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stimmten Zeiten eine Messe lasen. So heißt ein
Gewiann in Hertingen zwischen dlem Dorf und
der Landstraße „St. Peter", wo vor der Reformation
eine Kapelle stand, in welcher von Bürgeln
aus jährlich einige Messen gelesen wurden. Eine
solche Kapelle muß auch auf dem „Käppelebuck"
gestanden sein, der auf Gemarkung Riedlingen
an der Grenze nach Kandern liegt. Dort ist auch
an dem alten Weg hinter dem Haus Umbach der
Gewanname „Kreuzegerten" bekannt, auch auf
Gemarkung Riedlingen.
Man sieht, daß der Wanderer, der nach den
Worten Heinrich Riehl mehr von des Landes Art
wissen sollte als der Einheimische, daß dieser
Wanderer auf der kurzen Strecke zwischen Liel
und Riedlingen mancherlei Erinnerungen an vergangene
Zeiten finden kann. Noch sind wir nicht
so weit, daß wir auf alle Fragen Antwort geben
können. Und zu den bis heute nicht gelösten Fragen
gehört die nach dem „Karlshof" auf Gemarkung
Liel. Die Lieler Gemarkungskarte von 1882
verzeichnet ausdrücklich den „Karlshof" und die
umgebende ausgedehnte Flur ebenfalls mit
„Karlshof" direkt neben dem Gewann „Erlenboden
", schreibt mir der wohl beste Kenner der Gemeinde
Liel, Herr Pfarrer Bromberger. Wenn
1770 aus dem Wald der Herren von Baden aus
dem „örlenboden" Holz verkauft wurde, dann
könnte man annehmen, daß der „Erlenboden"
eben bis hinauf zum Wald ging. Solange wir nicht
wissen, wann der Hof gebaut wurde und von
wem, solange sind alle Vermutungen auf schwache
Füße gestellt.
Die Freiherren von Baden in Liel waren, um
das nochmals hervorzuheben, lein vornehmes Geschlecht
, das zuletzt in vorderösterreichischen
Diensten stand. 1739 war Franz Anton von Baden
Präsident der breisgauischen Stände. War er es,
der 1737 statt dem bisher gehabten sogenannten
Gnaden-Jagen auf der Geishalde bei Kandern
einen andern Jagdbezirk im Hertinger Bann bekam
, von dem der Herr von Leutrum bemerkte,
daß Serenissimus dabei nichts verlor „inmaßen
diese Halde bald im Herzen der guten Wildfuhr
liegt"? (Ein weiterer Beitrag über die Herren
von Baden folgt).
Fritz Schülin, Binzen:
jöiz einfüge Sifdjecef in btt Bannmeile von 2^afel
(Fortsetzung)
Bemerkenswert sind die einstigen Fischereigerechtigkeiten
im Einzugsgebiet des Basler
Marktes:
Der Mayenbrief vom Hochrhein
Die Hochfischerei auf Lachs und Salm wie
auch auf Kleinfischerei war den Fischerfamilien
der Orte zwischen Grenzach und Säckingen mit
genau bezeichneten Rechten als Mannlehen von
Kaiser Maximilian verbrieft, von allen nachfolgenden
Kaisern bis letztmalig 1767 von Maria
Theresia bestätigt worden und ist bis 1900 in
Kraft geblieben. An die Spitze dieser Rheingenossenschaft
wurde der Rheinvogt gewählt, seit
1808 im Wechsel aus einem der Orte am rechten
und linken Ufer. Ihm zur Seite amteten 4 — 8
Geschworene, von denen je ein Links- und
Rechtsrheiner als „Fähndrich" zu den Zunfttagen,
zu den Maiengerichten, die Rheinfahne trugen.
Dieses Rheingericht wurde im Beisein von badischen
und aargauischen Oberbeamten alle 2 Jahre
vom Rheinvogt einberufen und richtete über
Frevel, dingte Lehrlinge und vergab das Meisterrecht
. Bis vor 100 Jahnen war dieser Gerichtstag
am Tagungsort als Volksfest gehalten worden
. Feierlich wurde er mit dem Zug zur Kirche
eröffnet, voran schritt die Musik, dahinter folgten
die Rheinfahne, die geschmückten Zunftherren
und Gerichtsleute mit Tuchmänteln und
Schärpen, die Rheingenossen mit dem Seitengewehr
und mit einem Sträußchen am Hut. Der offiziellen
Tagung folgte ein gemeinschaftliches Mahl
und die übliche Geselligkeit eines Festtages.
Dieses Privileg der Rheingenossen wurde erst
1900 vom Staat abgelöst, bis dahin hatten sie den
sog. Rheinzins, einen Groschen, Anerkennungsgebühr
für den Landesherfn an den Fiscus jährlich
zu entrichten.
Die Maienbriefe enthielten neben dem Recht
der Rheingfenossen zum Fischen in genau bestimmten
Flußrevieren auch bestimmte und abgegrenzte
Richtlinien über den Betrieb, den Einsatz
der Geräte und vor allem Vorschriften über
den Fang des Lachses. Sie bestimmten darüber,
wann und wo die verschieden genannten Fanggeräte
eingesetzt werden durften.
Die Salmen-Woog wurde mit großem Kostenaufwand
dort am Ufer kunstvoll aufgebaut, wo
der Rhein bei beträchtlicher Tiefe und Strömung
zum Richten aufforderte, möglichst an einer steil
ins Wasser fallenden Felsenbank. Der Bau ist in
seiner feindurchdachten, in Jahrhunderten entwickelten
Präzision und Funktion für den Laien
s,chwer vorzustellen und zu beschreiben. Um 1900
Spreitgarn zum Trocknen aufgehängt
Sdiühn 1965
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