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mir unvergeßlichen Gattin gütigst abreichen zu
lassen.
2. Herrn Oberstlieutenant von Anselm, Auditor
des Genie-Corps, bitte meine engl. Stock-Uhr
von Mr Gabe zu geben.
3. Die Frau Gräfin Traun lasse ersuchen, daß
sie nach ihrem Selbstgefühl wegen der ihr so
früh zukommenden Leibrente, meinem Schwiegervater
und dem in Prag studierenden Stiefsohn
desselben, Felbinger, etwas jährlich auswerfe,
— ersterem bis zu seinem Tod und letzterem bis
zu vollendeten Studien. Meine Gesinnungen gegen
dieselbe, als sie die Hypothek nicht ausfertigen
konnte, werden dies verdienen.
4. Dem in Prag studierenden Stiefsohn meines
Schwiegervaters Herrn Chr. Nadler - Felbinger -
sollen 55 fl Bco Z. außer dem in meinem letzten
Willen § 13 zu seinem Behufe veranlaßten, durch
Herrn Postmeister v. Rasp dirigirt, zu Vollendung
seiner Studien nach seinem Tode als Legat
zukommen.
Die weiteren angehefteten Billets zeigen, wie
dankbar v. Rosenfels für jeden ihm erwiesenen
Dienst war und wie sorgfältig er versuchte, niemanden
zu vergessen. Diese angehefteten Billets
sind folgende:
1. Herrn Fort. Spoeck solle der sich vorfind-
liche Zucker zu seinen Elaboraten zugeschickt
werden, wobey zu bemerken, daß wenn es nicht
50 Pfund beträgt, das Gewicht voll gemacht und
soviel dazu in natura oder Geld erlegt werden
soll, sowie an Frau v. Dickmann alle Medizinen
nebst der Chatouiile von Messing, in der mehrere
befindlich.
2. Wenn Herr Schwager Suitder nach der
ihm bekanntgemachten Bedingung die an Herrn
Grafen v. Palfy gegebene 12 000 fl als Leibrente
nicht übernehmen will, so erkläre ich, daß diese
Summe, wenn mein Tod vor dem 15. Dez. 1811
als einem verflossenen Jahr erfolgen sollte, wie
es nach der besonderen Zusicherung des Herrn
Grafen als bis dahin rückzahlbar angesehen
wird, meiner Erbschaftsmasse bleiben solle und
die Heimzahlung in den stipulierten Terminen
einzuziegen seyen.
3. Herrn Grh. Legt. Rath Chr. v. Bougine vermache
ich bey meinem Ableben die goldene
Reis-Epaulets und die neuen seidenen Strümpfe,
die ungetragen sind, Herrn Kanzley-Off. Seyde
sechs Dukaten in Gold und meine sämtlichen
Taback-Pfeifen und Rauchtaback.
4. Sämtliche in der Schachtel v. R. 5 befindliche
porzellanenen Vasen, eine große und 11
kleinere Wiener und Pariser Schalen vermache
ich hiemit Herrn v. Hyppenmaier zur dankbaren
Verpflichtung der für mich gehabten Bemühung.
5. Sr. E. den Herrn v. Fechtig bitte ich, zum
Andenken Jedes ihm gefällige aus meiner Gewehr
-Sammlung zu wählen.
6. Von der meinem Bedienten Anton vermachten
Garderobe nehme ich besonders aus:
1 drapfarbenen Mantel von Azor, den ich Herrn
RRath v. Renner in Graz, und den neuen drapfarbenen
Tuchmantel samt dem neu verfertigten
blauen Rock, den ich Herrn Sekr. Fiser hiemit
vermache.
7. Auch will ich, daß Herrn Franz Fiser,
gewesener Reichshofraths - Secretär, dermalen
wohnhaft Nr 750 an dem alten Fleisch-Markt,
einhundert Gulden Douceur und, wenn es noch
nicht geschehen, die von ihm wegen gehabten
Schreibereien selbst zu berechnenden Deserviten
bezahlt werden.
Obgedachtem Herrn F. J. Fiser übertrage ich
auch statt Herrn v. Pilgram die Stelle meines
Executors Testamenti nebst dem Herrn v. Pilgram
bestimmten Legat, da derselbe mehr in
meinen Angelegenheiten orientirt ist.
Meinem Bedienten Anton Wohak soll auch
von meiner Garderobe und Leibwäsche alles was
als abgetragen und von keinem besonderen Wert
erachtet wird, eingehändigt werden. Ferner soll
meinem Bedienten Anton Wohak alle meine
Leibwäsche — die feinen Schnupftücher und neue
Hemden ausgenommen — dann 6 silberne Löffel
und die ordinären Besteck, auch sedner Frau,
wenn sie noch in meinen Diensten ist, sämtliches
Kuchelgeschirr, dann das ihr anvertraute und
aufgeschriebene Weißzeug und in barem 500
Gulden Bco Zettel eingehändigt werden."
So schien alles aufs beste geordnet zu sein,
wenigstens nach Ansicht und Wille des Verstorbenen
. Sein Wunsch und seine Hoffnung, daß
sich kein Streit aus der Verteilung seiner Habe
ergeben möge, ging nicht in Erfüllung. Zuerst
forderte man von Frau Antonia v. Cunz den
Familienschmuck zurück. Der Gesandtschafts-
Sekretär berichtete über diesen häßlichen Vorgang
nach Karlsruhe:
„Den Schmuck und die Spitzen seiner verewigten
Gattin besitzt seine gewesene Braut, „
die Wittwe von Cunz in Gräz, deren Vermählung
mit ihm acht Tage nach dem entscheidenden
9. September hätte vollzogen werden sollen. Sie
behauptet: seine und ihre Umgebungen bezeugen
und seine Papiere, besonders sein Tagebuch bestätigen
, daß er ihr diese Pretiosen geschenkt
habe. Ihr Wert wird auf etwa 4 000 fl in Einlösungsscheinen
geschätzt. Das einzige, was davon
sich noch vorfindet, nämlich ein Paar moderne
Reif-Ohrgehänge von holländischen Rauten, ist
derselben mittelst des zu Gräz am 10. August
vierfaßten Codicills ebenfalls vermacht und wird
ihr also auch noch zukommen, während die ihr
später geschenkten Spitzen und zwei Ringe der
Gattin des alten Freundes, bei welchem er
wohnte, indemselben Instrument legirt sind,
welche dafür nun nichts erhält. Bereits hatte er
auch sein Testament bei der Großh. Gesandtschaft
abgefordert, ohne Zweifel um es zu Gunsten gedachter
Braut abzuändern. Ein Versehen von
ihm machte hierin einen Aufenthalt von etwa
einer Woche, sodaß am Tage, da es abends abgehen
sollte, morgens die Nachricht seines Todes
einlief."
Es meldete sich Kommerzienrat Vogel von
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