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Mayer, Theodor
Der Staat der Herzoge von Zähringen
Freiburg i. Brsg., 1935
Seite: 4
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Bibliographische Information
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mayer1935/0008
und durch die das Volk politisch handlungsfähig
war und ist, wird seine Geschichte Volksgeschichte
schlechthin, Staats- und Volksgeschichte sind so betrachtet
auch in der Forschung nicht mehr zu trennen.

Da die Erscheinungs- und Organisationsformen des
Staates so wie das politische Leben eines Volkes auch
durch das Land, den Boden bestimmt und bedingt werden
, müssen auch die geographischen Verhältnisse
zur Klärung der Fragen über den Staat herangezogen
werden. Staat und Landschaft sind wechselseitig
untrennbar verbunden, wir betrachten aber deshalb
die Geschichte eines deutschen Staates oder Landes
nicht für sich allein und in sich begrenzt und abgeschlossen
, sondern als Ausschnitt der gesamtdeutschen
Geschichte. Wir erkennen nicht mehr den Gegensatz
zwischen allgemeiner deutscher Geschichte
und Landesgeschichte in der alten Form an, denn die
Schicksale des deutschen Volkes wurden durch Jahrhunderte
in den Territorien entschieden, die Territorien
bestimmten das Gefüge des deutschen Volkes
und Staates; die Entwicklung einzelner Territorien,
besonders solcher, die an der Grenze gelegen sind,
ist ein wichtiger Teil der Geschichte des deutschen
Gesamtvolkes. In diesem Sinne wollen wir die deutsche
Geschichte und Staatswerdung im deutschen
Südwesten als Ausschnitt und Spiegelbild der gesamtdeutschen
Entwicklung verfolgen. Wenn wir uns hie-
bei auf das hohe Mittelalter beschränken, so tun wir
das deshalb, weil der Zähringer Staat schon gegen
Ende dieser Periode untergegangen ist, wir glauben
aber gleichwohl damit einen Beitrag für die entscheidende
Periode zu bringen, denn das Mittelalter ist, wie
Hermann Heimpel gesagt hat, Deutschlands Schicksal
geworden, damals sind jene Formen der Staatlichkeit
geschaffen worden, die für viele Jahrhunderte bis in
unsere Zeit herein die Grundlage für das öffentliche
Leben gebildet haben.

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