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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1967-03/0014
sehen den zwei damals hervorragenden Adelsfamilien
v. Zorn und v. Mülnheim (es handelte
sich um die Besetzung eines Postens der höheren
städtischen Klerisei) so weit gediehen, daß es
gelegentlich des sogenannten Festes der Rundtafel
zwischen den beiden Parteien und (den
ihnen anhängenden Konstafeln (militärischen
Einheiten, in welchen auch Handwerker organisiert
sind) zu einer regelrechten Schlägerei kam.
Ein Zornischer stürzt sich auf den Stiftsherrn
Walter v. Mülnheim und wirft ihn über die
Mauer in den Garten. Ein anderer Zornischer
schreit: „Wol us har, ir surtigen hurensune; wa
sint ir nun?" Die v. Mülnheim sind auch nicht
faul. Sie lassen sich das Maul auch nicht verbinden
. Schließlich gibt es auf beiden Seiten
Tote.

Daß das Resultat der Schlägel ei für die Straßburger
Handwerker ein so erfreuliches war, wie
wir es eingangs andeuteten, geht aus den über
diesen Streit erhaltenen ziemlichen ausführlichen
Akten hervor. E. v. Borries, der im XXXI. Jahrbuch
des Historisch - Literarischen Zweigvereins
des Vogesenklubs eine anschauliche Darstellung
des Geschelles aus dem Jahre 1332 gibt, faßt das
für die Selbstverwaltung Straßburgs in der Zukunft
so wichtige Resultat in die Worte zusammen
: „Es war ganz klar, daß, wenn sich nicht
ein ganz gewichtiger Einfluß geltend machte,
dies Blutvergießen der Beginn einer unabsehbaren
Reihe von Wirrnissen sein würde. Daß
dies nicht geschah, ist dem Einschreiten der am
Streite nicht beteiligten „ehrbaren Bürger" (das
heißt der Bürger, die ihrer Geburt nach zum
Patriziat gehörten, aber das ritterliche Leben
nicht angenommen hatten) und der Handwerker
zuzuschreiben. Sie fürchteten mit Recht, daß
die beiden Parteien sich vom Lande her verstärken
würden, gingen deshalb zum Schultheißen,
und den anderen, denen das Regiment der Stadt
befohlen war, und ließen sich die Stadtschlüssel,
das Stadtsiegel und das Stadtbanner ausliefern,
und es scheint, daß ihnen die Regierenden im
Bewußtsein ihrer Schuld und ihrer durch den
Parteizank verursachten Schwäche keinen Widerstand
entgegensetzten. Die Bürger und Handwerker
, entwaffneten die feindlichen Parteien
und nahmen ihnen die Bewachung der Stadt ab,
für deren Schutz sie in den nächsten Tagen und
Wochen die nötigen Maßregeln trafen. Noch in
der Nacht begannen, von dem unterelsässischen
Landgrafen Ulrich von Werde und dem Rittes
Götze von Grostein, einem hochangesehenen
Straßburger Bürger, in die Wege geleitet, die
Verhandlungen zwischen den beiden Parteien,
denen in der Stadt selbst bestimmte Grenzen
gesetzt wurden, die sie nicht überschreiten durften
, dann nahm man eine Verfassungsänderung
vor, durch die das Vorrecht der bisher allein
ratsfähigen Familien für ewige Zeiten abgeschafft
wurde und die Handwerker einen hervorragenden
Anteil an der Stadtregierung erhielten.
Jetzt erst wurde die Untersuchung der Angelegenheit
gründlich in die Hand genommen; man
verhörte die Beteiligten und die Zuschauer und
verhängte klugerweise keine allzu strengen
Strafen.

Die schlimmsten Übeltäter, wie Claus Jungzorn
, Voltz Zorn - Schultheiß, Hügelin - Zorn-
Bulach, Henselin, Sigelin (der Laie) und Johann
Ulrich v. Mülnheim scheinen auf längere Zeit
verbannt worden zu sein, denn ihre Unterschriften
finden sich nicht auf dem Schwörbrief vom
17. Oktober 1334, der ausdrücklich bestimmt,
daß die „besserunge stets süllent blieben, die
meister und rat erteiletet, die zu den ziten mei-
ster und rat warent, von dez geschelles wegen
zwischen den Zörnen und den von Mülnheim".
Sodann brach man die Trinkstuben der beteiligten
Konstafeln, soweit sie auf der Almende
standen, ab; sie sind bald, wenn auch zum Teil
an anderem Orte, wieder erstanden.

Das war die Wirkung des blutigen Zusammenstoßes
der beiden Adelsfaktionen. Beide verloren
die ausschließliche Herrschaft in der Stadt,
und zwar mit Fug und Recht. Die Handwerker
erhielten dafür den Anteil am Stadtregiment,
der ihnen nach ihrer Intelligenz und nach ihrer
finanziellen Fähigkeit zukam> und dessen sie sich
gerade in diesem Augenblick durch ihre mannhafte
Entschlossenheit und ihre weise Mäßigung
würdig erwiesen hatten.

A. Dietz, Weil a. Rh.

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Vor 450 Jahren, im Jahre 1516, schuf der
Maler Hans Holbein d. J. ein Aushängeschild für
einen Schulmeister in Basel.

Die beiden Seiten des Schildes sind voneinander
gelöst und hängen im Kunstmuseum in Basel
. Einst also eine beidseitig bemalte Tafel, die
mit Ringen an einer Stange befestigt war, wie
die alten Wirtshausschilder. Damals brauchten
die Schulmeister noch ein einladendes Aushängeschild
, damit die Bürger und Handwerksgesellen
, Frauen und Jungfrauen, aber auch die
jungen Knaben und Mägdlein kamen, um lesen
und schreiben zu lernen. Von denen, die gar zu
ungeschickt seien, nichts zu lernen, verheißt das
Schild, daß von ihnen kein Lohn genommen
werden solle.

Hier der Text (oder soll man Werbetext schreiben
?) der Tafel:

„Wer Jemandt hie Der gern weit lernen Dütsch
schriben und läsen uss dem aller kürtzisten
grundt den jeman erdencken kan Do durch ein
Jeder der vor nit ein buchstaben kan der mag
kürtzlich und bald begriffen ein grundt do durch
er mag von im selbs lernen sin schuld uff schribe
und läsen und wer es nit gelernen kan so ungeschickt
were Den will ich um nüt und vergeben
gelert haben und gantz nüt von ihm zu Ion
nemen er sig wer er well burger oder hand-
wercks gesellen frouwen oder junckfrouwen wer
sin bedarff der kum har in der wirt drüwlich
gelert um ein zimlichen Ion. Aber die junge

l'z


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