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Mayer, Theodor
Der Staat der Herzoge von Zähringen
Freiburg i. Brsg., 1935
Seite: 7
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auf den Übergang vom Personenverbandsstaat zum
Flächen- und Verwaltungsstaat, mit anderen Worten
zum modernen Staat ankommt./ So scharf auch der
grundsätzliche Unterschied zwischen Territorien und
Reich ist, so erfolgt dieser Übergang doch nicht eigentlich
im Gegensatz zum Reich, sondern im Wettstreit
mit ihm um die Weiterbildung des Staates, die
praktisch in der Übernahme und Erledigung neuer
Aufgaben und in der Ausbildung des Staatsapparates
besteht und begründet ist.

Diesen grundlegenden Vorgang der deutschen Verfassungsgeschichte
des Mittelalters an einem besonderen
Beispiel, am Staat der Herzoge von Zähringen,
der im n. Jahrhundert entstanden und im Jahr 1218
mit dem Aussterben der Zähringer untergegangen
ist, aufzuzeigen, soll den Gegenstand der folgenden
Ausführungen bilden.

Der Raum, in dem die Zähringer ihre geschichtliche
Tätigkeit entfalteten, ist der schwäbisch-alemannische
Südwesten des Reiches, ein Gebiet, das nur schwer
zu einer historisch-geographischen Einheit zusammenzufassen
war, weil es mittendurch vom Schwarzwald
in zwei Teile geteilt wurde. Zwar war der Schwarzwald
im 11. Jahrhundert nicht mehr völlig siedlungsleer
, zwar war er kein unbedingtes Verkehrshindernis,
sondern wurde schon von Wegen durchquert, auf denen
wohl auch militärische Märsche möglich waren,
aber die Tatsache, daß südlich der Straße, die von
Offenburg durch das Kinzigtal nach Villingen führte
und weiter nach dem Neckarland, dem Donautal und
Schaffhausen Anschluß hatte, bis zum Rheinknie
bei Basel keine große Straße den Schwarzwald überschritt
, hat die Rheinebene stark von den Gebieten
östlich des Schwarzwaldes geschieden. Das Oberrheintal
rechts und links des Stromes stellte dagegen eine
eng verflochtene Einheit dar. Es ist daher kein Zufall,

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