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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1967-07/0013
zum 15. Xbris dieses Jahres es dem H. Baron von
Rosenfiels frey stehe, mit diesem eingelegten Capital
von 12/m fl, also durch ein Jahr, bey seinem
etwa indes erfolgen könnenden Tod als ein blos
angelegtes Capital nach freiem Willen zu schalten
und zu testiren." Da v. Rosenfels vor dem im
Vertrag vorgesehenen Jahre starb, war das ganze
Kapital von 12/mfl zurückzuzahlen und fiel in
die Erbsumme. Erhält Nadler seine Rente, ist das
Kapital für die Erbsumme hinfällig. So stützt
sich der Kläger Nadler auf sein Schrieiben; die
Erben dagegen hierauf, daß v. Rosenfels in dem
Vertragsnachtrag die Sache nicht mehr erwähnt
habe, ebensowenig in seinem Testament. Damit
falle alles in die Erbmasse. Schließlich wurde ein
für Nadler bescheidener Vergleich erzielt.

Der so korrekte und peinlich bemühte Bougine
war von der Erbmasse derart fasziniert, daß er
von Sieg und Triumph sprach, wo doch nach un-
serm Empfinden nur ungerechte Härte vorlag.

Diese Schwierigkeiten verzögerten die Abwicklung
der Geschäfte und die Auszahlung der
verbleibenden Erbmasse an die Universalerben.
Es ist verständlich, daß diese bis in ihre Träume
von dem zu erwartenden Segen verfolgt wurden
und sich schon die Anlage und Verwendung des
vielen Geldes zurecht gelegt hatten, dessen langes
Ausbleiben sie sich nicht erklären konnten
und sie vielleicht sogar in einige Verlegenheit
brachte. Selbst der Westinder war aus seinem
fernen Domizil herbeigeholt worden und harrte
vergebens. So setzte! sich der Erbe Braun hin, um
sich mühsam in der schwierigen deutschen Sprache
ein Schreiben abzuringen:

Hoch! geehteste Herr.

Da ich im Gepasirten Monath Mey Einen
Brief an Ihnen abgesunden habe, unter Cuvert
an unseren H. Vether F. Schrükel und dem Selbigen
an ihnen abzugeben, und zugleich Ihnen
inständig zu bitten, auß Nahmen von unser gan-
tze Familie daß Sie doch die Gütigkeit möchten
haben, uns zu unterrichten, und sobald möglich
ist, unser Erbtheyl von unseren H. Vether von
Rosenfels, an uns lassen zu kommen auf die beste
und geschükste Weiße, und da wir nun wiederum
bis jetzund nicht genespectirt werden, von die
Herren Excuteren ein einigen Brief zu Empfangen,
viel weniger eine Exemplaar, so zyn wir zum
Höchsten darüber verwondert, mir wissen hier
sowohl als in Duischland die Rechten, und seyn
gahr nicht d'amit zu Frieden, so nehmen mir
noch mahls die Freyigkeit, Ihnen zu bitten so gütig
zu seyn, und uns mit der erste Gelegenheit zu
unterrichten, wie es damit stehe oder was doch
die schuld davon ist, daß mir so unwißent bleiben
. So es in Ihrer möglichkeit stehet, werden
Sie uns viel Plaisir dun, zu unterrichten derweil-
len mein Bruder wieder mit der ersten Gelegenheit
nach der Westjndien muß gehen, um seyne
Geschäften. Und mir sämtlich billich darnach verlangen
, und so mir nun keine baldige Antworth
Empfangen, so werden die Herren Excuteren uns
nicht ungütig abnehmen, Wän mir Selbst an
Seine Königliche Hochheit den GroßHertzog ein
Request werden lassen überhändigen, und nicht

zwöffelen oder unser Herr Vether F. Schrükel
werd Ihnen mit aller Plaisir so viel Behülflich
seyn als im möglich ist. Um die lang dauernte
Geschäfften aus der Wield zu helfen, mir seyn
Unterricht das Sie sehr viel dabey können bewerkstelligen
und Empfehlen uns mit aller Hoch-
agtung in aller Nahmen dero Ergebenste

Freunden und Dieners
C. H. Braun. Cattelyn van het
logement Rotterdam Middelburg in Seieland

Der Brief war an den Amtsverwalter Obermüller
in Karlsruhe gerichtet am 8. Juli 1812. Es
werden noch manche gefolgt sein, denn am 21.
April 1813 schreibt Obermüller nach Wien an
Bougine:

„Seit Ihrem letzten angenehmen Erlaß leben
die v. Rosenfelsschen Erben in der gespanntesten
Erwartimg, wissen sich nicht zu erklären, warum
die Sachen überhaupt bisher noch nicht angekommen
sind und nöthigen mich alle Tage, Sie
mein Herr an die Erfüllung Ihres Versprechens
zu erinnern.

Ich tue dies sehr ungerne, weil ich überzeugt
bin, daß Sie auf Ihrer Seite alles gethan haben,
um den Gang der Sache zu beschleunigen, und
ich wünsche nur, daß Sie mir erlauben möchten,
Sie zu bitten, sobald als möglich zur Beruhigung
der Leute nur einige Daten von dem gegenwärtigen
Stand der Sache mir an die Hand zu geben."

Wieder vergingen einige Monate. So wandten
sich die Erben am 15. Juni persönlich mit einem
Schreiben an Bougine:

„Es ist in der That schon eine lange Zeit verflossen
, ohne daß die unterzeichneten Erben des
bereits am 9. September 1811 zu Grätz verstorbenen
Oberst v. Roserifels die geringste Gewißheit
über den wirklichen Betrag seiner Verlassenschaft
erhalten haben. Sie befinden sich besonders
da so manche Bedürftige unter ihnen sind
deswegen in großer Verlegenheit.

Da zugleich das Großh. Stadtamts Revisorat
versichert, an ihm liege die Schuld nicht, und
Eure . .. hätten den 17. April in Ihrem letzten
Schreiben den Erben die Hoffnung gemacht, daß
nunmehr bei erfolgtem Vergleich mit Herrn Nadler
mit erster passender Courier-Gelegenheit
alles, was auf die Erbschaft Bezug hat, hierher
würde geschickt werden, so wissen sie sich nicht
zu erklären, warum seit den bisher verflossenen
bald 2 vollen Monaten in der Sache weiter nichts
geschehen ist, als daß nun im ganzen seit Jahr
und Tag 4556A 44 kr durch Anweisungen hierher
geschickt worden sind. Demnach müssen die
Erben an Eure... das Ansuchen stellen, gefälligst
mit umgehender Post denselben entweder eine
bestimmte Zusicherung zu ertheilen bis wann sie
die Erledigung des ganzen Geschäfts u. die Hierhersendung
des erbschaftlichen Vermögens, Geld,
Papiere usw zu gewärtigen haben, oder welche
Hindernisse der Sache überhaupt u. besonders
im Wege stehen."

Das war eine deutliche und kräftige Sprache.
Endlich am 6. Juli 1813 meldet Bougine die letzten
Geldrückstände beisammen zu haben.

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