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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1967-06/0012
Hubert Baum

RÜMMINGEN *

Der Röttier Leu isch rot wie Bluet,
Er isch im Schild für Macht un Muet
Der öpfelbaum stoht still derby,
E Bild vo Lebe, Sinn un Sii.

Der zitig öpfel het mol blüeiht,

So isch au s Lebe, s wachst un trüeiht,

Un alles mueß mit Muet un Macht

Dur Schmerz un Champf an s Liecht dur d Nacht.

Un Muet un Macht isch do un bliibt,
Wenn d Liebi eis zuem andre trübt,
O große Troscht, — denn alli beid
Vergesse s in der Seligkeit.

Un selig luege Wiib un Maa

Das neugibore Chindli aa,

Do lyt s im Bettli, lueg, es lacht.

Im Glück denkt kais an Muet un Macht.

Was für e Glück mueß jedes ha!
E Chindli wachst un würd e Maa,
Un er git witerscht, was er het,
Wenn Enkel stöhn am Todebett.

So au der Baum,— das weiß er jetzt,
Der Ähni het en ammig gsetzt;
E Baum im Bluescht un Sunneschii,
E Bild vo Lebe, Sinn un Sii.

größte Hochschätzung und Freundschaft fühlet.
Gratz den 16ten August 1811

Antonia v. Cunz
gebohrne von Dornfeld

Mit Vergnügen erwarten wir Sie bis 5 Uhr
bey uns, wo wir das weitere beschließen werden.

So war es also geschehen. Die Unterredung
muß zur Zufriedenheit verlaufen sein, denn
am 22. August erstattet er Herrn v. Edelsheim
folgende Meldung:

Hochwohlgebohrner Freyherr! Hochverehrtester
Herr Staats Minister!

Euer Excellenz habe ich die Ehre hiedurch
gehorsamst anzuzeigen, wie auf das Zureden
meiner Freunde und Ärzte, die ohne pünctliche
Befolgung ordentlicher Diaet und des Gebrauches
vorgeschriebener Heilmittel /: welches leider bey
meiner andauernden Tertiarfieberartigen Hypochondrie
seit 7 Monaten nicht geschah :/ meine
Herstellung unmöglich halten, — ich den Entschluß
gefaßt habe, mich wieder zu verehelichen.

Hiezu glaube ich einen schiklichen Gegenstand
in der Wittwe von Cunz, geborene von
Dornfeld, deren Mutter eine von Martineiii war,
zu finden. Sie ist 44 Jahre, ihr Vatter starb bald
nach ihrer Geburt, sehr jung, als k. k. Rittmstr.
in Mayland. Die Frau Erzherzogin Beatrix nahm

sodann die hinterlassene Wittib als Kammerfrau
zu sich, wo unter diesen Verhältnissen ihre Tochter
, dermalige v. Cunz, eine Erziehung am May-
länder Hofe erhielt, welche sie jeden Orts aufführbar
macht.

Ihr einziger Sohn erhielt von seinem Vatter,
der österr. Herr und Landstand war, ein ansehnliches
Fideicommiss und großes Haus in Wien, —
eine ihrer Töchter ist hier sehr gut an einen k. k.
Beamten verheurathet, und die jüngste Tochter
wird ehestens ein ähnliches Loos betretten. Dann
ist die Mutter ganz allein und hegt den vorzüglichen
Wunsch, mit mir ins Vatterland zu gehen,
von welchem sie die mit Recht in Wien und hier
sich allgemein verbreitete gute Meinung hegt.

Ich glaube bey diesen Verhältnissen passend
gewählt zu haben und hoffen zu könnnen, Sr
Königl. Hoheit meines gnädigsten Souverains
höchste Genehmigung zu diesem Schritte durch
Euer Excellenz gütigsten Vortrag und die Bitte
gewährt zu sehen, mich bei diesem Anlasse Sr
Königl. Hoheit zu fernerer Höchsten Landesvät-
terlicher Huld und Gnade in submissester Untertänigkeit
anzuempfehlen.

Der ich mit unbegrenzter Verehrung hochachtungsvollst
mich bekenne

Euer Excellenz ganz gehorsamster

Carl v. Rosenfels

Graez, d. 22. Aug. 1811

Achtzehn Tage später:

Gräz Protokoll vom 9. 9. 1811, V2 4Uhr.

Auf die Anzeige, daß sich der im Dr. Stein-
roserischen Hause, im 2. Stock bey dem kk. Rath
und pensionierten Polizeidirektor von Renner
wohnende Karl Freiherr von Rosenfels, Mitglied
der großherzoglich badischen Gesandtschaft erschossen
habe, verfügten sich die Unterzeichneten
in dessen Wohnung und fanden: selben in dem
Vorzimmer auf dem Bette seines Bedienten über
die Querre lehnend mit einem kleinen Jagdgewehr
in der Hand, welches abgeschossen war
und dem Entleibten seinen Kopf zerschmettert
hat, übrigens sah man an dem Entleibten außer
der gehabten Kopfwunde keine Kontusion. Auf
Ansuchen des kk. Rates und pensionierten Polizeidirektors
Dr.Renner und des Hauseigentümers
Dr. Steinroser wurde der Entleibte in das allgemeine
Krankenhaus in dem anatomischen Hörsaal
beigesetzt. Die bei dem Entleibten vorgefundenen
Pretiosen, Geld und übrigen Effekten übernahm
Herr Dr. Ryentler kk. Landrechtens-
Sekretär als gerichtlicher Sperrskour in seine
Verwahrung.

Damit schließt man im allgemeinen die Akten.
Das Blatt nach seinem Vermählungsgesuch bringt
den letzten Vermerk:

Ministerium der Ausw. Angel. 12. Xbr. 1811
Der von der hiesigen Gesandtschaft zu Wien eingeschickte
Kammerherrenschlüssel des verstorbenen
Obersten von Rosenfels wird dem Großherzoglichen
Obrist-Kammerherren-Amt andurch
zugefertigt, ad acte."

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