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Dörfern von den verschiedenen Herren ausgebaut
wurde begannen auch schon die „Spänne",
Streitigkeiten um die abgegrenzten und zuständigen
Hoheitsrechte der benachbarten Fischer:
Im baselbischöflichen Istein mit den markgräfi-
schen Fischern zu Kleinkems und Efringen, die
vorderösterreichischen Groß-Hüninger mit den
badlischen zu -Klein-Hüningen, zu Hiltelingen-
Haltingen und zu Märkt.
In Istein standen 2 grundherrliche Fischerei-
Rechte nebeneinander: Die Kleine Fischweid von
der „Balm" (Fels, der Klotzen) durab bis zur Felsenmühle
bei Kleinkems wurde dem Klosterfischer
einen Speerwurf weit in den Klostergießen
hinaus von den Frauen des Klösterlein um 2
Dienste in der Woche geboten. Das landesherrliche
Regal der kleinen und großen Fischwedd innerhalb
des Banngebiets der bischöflichen Burg
und Markung um den Klotzen teilte sich der Basler
Fürstbischof als Oberherr zu Istein mit dem
Isteiner Dimgherrn, seinem Dompropst. Die große
Lachsweid im November wurde an die Dorffischer
verpachtet. Dafür forderte der Bischof kraft seiner
Oberhoheit einen Salm und drei Lachse mehr
als Voranteil gegenüber dem Dompropst. In der
übrigen Zeit wurde in Istein aber auch schon
1387 die Korbweid verliehen; die Herren nutzten
natürlich alle fiskalischen Möglichkeiten. Mit
welchem Eifer die Isteiner ihre Weide nutzten,
besagen die verschiedenen Streitfälle; 1532 beklagten
sich die Kleinkemser, 1670 die Märkter
und 1699 sogar die Elsässer beim Bischof über
die Isteiner, die „viel und öfter fischten", als ihnen
lieb war.
In Efringen stritten sich 1430 die Herren
Reich von Reichenstein als Vogtsherren des Dorfes
mit dem Grundherrn, dem Abt von St. Blasien
über das Vorrecht der Fischenz, das Recht
der Fischerei im Dorfbach und im Rhein. Der einflußreiche
geistliche Herr gestand das freie
Fischen in Bach und Strom außerhalb der gebannten
und befristeten Lachsweide allen seinen
Dinghöriigen, also allen Efringer Gotteshausleuten
zu, während er die Lachsweid auf dem Rhein
seinen Dinghof-Meiern verlieh und was dort gefangen
wurde, sollte hälftig unter die Meier und
die Gebursami (Bauernschaft) geteilt werden. Für
sich verlangte der Abt wie herkömmlich, den 1.
gefangenen und jeden weiteren 3. Fisch als
Steuer für seine Küche. Nach dem altdeutschen
Recht stand zu Efringen aber jedem Hausvater
die kleine Korbweid für das ganze Jahr zu, außerdem
das eingeschränkte Recht, mit 2 Fischern und
2 Netzen außerhalb der gebannten Zeit das Wasser
zu befischen.
Im 18. Jh. endete der lange Kompetenzstreit
zwischen dem Markgrafen, dem Landesherrn und
dem Abt als Grundherrn zu Efringen mit dem
Sieg des Stärkeren, des Markgrafen, der auch
das Fischereirecht, die Oberhoheit über die Gewässer
in seinen Landen ansprach und dann endgültig
auch durchzusetzen vermochte.
Die Märkter Fischer waren von der Abgabe
der üblichen Steuer, des 1. und jeden weiteren
3. Fisches befreit, weil das Dorf wenig Land besaß
, arm war und von dem Gewerbe leben mußte
. Sie waren lediglich durch einen Vertrag verbunden
, einen gewissen Teil des Fangs — etwa
50—60 Pfd. Lachs der Haltinger Gemeinde zu liefern
, nachdem ihnen die Fischer von Hiltelingen
im 17. Jh. ihr Revier überlassen hatten und sie
nach der Zerstörung ihres Dorfes nach Haltingen
ausgezogen waren.
Die wirtschaftliche Bedeutung der früheren
Fischerei für diese Rheindörfer verraten die Zeichen
, welche ihre Gemeindewappen zieren. In
Kleinkems der Weidling, in Istein der Anker und
in Märkt der Fisch. Noch heute pilgern die
Landsleute, auch die Basler, gern zu den Backfischen
nach Märkt, das im 18. Jh., so klein es
war, bereits schon 2 Gaststätten im Dorf besaß,
neben der „Krone" noch den „Sahnen."
Dr. Ernst Scheffelt, Badenweiler:
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Badenweiler war im Mittelalter ein kleines
Dorf. Von Bedeutung war allerdings die Burg
Baden, von wo aus ein Burgvogt oder Burghüter
im Auftrag der Herzöge von Zähringen das umliegende
Gebiet verwaltete. Die Burg mag ums
Jahr 1100 erbaut worden sein; das Dorf Baden
und die nahen Bergwerke finden wir schon im
Jahre 1028 genannt. Die römischen Bäder sollen
bis zum Jahr 1356, also bis zum Basler Erdbeben,
benutzbar gewesen sein, dann entstand ein Badwirtshaus
, das reichlich mit Thermalwasser versorgt
war und das später „Die Sonne" hieß.
Über Badenweilers Entwicklung zum Kurort
ist schon viel geschrieben worden. Wir wollen
hier nur den Markgrafen Georg Friedrich erwähnen
, der gleich nach seinem Regierungsantritt
1595 das Markgräfliche Oberamthaus erbaute, in
welchem der Oberamtmann der Herrschaft Badenweiler
seinen Amtssitz hatte. Des Fürsten
erzenes Standbild steht jetzt über dem Portal des
ehemaligen Großherzogl. Schlosses (jetzt Landespolizei
). Der Fürst förderte den Bergbau (Haus
Baden!) und das Eisenwerk zu Oberweiler, auch
war er ein Freund der Jagd und trank aus der
„Goldenen Sau" zu Kandern. Aber als eifriger
Protestant verlor er im Jahr 1622 die Schlacht
bei Wimpfen gegen den kaiserlichen Marschall
Tilly und starb 1635 zu Straßburg.
Ein großer Nachfolger von ihm war Markgraf
Carl Friedrich, der als 18jähriger Prinz im Jahr
1746 die Regierung der baden-durlachischen Lande
antrat und dem im Jahre 1771 — das sei vorweggenommen
— auch die katholische Markgrafschaft
Baden-Baden zufiel. Der fortschrittliche
Fürst war stets darauf bedacht, die Einkommensverhältnisse
seiner Untertanen zu heben. Er förderte
die Landwirtschaft, den Obst-, Wein- und
Bergbau sowie das Schulwesen. Im Jahr 1748 war
der Markgraf zum ersten Male in Badenweiler,
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