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Emmendingen mit einem Schreiben an das großherz
. Stadtamt zu Karlsruhe:
„Der zu Graz verstorbene Herr Obrist von
Rosenfels hatte mir, nicht lange vor seinem Tod,
die Versorgung seines natürlichen Sohnes Carl
Wilhelm Roth zu Kandern anvertraut und nun
nach dessen Tod, hat mir derselbe natürliche
Sohn die Vollmacht gegeben, seine Ansprüche
an die Rosenfelssche Verlassenschaft geltend zu
machen. Von meiner Vollmacht und von dem
Taufschein des nämlichen C. W. Roth habe ich
eine gerichtl. beglaubigte Abschrift an das
Höchstpreisliche Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten eingesandt. Nach einem Erlaß
von Höchstdemselben v. 18. d. M. ist das Testament
des Herrn v. Rosenfels eröffnet, ein Legat von
3000 fl für gedachten C. W. Roth darin bemerkt
gefunden und die Verlassenschafts Angelegenheit
dem großh. Stadtamt übertragen worden.
C. W. Roth, anerkannter natürlicher Sohn des
verstorbenen Herrn v. Rosenfels, macht weitere
Ansprüche an die Verlassenschaft dieses seines
Vaters und um zu wissen, welche Maßregeln des-
falls zu ergreifen sind, muß ich als Bevollmächtigter
eine Abschrift des Rosenfelsischen Testaments
und eine Übersicht von dessen Verlassenschaft
mir gehorsamst erbitten."
Von einem Erfolg dieses Einspruchs ist nichts
bekannt; er mag aber zu der Verzögerung der
Befriedigung der Universalerben beigetragen
haben.
Oberbürgermeister Griesbach von Karlsruhe
legte am 5. März 1812 Rechenschaft ab über die
ihm anvertrauten Gelder und der durch ihn
gegangenen Geschäfte, die er für Rosenfels erledigte
:
„Ich habe die Ehre, den Auszug der laufenden
Rechnung des verstorbenen Herrn Obrist von
Rosienfels zu übermachen, wonach die Testaments
Exiekutionsstelle über den Saldo von
702,35 fl nach Belieben bey mir verfügen kann.
Außerdem bin ich der Verlassenschaftsmasse
schuldig, ein Capital als Anlehn erhalten, von
10 500A, welches ich einer laut üb'ergebenien testamentarischen
Verordnung des Herrn Darleihers
innerhalb fünf Jahren in ebensovielen Raten
heimzuzahlen und vom Todestag an mit vier
vom Hundert zu verzinsen habe.
In meiner Verwahrung befinden sich:
Ein Schein der Hauptverrechnung d. Herrn
Markgrafen Ludwig Hoheit über 2 000 fl Darlehen
vom 20. July 1810 und zahlbar nach ein monatlicher
Aufkündigung.
Ein Schein der Stadtverrechnung Carlsruhe
über 1500 fl Darlehen vom 16. Nov. 1810 und
zahlbar nach ein vierteljähriger Aufkündigung,
welche Scheine gegen Quittung besagter Testam.
Executions Stelle zu Befehl stehen.
Endlich hab ich in Verwahrung eine Kurbadische
4 pr/c Obligation über 1000 fl nebst den
laufenden Zins Coupons.
Diese 1 000 fl waren für den natürlichen Sohn
des Herrn Obrist, namens Roth zu Candern unter
der Bedingung der Verheurathung bestimmt.
Hierüber hat Roth eine schriftliche Versicherung
von mir in Händen, welche ich ihm im Auftrag
seines Vaters gegeben habe.
Specification über die Sendung vom 2. Juny 1810;
4 St. Nanquin
ä 4/4 fl
= 17 — fl
9 „ Raffinade
1.44
= 15.35
49 „ Holl. Melis
1.36
= 78.24
435/s Engl. Melis
1.40
= 72.43
25 Java Caffe
—.88
= 36.40
25 brauner Do
1.24
= 35
4 Thee Haysan
6.—
= 24
12 Canaster Nr. 1
3/2
= 42
8 gr feine Carten
2
= 16
Faß und Emballage
= 2
339.23 fl
Inzwischen waren auch sämtliche Effekten
versteigert worden und hatten die stattliche Summe
von 29 000 fl erbracht. Unter ihnen war das
Hauptstück ein Geschenk des Wiener Hofes: eine
goldene auf dem Deckel mit Brillanten verzierte
Dose, worunter 38 größere, zusammen von 17
Karat und 36 kleinere von 3 Karat, von gelbem
Licht. Boden und Deckel waren mit dazwischen
liegenden Bleiblättchen gefüttert. Die Dosie war
Genfer Arbeit. Das höchste Gebot für sie betrug
9 000 fl.
Die größte Enttäuschung brachte das Testament
Schwiegervater Nadlier, seiner Tochter Johanna
und ihrem Manne. Bougine berichtet
darüber nach Karlsruhe:
„Sogleich nach der unterm 1. Nov. vor. J. abgehaltenen
Testaments-Eröffnung, wo der dabey
gegenwärtige Schwager Suidtern zu seiner unbeschreiblichen
Bestürzung erfahren hat, daß nicht
er, wie er und seine Gattin sicher gehofft hatten
(diese Hoffnung stand so fest, daß Mad. Suidter
einen großen Jammer äußerte, für alle Rosenfelssche
Mieubles nicht Platz genug in ihrem
Quartier zu haben), sondern ganz andere Leute
Erben seyen, produzirte er mir einen unwider-
sprechlich eigenhändigen Brief von Frh. v. Rosenfels
an den bey ihm lebenden armen und sehr
alten beiderseitigen Schwiegervater Nadler, datiert
Bibersburg bey Pressburg d. 24. Xbris 1810,
worin ihm v. Rosenfels nach seinem Tode eine
Leibrente von fl 1440 BZ oder fl 228 WW. d. i. in
E. Sch., aus sichern Freundeshänden zusichert."
Christoph Nadler will klagen. Man strebte einen
Vergleich an. So wurde die Erbschaft vorläufig
gesperrt. Der Rechtsanspruch Nadlers
schien völlig gerechtfertigt, denn es entsprach
zweifellos der Absicht v. Rosenfels. Im Testament
und in den Kodizills ist allerdings von einer Leibrente
nichts erwähnt, v. Rosenfels hatte mit dem
Grafen Palfy und Frau Josepha geb. Gräfin Er-
dödy einen Vertrag abgeschlossen, nachdem diese
12 000A ä fond perdu erhielten und dafür an ihn
selbst eine jährliche Leibrente von 1320 fl zahlen
sollten oder nach seinem Tode an Nadler mit
1440 fl. Diesem Vertrag war am 11.1.1811 eine
Ergänzung beigefügt worden, „Daß weil die Gesundheitslage
des H. Oberst von Rosenfels dermalen
bedenklich ist, dieser Vertrag zwar immer
in seiner Rechtskraft verbleibe, dennoch aber bis
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