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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1967-10/0013
ger, sondern zunächst meist der Hörige einer
herrschaftlichen Mühle.

Erst während des 18. Jahrhunderts erreichte
der Müller den sozialen Stand des Handwerks,
kannte den Gesellenbrief und die Wanderschaft
des Müllerburschen. Vor Antritt der Wanderung
ließ man sich eine Windmühle auf dem Arm eintätowieren
.

Im Gegensatz zu den genannten mittel- und
nordwesteuropäischen Verhältnissen nahm der
Müller in Böhmen, Mähren und Schlesien eine
geachtete Stellung ein. Urkunden und Quellen
belegen uns das seit dem 15. und 16. Jahrhundert.
Der Müller war hier oft Dorfschulze. Er besaß
innerhalb seiner Mühle und in deren Umkreis
gewisse gerichtliche Befugnisse. Mehldiebe und
Betrüger ließ er zur Strafe stundenlang an den
Haaren aufhängen. An manchen solchen Mühlen
hängt noch ein eiserner Ring, der den Hals eines
Diebes umschloß und ihn so gefesselt vor der

Öffentlichkeit anprangerte. Prügelstrafen — etwa,
wegen Fluchens oder wegen unflätiger Reden —
vollstreckte auf Geheiß des Müllers als Hausherrn
das Gesinde.

Als zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Vorrechte
der Grundherrschaften überall aufgehoben
wurden (endgültig 1804 in Bayern, 1810 in Preußen
, 1838 in Sachsen), wurde der Müller »ein freier
Gewerbetreibender. Gleichzeitig wurden .an vielen
Stellen noch einmal (als Eigentum eines
Müllers oder einer bäuerlichen Genossenschaft)
neue Mühlen gebaut. Keiner konnte ja mehr den
Neubau verbieten.

Im 17. und 18. Jahrhundert zweigte sich aus
dem Müller ein weiterer Beruf ab. Es war der
„Mühlenbauer", der neue Mühlen baute und
schadhafte reparierte. Seine volkstümliche Bezeichnung
war „Mühlenarzt." Er besaß ein vielseitiges
Können, das er auch an anderen Maschinen
erprobte. Das Volk achtete ihn sehr.

Friedrich Kuhn, Lörrach:

jb\t ©rtjutoecocbnung bte 2Wof6 uon 3afel vom 1. Wim 1785

Im Bereich des Isteiner Klotzes, in seiner ganzen
Erstreckung 1} von Efringen-Kirchen bis
Schliengen, liegen inselartig im evangelischen
Markgräflerland ein Reihe von katholischen Orten
. In der Markgrafschaft wurde im Jahre 1556
die Reformation durchgeführt. Die anderen Dörfer
blieben beim alten Glauben. Es sind dies
Istein mit Huttingen und Schliengen mit Mau-
chen und Steinenstadt. Sie gehörten zum Bistum
Basel. Zu den katholischen Orten zählen ferner
Rheinweiler mit Bamlach (Besitz der Freiherren
von Rotberg), Bellingen (Besitz der Freiherren
von Andlau) und Liel (Besitz der Freiherren von
Baden). Während der Bischof von Basel in seiner
Eigenschaft als Reichsfürst, gemäß dem Grundsatz
„Cuius regio, eius religio", die Glaubenszugehörigkeit
seiner Untertanen bestimmte, stand
dieses Recht den genannten Familien des niederen
Adels nicht zu, die Rechte der Landeshoheit
wurden von dem Hause Österreich wahrgenommen
2). In dieser Hinsicht ist bemerkenswert, daß
die Freiherren von Rotberg, die Besitzer von
Rheinweiler und Bamlach, zum neuen Glauben
übertraten. In diesem Zusammenhang soll noch#
erwähnt werden, daß der Bischof von Basel für
seine Dörfer nur der weltliche Herrscher war.
In kirchlicher Hinsicht unterstanden seine Orte,
wie auch die grundherrlichen, dem Bischof von
Konstanz.

Alle hier angeführten 5 Dörfer des Bistums
Basel, wie auch die des Hauses Österreich, fielen
nach dem Frieden von Lüneville vom Jahre 1801
und bestätigt durch den Reichsdeputationshauptschluß
von 1803 an Baden.

Da die Stadt Basel und die Landschaft die
Reformation annahmen, verlegte der Bischof seinen
Sitz nach Pruntrut im Jura. Für die bischöflichen
Gemeinden unserer Heimat war Schliengen
der Hauptort und Sitz der Landvogtei. Der älteste
in Schliengen urkundlich nachweisbare Lehrer

war Leonhardt Grüener, welcher im Jahre 1587
vom Bischof bestätigt und installiert wurde3).
Aus dem Inhalt der Urkunde geht aber hervor,
daß schon lange in Schliengen eine Schule bestanden
hatte.

In Istein (mit Huttingen) wurde die erste
Schule im Jahre 1764 eingerichtet, wie aus einem
Erlaß vom 8. Juli d. J. hervorgeht. Wer der erste
Lehrer in Istein gewesen ist, enthält das Aktenstück
nicht3).

Das Schulwesen des Bistums Basel, dessen
Besitzungen zum weit überwiegenden Teil im
Jura und im Sundgau lagen, erfuhr am 1. Mai
1783 eine grundlegende Neuregelung durch die
nachstehende

Schulverordnung3)

Wir Joseph von Gottes Gnaden Bischoff zu
Basel, des heil. röm. Reichs Fürst...
Geben hiemit zu vernehmen:

Demnach unsere landesväterliche Obsorge für
den wahren Nutzen und das Besste unserer Un-
terthanen, auf die Besetzung der Schulen mit
tüchtigen Lehrmeistern vorzüglich gerichtet ist,
damit die Jugend in der Gottesfurcht und in dem
christkatholischen Glauben wohl unterrichtet,
und zugleich auf den Weg guter Sitten, Tugend
und Ehrbarkeit geleitet wurde, und selbige anmit
alles, was zu ihrem ewigen Seelenheil zu wissen
nöthig, gründlich erlernen möge; und wir dero-
wegen der Schule in jeder Ortschaft unserer
sämmtlichen deutschen Aembter4), die Besoldung
eines Schulmeisters verbessert zu werden aller-

1) Die unmittelbar nördlich des Isteiner Friedhofes nach Westen vorspringende
Felsnase mit der Veitskapelle trägt den Gewann-Namen „Am Klotzen
." Es hat sich eingebürgert, die ganze nach Westen steil abfallende,
aus Weißjuraschichten aufgebaute Felsplatte zwischen Efringen und Schliengen
als „Isteiner Klotz" zu bezeichnen.

2) E. Hölzle: Der Deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches. Stuttgart
1938, 10/11.

3) H. Heyd: Geschichte der Entwicklung des Volksschulwesens im Großherzogtum
Baden, Bühl (Baden) 1894, 46.

A) Im Jura wird Französisch gesprochen (Pruntrut = Porrentruy).

4) Namensbüchlein (Fibel), die vom Lehrer geschrieben wurde.

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