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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1966-09/0012
schaft im südlichen Breisgau einen Königshof.
Dieser Verwaltungsmittelpunkt wird die Ansiedelung
von abhängigen Leuten bewirkt haben,
deren Bestattungen in den Alemannenfriedhöfen
von Efringen-Kirchen erfolgte. Eine Zollstelle in
Kirchen wird erwähnt von C. G. Fecht, die Amtsbezirke
Waldshut, Säckingen, Lörrach, Schopfheim
, 1859, 365. Dieses Zollamt bestand bis zum
1. Januar 1872, dem Zeitpunkt der Eingliederung
von Elsaß-Lothringen in die deutsche Zollverwaltung
. — Auch in der heutigen Landesplanung
ist Efringen-Kirchen als Mittelpunktsgemeinde
des Reblandes vorgesehen.

Der Anfang des 8. Jahrhunderts ist der Wendepunkt
für die endgültige Durchsetzung der
fränkischen Oberherrschaft, dabei kam der politisch
-missionarischen Einheit von Staat und
Kirche eine besondere Bedeutung zu. Beide Gewalten
verhalten sich wie die zwei Seiten einer
Münze. Der Wandel in der Geisteshaltung ergibt
sich greifbar in den beiden alemannischen Rechtssatzungen
. Im Pactus Alamannorum, der mit dem
Frankenkönig gegen Ende des 6. Jahrhunderts
geschlossen wurde, erscheinen die Alemannen als
Heiden. Soweit vom Christentum die Rede ist,
enthält der Pactus den Rechtsstand der Kirchen
in den fränkischen Niederlassungen. Anders etwa
125 Jahre später in der Lex Alamannorum. „Die
zweite Formulierung der alemannischen Rechtssatzungen
aus der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts
zeigt uns ein in seiner Masse nach christliches
Volk; der Grundzug des neuen Gesetzes
ist christlich wie das des alten heidnisch war".
(Josef Sauer, Die Anfänge des Christentums und
der Kirche in Baden. Bad. Hist. Komm. 1911, 48).

Es ist kein Zweifel, daß in diesem Zusammenhang
auch der Ortsname wechselte. Das Dorf,
das aus der Zusammenfassung der fünf Höfe
entstand, wurde „Kirchheim" genannt. (Erstmalige
Erwähnung 815 als „Chirihheim".) Vorher
trug die Siedelung einen -ingen - Namen, sei es
der Ort gesamthaft, sei es, was wahrscheinlicher
ist, jeder der fünf Höfe trug für sich einen
-ingen-Namen. In diesem Zusammenhang ist zu
sagen, daß die Ortsnamen in der alten Zeit keine
feststehenden Begriffe waren. Insbesondere gilt
das für die -ingen-Orte, die von einem Personennamen
abgeleitet sind. Nach dem Tode des
Namensträgers konnte der Hof ohne weiteres
nach seinem Nachfolger benannt werden. Die
Erstarrung erfolgte erst allmählich, insbesondere
nach dem Übergang aus der schriftlosen Zeit. Die
geschriebenen Urkunden verlangten die endgültige
Festlegung des Ortsnamens. „Wichtig bleibt
ein für allemal, daß das -ingen-Suffix nichts aussagt
über die Größe des siedelnden Verbandes:
eine Großsippe, einige Familien, die einzelne
Familie, aber auch die gesamten Zugehörigen zu
einem Hof oder einer Grundherrschaft können
als Personalverband mit diesem in der Schweiz
bis in die Gegenwart lebenden Suffix bezeichnet
werden". (Bruno Boesch, Ortsnamen und Siede-
lungsgeschichte am Beispiel der -ingen-Orte der
Schweiz. AI. Jahrbuch 1958, 8,)

Auch die Formen der neuen Ortsnamen sind
sehr bezeichnend. Es liegt nicht mehr ein Personenname
(Beispiel: Ottmarsheim) zugrunde,
sondern es sind rein äußerliche, sehr sachliche
Merkmale, die zur Namengebung führen: Kirchheim
, Müllheim, Grißheim, Bergheim, Buchheim,
Tannheim. Die fränkischen Beamten als Vertreter
des Staates hatten keine tieferen persönlichen
Beziehungen.

Anhang

1. Ein Lederfund bei der Hutgasse. Das Grab 4
war in seinem westlichen Teil gestört, die östliche
Hälfte war unberührt (Abb. 3). Auf dem
gewachsenen Kies des Grabbodens lag eine wenig
humöse Einfüllung aus Sand und Kies, darin
ein Unterschenkelknochen und ganz am Fußende,
wenig über der Grabsohle, ein Stück Leder, beide
offenbar noch unberührt. Den Lederrest untersuchte
freundlicherweise Dr. Gansser, Basel, der
seinen Beruf als Lederfachmann mit wissenschaftlicher
Gründlichkeit betrieb. Aus seinem
Gutachten sei angeführt: „Es handelt sich um
zwei Sohllederreste. Die Sohle war offenbar mit
kleinen Eisennägeln beschlagen, wie sie bei den
Römern für Schuhe des Weiblichen Geschlechts
und für Jugendliche üblich waren. Vermutlich
handelt es sich um Fersenteile. Beim Stück Nr. 1
sind unter einem gut sichtbaren Nagel Ahlenlöcher
sichtbar. Es ist nicht mehr erkennbar, ob
es Naht- oder Stiftlöcher waren. Bemerkenswert
ist ein Geweberest eines feinen Gewebes auf der
Laufseite, also äußeren Sohlenseite. Abdrücke,
wenn auch undeutlich, sind oberhalb des Geweberestes
im Leder erkennbar. Auf der Innenseite
der Sohle ist keine Gewebespur vorhanden,
ebensowenig auf Fragment Nr. 2. Das auffallend
feine Gewebe könnte an einen schleierartigen
Stoff erinnern, mit welchem die Leiche überdeckt
oder umhüllt sein konnte. Ich möchte Fußlappen
ausschließen. Auf der Innenseite des Sohlenfragments
1 sind vegetabilische Fasern vorhanden.
Die Untersuchung läßt mit ziemlicher Sicherheit
Grashalme in Form von Heu vermuten. Wenn
das um den Nagel liegende Leder ein Stückchen
Oberleder ist, wie ich vermute, dann war es an
der Sohle angenäht und konnte zu einem sogenannten
alemannischen „Bundschuh" gehören.

Abb. 5

10


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