http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1967-06/0016
12tens Vermache ich der Frau Schwester
meiner seel. Gattin Johanna vereheligte Suitder
siebentausend Gulden mit der Bitte, daß sie dem
Gefühle ihres Herzens keine Grenzen setzen,
und wenn ihr Herr Vatter noch lebt, die Interessen
dieses Capitals zu mehrerer Bequemlichkeit
in dessen hohem Alter verwenden wolle, so wie
ich
13tens gedacht, ihrem Herrn Vatter und meinem
resp. Schwieger-Vatter zweyhundert Gulden
eingehändiget wissen will, auch vermache
ich seinen beeden Stieftöchtern in Plan, Frauen
Krauß und Felbinger oder ihren Erben jeder eintausend
Gulden, wobei Frau Anna Maria Krauß
verpflichtet wird, ihren beeden Kindern Catha-
rina und Michael jedem dreyhundert Gulden
nach ihrem Tode zuzusichern, und Frau Catha-
rina Felbinger für ihren in Prag studierenden
Sohn, wenn dessen Studien noch nicht vollendet
sind oder derselbe keine ihn ernährende Anstellung
hat dreyhundert Gulden zu verwenden hat.
14tens Vermache ich Herrn Reg. Rath von
Renner oder dessen hinterbliebenen Frau Wittib
geb. Baron Kaihammer dermalen in Graz -dreyhundert
Gulden.
lötens Setze ich zu meinen Universal-Erben
ein, die von zwey verstorbenen Schwestern meiner
seel. Mutter noch vorhandenen Descendenz,
Ludwig Kahn, Basel
Seit ihrer Niederlassung in der römischen
Zeit, in der sie sich besonders an den Rheinufern
längs der großen Handelsstraßen ansiedelten,
haben immer Juden in Deutschland gewohnt.
Verbürgt ist das Vorhandensein von Juden in
Deutschland erst für das 4. Jahrhundert n. Chr.
(321). Konstantin der Große gestattete die Heranziehung
der Juden in Köln zu Munizipaldiensten
. Erste Niederlassungen bestanden in den
Bischofs-Städten Worms, Speyer, Trier, Mainz,
Regensburg, Merseburg und Magdeburg. Die Juden
waren auch Geldleiher der Fürsten und
Bischöfe, wenn in deren Kasse Ebbe war.
Die frühesten urkundlichen Nachrichten (1)
über jüdische Siedlungen in Baden beziehen sich
auf das 13. Jahrhundert. So werden Juden in
Grünfeld 1218, in Überlingen 1226, in Fredburg
i. Br. 1230, in Konstanz 1241, in Pforzheim um
1267 erwähnt. Dazu treten noch in der ersten
Hälfte des 14. Jahrhunderts Bireisach, Bretten,
Bruchsal, Durlach, Ettlingen, Heidelberg, Lahr,
Offenbach u. a. Aber bereits 1349 werden sie aus
Freiburg vertrieben, kehren dorthin nochmals
zurück, um dann 1401, 1424 und endgültig 1543
ausgewiesen zu werden. Erst seit 1849 durften in
Freiburg wieder 20 Juden Wohnsitz nehmen. Die
schrecklichen Verfolgungen, denen die Juden zur
Zeit der Kreuzzüge ausgesetzt waren, die Beschuldigungen
während der Pestzeit die Brunnen
vergiftet zu haben, richteten ein furchtbares
Blutbad unter den Juden an. Die großen jüdi-
1) Berthold Rosenthal: Die ersten Nachrichten über Juden in der Markgrafschaft
Baden. ZGO N. F. 40, 1927, Seite 534-536.
so zwar, daß die von meiner Frau Tante geb.
Roth vereh. Kern rechtmäßige Erben ein Drittel
— und die der zweyten Schwester meiner seel.
Mutter und resp. Frau Tante geb. Roth verheu-
rathete Braun hinterbliebene Erben zwey Drittel
meines sämtlichen ^unterlassenen Vermögens zu
beziehen haben, wobey von letzterem vorzüglich
der Frau van Voorst, Tochter der Frau Braun
geb. Roth und ihrem Enkel Herrn Gottlieb
Schlotterbeck Dr. med. jedem dreyhundert Gulden
außer ihrem übrigen Anteil zufallen sollen.
