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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1967-04/0012
gebäude in einem, solchen Zustand seien, daß
für Jahre hinaus vorgesorgt sei? 1 Der noch unausgesprochene
Verdacht steht zwischen den
Zeilen des landständischen Schreibens an die
Regierung vom Januar 1774, der Magistrat sehe
&eine Hauptaufgabe darin, den Bürgern der
Stadt für lohnende Arbeit zu sorgen. Der Rheinbaudirektor
soll entscheiden. Dieser stimmt zu.
Es ehrt Professor Eberenz, daß er sich sachlich
iür die Stadt einsetzt, die ihm manchen unschönen
Hieb versetzt hatte. Die Regierung wendet
sich wieder an Maria Theresia mit der Bitte,
die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Als Aufseher
wird nunmehr der Werkmeister Franz
Xaveri Mast von Alt-Breisach eingesetzt. Man
hofft dadurch jede Familienpolitik auszuschalten
und somit billiger zu fahren. Rößler wird aufgefordert
, endlich die Rechnungen für die Bauten
der vergangenen Jahre abzuliefern.

Im September 1774 erneute Meldung der
Stadt, das Wuhrgebäude habe sich in der Nacht
vom 2. auf den 3. d. Mts. in der Weite von vielen
Klaftern gesenkt. Dieses Mal wird Eberenz
von den Landständen ein Buchhalter namens
Traschak zum Augenschein mitgegeben. Ergebnis
: eine Verstärkung ist nicht nötig. Mast hatte
seine Arbeit so weit gefördert, daß Eberenz ihn
zur Einsparung von Kosten entläßt. Die Ver-
kiesung will er „der Obsorge des Herrn Bürgermeisters
Rößler und dem Fleiße der dortigen
Taglöhner und Arbeiter überlassen." Der Voranschlag
war allerdings um 200 fl überschritten
worden und Eberenz bittet, „daß diese so geringe
Summe noch möchte mildest angewiesen werden,
damit die armen Taglöhner ohne Not bezahlt
werden könnten."

Im November des Jahres meldet Eberenz, daß
noch 984 Faschinen und dazu 1000 Faschinen aus
dem Blutengrün übrig seien. Wenn sie nicht verderben
sollten, müßte man sie baldigst verwenden
. Es könnten da und dort noch Werke befestigt
werden. Kosten hierfür weitere 1000 Gulden.

Nun wird es Wien nachgerade zu viel. Es
schickt den k. k. Kammer-Ingenieur Hubert, der
mit dem Syndikus der Landstände und mit Professor
Eberenz Augenschein nehmen soll. Zuerst
werden die noch ausstehenden 200 fl bewilligt.
Den Aufwand von weiteren 1000 fl für die Ergänzung
des Werkes halten die Landstände für
gänzlich unnötig und überflüssig und sind entschlossen
, nichts dazu beizutragen. „Es liegt auch
unter diesem schleichenden Antrag keine andere
Absicht verdeckt, als mit derley Arbeithen und
Verdiensten denen bedürftigen Neuenburgern die
schon langeher unterhaltene Nahrungsquelle aus
der Landesfürstl. und Landständ. Kasse forthin
flüßig zu erhalten, wozu wir für die Hinkunft
keinen rechtfertigenden Titel einsehen mögen.

Belangend aber die 984 Stück nebst 54 Bund
Flechtgerten, so ist diser Vorrath die Folge, daß
entweder der anfängliche Überschlag so, wie
öfters mit der behörigen Genauigkeit nicht ver-
faßet, oder aber geflißen allschon in der Absicht
höcher genommen worden, um sohin darab eine
Uisach zu weiterem Wasserbau zu entlehnen.

Keines von beeden, und selbst die Verderb-

nüß dises Bau-Materialis kann einen genugsam-
men Gründt zu einem blos deßwegen anzufangenden
— an sich selbst unnöthigen neuen
Bau nicht abgeben." Das Material könne ja auch
an andre Stellen verkauft werden. Mit einem
Millimeter dicken Strich, dem heute noch der
Streusand anhaftet, und die Entrüstung des mißbrauchten
Wohltäters, unterstreicht der Präsident
der Landstände diese Sätze. Von diesem
Jahr 1775 ab weht ein anderer Wind. Kößler
v muß binnen 14 Tagen bei ExecutionsVermeidung
die noch ausstehenden Wuhrbau-Rechnungen einreichen
. 1777 endlich sind die Rechnungen für
neun Jahre abgehört.

Bei dieser Rechnungsstellung fordert Rößler
887 fl 39 Kr als restliches Guthaben für sich.
Freiburg ist zu verärgert und mißtrauisch, um
zuzustimmen. „Die so angesonnene Vergütung
berühret die Landeskasse von darumen nicht,
weilen das weitere Bauen von dem Abschluß
obgedachter Rechnungen vom allerhöchsten Orth
eingestellt, und der Rößler nie befugt geweßen,
über die vorher ohne nuzbaren Erfolg verwendete
8638 fl 9 Kr annoch ferners 887 fl 39V2 Kr
in den Rhein einzuwerfen.

Hierüber hätte er sich zuerst befragen und
Anweißung erwarthen sollen. Da dises aber nicht
geschehen, so muß er sothanne Verausgabung
entweder auf sich selbst ertragen, oder, falls er
damit für einige Partikularen zu Neuenburg
erzielet, den Regzeß an dieselbe oder contra
quemcunque de jure gleichwollen nachsuchen,
wozu er gegen die Landständische Kasse mit
keinem Rechtsgrundsatz hintersezt scheinet."

Damit beginnt ein jahrelanger Kampf. Dezember
1778: „An Ewer Hochwohlgebohrn Gnaden
ergehet meine unterthänig gehorsamst nothge-
drungene Bitt, Hochdieselben Gnädigst geruhen
mögten, mir in der größten Noth, wegen meinem
Weib und Rinderen, deren Gueth ich verkauft
, daraus die Rheinwuhr-Bau-Arbeits-Leuthe
bezahlet, der Verlauf der Sachen aber, worauf
ich mich verlassen, lieget vollkommen denen
Rechnungen bey. Ich bitte umb Gottes Willen,
damit ich meine Creditores auch contentiren
könne, mit Ewer Gnaden Hohen Vorworth Gnädigst
behilflich zu sein, der ich, samt geringen
Meinigen nicht ermanglen werden umb Ewer
Gnaden zu Erhaltung langwäriger Gesundheit
Gott eifrichst zu bitten. Zu Hohen Hulden und
Gnaden mich gehorsamst empfehle, in tiefester
Ehrfurcht Verharrend. Unterthänig - Gehorsamster
Dominicus Rösler Burgermeister." Ob soviel
Bitt- und Gebetskraft sichtlich gerührt, ersucht
die Regierung den Landständischen Conseß, „dieses
Geschäft zu beschleinigen, damit solches annoch
bey Leben des alten Rößler berichtigt werden
möge."

Januar 1780: Die Landstände haben noch
keine Antwort erteilt. Wieder wendet sich die
Regierung an den Conseß: „Da nun ermelter
Rößler bereits 80 Jahre auf sich hat und mithin,
wenn er sterben sollte, dessen Weib und Rinder
nicht vermögend sein werden", Auskunft über
irgend welche Rückfragen zu geben, ersucht die

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