — Mauer nicht aufgedeckt.

c) Punktiert (.......) = Mauer nicht erhalten.

immerhin, daß irgendein Gebäude aus Holz oder
Flechtwerk bestanden hat. Anhaltspunkte sind
dafür allerdings nicht gegeben. Ein solches könnte
im tiefer gelegenen südlichen Teil gestanden haben
, der eine 50—70 cm starke Einfüllung aus
Blöcken und Steinen und tief schwarz gefärbtem,
humosem Boden hatte. Alle diese Umstände führen
zu dem zwingenden Schluß, daß es sich nicht
um eine Ritterburg handelt, sondern um eine
Fliehburg der eingesessenen Bevölkerung. Diese
Volksburgen waren nicht dauernd bewohnt, sondern
wurden nur in Zeiten der Gefahr bezogen.
Es mögen dazwischen oft Jahrzehnte oder auch
Jahrhunderte vergangen sein. Daraus erklärt sich,
daß die Funde aus solchen Burgställen immer
sehr dürftig sind, gleichgültig, wo man solche
auch angeschnitten hat und aus welcher Zeit sie
stammen. Soweit Funde vorhanden sind, erstrek-
ken sie sich meistens auf größere Zeitabschnitte.

Die wichtigsten „Leitfossilien" (Abb. 12) für
eine zeitliche Festlegung der Anlage sind die
Topfscherben. Solche fanden sich in der Mitte
und im südlichen Teil des Innenraumes, besonders
aber am Fuß der Mitte der Westmauer, hier

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