Anbey behalte ich mir vor, daß alle Legate denen
betreffenden frey zugestellt und von denen Universalerben
alle Kosten getragen werden.
Durch diese mir zustehende Erbeseinsetzung
und durch das, was etwa noch eigenhändig geschrieben
diesen angefügt oder in einem Zettel
beygelegt sich vorfindet, will ich nach meinem
Tode alle Streitigkeiten meiner Erben hintangesetzt
wissen und bitte daher meine Abhand-
lungs-Instanz, über diesen meinen letzten Willen
als ein Codizill-Testament oder Schenkung von
Todeswegen rechtskräftig festzuhalten. Gott
meine Hilfe! —
Wien den 7ten Merz 1811
Carl v. Rosenfels
Großh. Bad. Oberst u. Kammerherr
(Schluß folgt.)
sehen Gemeinden des Mittelalters wurden vernichtet
und damit auch ihre Existenzgrundlage.
Waren die Juden im 12. Jahrhundert noch im
Ackerbau tätig gewesen, so fristeten sie jetzt ihr
kümmerliches Leben als Geldleiher, da ihnen
das kanonische Zinsverbot dies gestattete. Von
den Zünften waren sie ausgeschlossen. Seit dieser
Zeit beginnen sich die Juden, nachdem die
wirtschaftlich erstarkten Städte ihrer nicht mehr
bedurften, auf dem flachen Lande anzusiedeln,
in kleinen Dörfern (2) und Flecken, wo sie dank
der Gunst der Herrscher, weltlichen und geistlichen
Charakters, als sog. „Schutzjuden" geduldet
(2) waren. Es waren aber meist fiskalische Gründe
, die den Juden das Bewohnen dieser kleinen
Ortschaften ermöglichten (3). Die Hereinbringung
2) Der Markgraf stellt dem Juden Schmoll am 20. Aug. 1544 in Weil a. Rh.
einen Schutzbrief auf 12 Jahre aus (Karl Tschamber: Chronik der Stadt
Weil, Weil 1928, Seite 133). Aber auch in den rechtsrheinischen Dörfern,
etwa seit 1542 sind Juden ansäßig: in Schliengen bei Auggen wohnen um
1576 Juden, ebenso in Steinenstadt und Haltingen, in Mauchen (1569/70),
1558 in Istein. (Ausweisung der aus Vorderösterreich stammenden Juden)
Es waren dies allerdings kurzlebige Judenwohnsitze (vgl. hierzu: Achilles
Nordmann: Über den Judenfriedhof in Zwingen und Judenniederlassungen
im Fürstbistum Basel, Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde
VI. Band, 1. Heft, Basel 1906, Seite 138)
3) „Judenschutz" wurde der einzelnen Juden oder der jüdischen Gemeinde
gewährte Schutz seitens des Landesherrn genannt. Seit den Karolingern
genossen die Juden, die als Landfremde und Ungläubige rechtlos waren,
durch die Könige einen besonderen Schutz, wennn sie eine bestimmte
Abgabe entrichteten. Dieser ursprünglich nur einzelnen Juden gewährte
Schutz wurde seit den Kreuzzügen allgemein in der sog. „Kammerknechtschaft
" (Urkunde Kaiser Friedrichs I. aus dem Jahre 1182: „Die Juden
gehören zur Kaiserlichen Kammer"). Die ausdrückliche Bezeichnung „servi
camerae" = Kammerknechte findet sich allerdings erst in einer Urkunde
des den Juden wohlgesinnten Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen
aus dem Jahre 1236. Diese sog. „Schutzjuden" durften später zwar mit
Waren handeln, die Wochenmärkte besuchen — was sogar erwünscht war —,
dagegen war ihnen das durch die Zünfte kontrollierte Handwerk bis zu
Beginn des 19. Jahrhunderts verwehrt. Ihre Kinder mit Ausnahme des
ersten Kindes, konnten wiederum nur durch Zahlung hoher Abgaben das
Recht eines „Schutzjuden" erlangen, formell wurde es ihnen überhaupt
in der Zeit des absolutistischen Polizeistaates verweigert, weil ihre Zahf
beschränkt werden sollte.
Jb\z Gtefdjidjte hzt Jubtn von (3ul^bucg
14
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1967-06/0016